15.02.2019

brutkasten Meetup #OpenData: „Daten dürfen nicht im Silo lagern“

Am Mittwochabend fand im Wiener weXelerate der brutkasten Meetup #OpenData statt. Eine Expertenrunde ging im Rahmen einer Podiumsdiskussion einerseits der Frage nach, welche Potentiale der Open-Data-Ansatz für Innovationen im HealthTech-Bereich hat, andererseits welche Herausforderungen er in Bezug auf Datenschutz mit sich bringt. Zudem wurde Startups im Rahmen des Events die Möglichkeit geboten, vor einer Expertenjury zu pitchen, um sich so Inputs zu holen.
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Open Data
(c) der brutkasten/Marko’s Photography

Open Data als Grundlage moderner Produktentwicklung. Welchen Auswirkungen und Herausforderungen stehen wir gegenüber? Diese Ausgangsthese bzw. Frage behandelte am Mittwochabend eine Expertenrunde bestehend aus Vertretern der Health- und GovTech-Branche, Datenwissenschaftlern und Startup-Gründern beim brutkasten Meetup im Wiener weXelerate.

Als Experten waren geladen: Andreas Nemeth, CEO der Uniqa Ventures, Hubert Wackerl, Geschäftsführer der ITSV, Thomas Binder, Kardiologe und Co-Founder des HealthTech Startups 123sonography, Klaudius Kalcher, Co-Founder des Wiener Startups Mostly AI, sowie Cosima Serban, Chief Strategy & Innovation Officer bei der Marketingagentur e-dialog.

der brutkasten Meetup #opendata

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 13. Februar 2019

Daten als Innovationsmotor im HealthTech-Bereich

Am Beginn der Podiumsdiskussion stellte Yvonne Pirkner, die als Moderatorin durch den Abend führte, den Experten die Frage, wie wir mit Daten als heiklem Gut umgehen sollen und welche Potentiale sie als Innovationsmotor haben – insbesondere im Gesundheitswesen.

Andreas Nemeth von Uniqa Ventures betonte, dass Patientendaten in der Medizin nicht mehr nur ex-post für Studien herangezogen werden könnten, sondern mittlerweile prognostische Möglichkeiten bieten würden. Demnach könnten Ärzte und Wissenschaftler bereits den Gesundheitszustand von Patienten „vorausschauen“. Dies biete die Möglichkeit schon präventiv Therapiemaßnahmen ergreifen zu können und so die Lebenserwartung von Menschen zu erhöhen.

Damit „Daten leben retten können“ müssten jedoch „Datenschätze“, wie beispielsweise vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, geöffnet werden, so Nemeth. Dabei sollte man jedoch mit der nötigen „Demut und Sensibilität“ vorgehen.

Sandboxes für HeathTech- und GovTech-Branche

Hubert Wackerl, Geschäftsführer der ITSV und Vertreter der österreichischen Sozialversicherungen, sprach sich in diesem Zusammenhang für „Sandboxes“ im HealthTech- und GovTech-Bereich aus. In regulatorischen „Freiräumen“ könnten so Wissenschaftler und Experten in Kooperation mit Startups nützliche Use-Cases im Rahmen der präventiven Analyse von Gesundsheitsdaten testen.

Durch Sandboxes könnte zudem auch die Verwaltung und Politik einen Mehrwert ziehen, um die nötigen regulatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wichtig sei es, eine Balance zwischen dem Schutz von persönlichen und intimen Daten sowie datengetriebener Innovation zu finden, so Wackerl. In diesem Zusammenhang seien auch Startups ein essentieller Innovationsmotor.

In Bezug auf das Testen von Daten-Use-Cases sei es wichtig zunächst positive Präzedenzfälle zu schaffen, so Cosima Serban, Chief Strategy & Innovation Officer bei der Wiener Online-Marketing-Agentur e-dialog. Sie erklärte: “Unsere Gesellschaft funktioniert nicht mehr nur auf Basis des Versprechens. Heutzutage müssen wir Menschen konkrete Use-Cases vor Augen führen, wie wir mit Daten unser Leben verbessern können. ” Hierfür würde sich auch die Werbung und insbesondere das Online-Marketing anbieten. Werbung rette zwar keine Leben, mit ihr könnten aber eine Vielzahl an Daten-Use-Cases getestet werden, die anschließend in anderen Bereichen unserer Gesellschaft wie dem Gesundheitsbereich zur Anwendung kommen könnten.

Ethische Fragen müssen geklärt werden

Thomas Binder, Mediziner und selbst Co-Founder eines HeathTech-Startups, betonte, dass eine verstärkte Startup-Collaboration zwischen dem „Public- und Private Sector“ für die Medizin enorme Vorteile mit sich bringen würde. Jedoch sollte nicht nur die Quantität an Daten im Vordergrund stehen, sondern auch die Qualität. Wie viele Daten bereits jetzt schon anfallen, veranschaulichte er anhand eines Beispiels: „Vor zehn Jahren sind bei einem CT-Scan rund zehn Megabyte an Daten angefallen, heute sind es bereits ein Terabyte.“

Wie er weiters betonte, müssten in der Nutzung von sensiblen Patientendaten jedoch noch etliche ethische Fragen geklärt werden. So könnten sich auch computergestützte Systeme irren. Hierbei müsste man abklären, wer bei etwaigen Fehlentscheidungen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte.

In Bezug auf Studien, die bereits den Zusammenhang zwischen Facebook-Nutzerdaten und dem psychischen Zustand von Personen analysierten, betonte er, wie heikel der Umgang mit Patientendaten sei. „Aus den Nutzerdaten von Facebook kann man bereits herausfinden, ob ein Nutzer depressiv ist oder nicht. Dahingehend könnte man ihm Hilfe anbieten. Allerdings könnte man auch herausfinden, ob jemand manisch ist und ihm im News-Feed die Buchung einer Reise nach Las Vegas anbieten“, so Binder.

„Daten dürfen nicht im Silo lagern“

Heutzutage wisse die Menschheit definitiv mehr über die Welt als je zuvor. Dies bringe sowohl enorme Chancen, als auch Risiken mit sich, so Klaudius Kalcher, Co-Founder und Data Scientist beim Wiener Startup Mostly AI.

Im Zuge der Diskussion erläuterte er, dass Informationen immer an Individuen gekoppelt seien, von denen sie auch stammen. Um Datenasymmetrien zwischen Bürgern und den Big Playern der Tech-Branche vorzubeugen, müssten Information aus personenbezogenen Datensätzen auf eine vollständig anonyme Art und Weise nutzbar gemacht werden.

Abschließend resümierte er, dass der Open-Data-Ansatz enormes Potential hätte. Wichtig sei jedoch die Datenqualität in Zukunft zu verbessern „Je mehr Daten genutzt werden, desto höher wird auch die Datenqualität. Probleme entstehen meist in der Anwendungspraxis und können anschließend behoben werden.“ Demnach bedürfe es einerseits einer verstärkten Sensibilisierung in Bezug auf Datenschutz, andererseits einer Öffnung von „Datenschätze“ großer Unternehmer und der Verwaltung. „Daten dürfen nicht im Silo lagern“, so Kalcher.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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