18.11.2022

Unternehmensserviceportal: KI soll künftig automatisch passende Förderungen finden

Welche Förderungen kann ein Unternehmen beantragen? Diese durchaus komplexe Frage soll im Unternehmensserviceportal bald die KI "Grants4Companies" automatisch beantworten.
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Unternehmensserviceportal - KI für Förderungen - Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky | (c) BKA/Christopher Dunker
Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky | (c) BKA/Christopher Dunker

Der „Förderdschungel“ in Österreich ist berühmt-berüchtigt. Die passende Förderung für das Unternehmen zu finden ist oft eine große Herausforderung. Darüber scheint man sich auch auf Regierungsebene im Klaren zu sein. Nun soll im Unternehmensserviceportal (USP) eine KI mit dem Namen „Grants4Companies“ zum Gamechanger werden, wie Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky verlautbarte.

„Grants4Companies“-Ergebnis nicht rechtsverbindlich

„Grants4Companies“ ermittle automatisiert „aus der Vielzahl bestehender Fördertöpfe und Fördergeber die für das jeweilige Unternehmen passenden Förderungen“, heißt es in einer Aussendung. Dazu nutzt das System die verfügbaren Daten des registrierten Unternehmens via Register- und Systemverbund (RSV). Formale Förderkriterien, wie etwa der Ort des Unternehmenssitzes oder seine Rechtsform, werden automatisch berücksichtigt, wenn eine Einwilligung dazu erteilt wird. Die Förderung beantragen muss das Unternehmen dann aber auf klassischem Wege – ein Rechtsanspruch besteht durch das Ergebnis der KI-Analyse nicht.

KI-Feature im Unternehmensserviceportal soll Förderlücken und Mehrfachförderungen verhindern

Das System soll für mehr Transparenz sorgen, sowie Förderlücken und Mehrfachförderungen verhindern. Davon sollen auch Staat und Verwaltung profitieren. Staatssekretär Tursky erklärt in der Aussendung zu „Grants4Companies“: „Früher war es mit erheblichem Aufwand verbunden, sich durch den Förderdschungel zu kämpfen, um die richtige Unterstützung für seine Firma beantragen zu können. Dank des neuen Systems, werden die Unternehmen von dem Unternehmensserviceportal kontaktiert. Dies geschieht natürlich nur, wenn es von den Unternehmen gewünscht ist. Weiters wird es so möglich Förderlücken oder Mehrfachförderungen einfacher zu identifizieren. Künstliche Intelligenz bringt so Effizienzsteigerungen, verbesserte Arbeitsabläufe und vertiefte Datenanalysen mit sich“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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