06.07.2018

Brutkasten Office Hours: rechtliche Beratung für vier Startups vom Notar

Bei den Brutkasten Office Hours konnten GründerInnen, und solche, die es werden wollen, Notar Ulrich Voit ihre Fragen rund um rechtliche Belange stellen. Insbesondere Early Stagers können von einer Beratung beim Notar massiv profitieren.
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Brutkasten Office Hours
(c) Brutkasten. Jan Tulej ließ sich von Notar Ulrich Voit über den Gründungsprozess beraten.
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Am vergangenen Dienstag, dem 3. Juli, bekamen vier Startups im Rahmen der Brutkasten Office Hours – powered by Notar.at – die Möglichkeit, ihre drängenden Fragen an einen Notar zu stellen. Rede and Antwort stand ihnen Notarpartner Ulrich Voit von der Notariatskammer. Dabei kamen Themen wie beispielsweise Rechtsform für Gründer, Vorteile einer GmbH, Gründungsprivilegierung, Stammkapital, Vesting, Firmenwortlaut und Syndikatsvertrag zur Sprache.

+++ Digitalisierung im Unternehmensrecht: “Auf Beratung zu verzichten ist fahrlässig” +++

Durch Strampeln zu Geld und gutem Gewissen

Ein Entrepreneur in der Gründungsphase, der die Gelegenheit hatte, mit Notar Voit zu sprechen, war Jan Tulej mit seiner Idee TiredAds. Er will ein Startup Gründen, das private Fahrräder mit Werbeflächen versieht. Eine App soll per GPS aufzeichnen, welche Strecke mit der Werbung zurückgelegt wurde und dann je nach gefahrener Strecke einen gewissen Betrag an die FahrradfaherInnen auszahlen. Man könne sich damit ein „kleines Taschengeld dazuverdienen“ und überdies werde dadurch „Werbung für das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel“ gemacht, erzählt Tulej. Notar Voit ermutigt ihn auf seinem Weg: „Ich sehe in der Idee großes Potential, denn der Radverkehr nimmt immer mehr zu. Allerdings sollte Tulej vor der Gründung noch einige Parameter abklären. Zum Beispiel sollten die Kostenstrukturen und steuerliche Auswirkungen analysiert werden.“ Einer Gründung stünde dann nicht mehr viel im Wege.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Doch Kapital und Finanzen sind nicht die einzigen Bereiche, wo NotarInnen nützliche Ratschläge geben können. In persönlichen Beratungsgesprächen (die ersten sind meist kostenlos) sollte es auch um rechtliche Rahmenbedingungen gehen. Wichtige Fragestellungen sind hierbei:Was passiert, wenn aus meinem Projekt mit Freunden bald ein Startup wird? Welche Rechtsform ist für mein Startup am besten geeignet? Oder: Was muss ich bei der Wahl des Firmenwortlautes beachten? All dies sei im Einzelfall genau zu prüfen, und wie so oft im Leben gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Frühzeitig vertragliche Absprachen treffen

Hannes Krieger, Co-Founder von Linkups, hatte auch die Gelegenheit, Voit Fragen zu stellen und sagte später über das Gespräch: „Besonders der zwischenmenschliche Fokus des Notars war sehr unterstützend. Eine wertvolle Beratung für Early Stagers!“ Insbesondere hebte Voit hervor, dass es sehr wichtig sei, sich auch in frühen Phasen Gedanken um Verträge zu machen. Etwa wenn ein Projekt auf guten Wege zu einem Unternehmen sei, und verschiedene Personen bereits Arbeit investiert hätten. Mögliche Partner sollten baldmöglichst vertragliche Absprachen zu Beteiligungen und Vergütungen treffen, damit es später zu keinen ausbremsenden Störungen komme. Überdies empfiehlt er, Werte wie Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz zu pflegen und in jedem Falle eine kostenlose Erstberatung bei einem Notar in Anspruch zu nehmen, um für die Zukunft gut gewappnet zu sein.

Das vollständige Interview mit Notar Ulrich Voit und Entrepreneur Jan Tulej

Live mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die Brutkasten Service Hours mit der Notariatskammer (Österrechtssicher – für Rechtssicherheit und Standortqualität) und über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung, sowie Jan Tulej über sein Startup TiredAds.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Juli 2018


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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