02.06.2022

brutkasten Magazin #14 über Mobility, Krypto, Green City, Workation

Hier erfährst du, wie du das brutkasten Magazin #14 bekommst und worum sich unsere Frühlingsausgabe im Jahr 2022 dreht.
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Das brutkasten Magazin #14 dreht sich unter andere um Innovation im Mobilitäts-Bereich © brutkasten Media
Das brutkasten Magazin #14 dreht sich unter andere um Innovation im Mobilitäts-Bereich © brutkasten Media
In eigener Sache

Seit Ende Mai 2022 gibt es das neue brutkasten Magazin. Ausgabe #14 beschäftigt sich unter anderem mit Innovationen im Bereich Mobilität, Green City und Krypto – und erklärt, wie und warum Arbeit und Urlaub immer öfter verschmelzen. Das Magazin hält unsere PRO-Community bereits in Händen – wenn auch du es digital durchblättern willst, melde dich bei brutkasten PRO an und erhalte unsere Herbstausgabe #15 und weitere Magazine gleich nach Druck per Post. Du findest das Magazin auch auf einem unserer brutkasten Meetups (wir freuen uns auf dich!) oder bei einem unserer Verbreitungspartner: Vielen Dank an AustrianStartups, AAIA, AI Austria, Ideentriebwerk, Entrepreneurship Center Network (ECN), Inncubator, See:port, Talent Garden Vienna, weXelerate und WU Gründungszentrum.

Der lateinische Begriff “Mobilitas”, auf den das Wort Mobilität zurückgeht, kann nicht nur mit Beweglichkeit und Schnelligkeit übersetzt werden, sondern auch mit Unbeständigkeit. Es sind Eigenschaften, die man auch mit Disruption verbindet. Erst die Unbeständigkeit des Alten ermöglicht das Aufkommen des Neuen. Und es bedarf Beweglichkeit und schneller Reaktionsfähigkeit, um bei dieser Entwicklung – wie man im Startup-Deutsch so schön sagt – “im Driver Seat zu sein”.

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Autonomes Fahren, Nachhaltigkeit und Industrie

Wobei, zumindest in Fahrzeugen hat der Fahrersitz wohl keine Zukunft. Wir haben uns dazu in diesem Heft den Stand der Dinge beim autonomen Fahren genauer angesehen und sind auf unterschiedliche Prognosen gestoßen. Jedenfalls fest am Steuer sitzt Christina Rami-Mark, die auf unserem Cover zu sehen ist, seit 2020 bei ihrem Familienunternehmen Mark. Sie hat uns erzählt, wie sie mit dem Autozulieferer auf die großen Mobilitäts-Trends unserer Zeit eingeht, und was sie abseits der Auto-Branche plant. Ein zentrales Thema für Rami-Mark ist Nachhaltigkeit – und nicht nur für sie. Wir haben mit Startups gesprochen, die in Österreich die Dekarbonisierung des Verkehrs vorantreiben, haben die Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff in der Mobilität genauer durchleuchtet, und uns grüne Lösungen für die Smart City angesehen.

Mobilität im Metaverse und andere Trends

Übrigens, Mobilität ist kein reines Verkehrsthema. Wir beleuchten in diesem Magazin auch den Trend Workation und neue, mobile Arbeitsformen ebenso wie heimische Startups, die im Logistik-Bereich große Erfolge einfahren. Und dann wäre da noch so ein Trendwort: Auch der Sache, wie man sich Mobilität im Metaverse vorstellen kann, sind wir nachgegangen. Apropos Trend. Bei einem ziemlich großen der vergangenen Monate wissen wohl viele nicht genau, wofür er überhaupt gut ist: NFTs. Auch dieser Frage sind wir auf den Grund gegangen. Allgemein mehr Klarheit herrscht inzwischen dagegen beim “älteren Geschwister” der NFTs, den Kryptowährungen – auch beim Gesetzgeber. Wir haben uns den Stand der Dinge bei der Regulierung angesehen.

Dass die Veränderung, die Beweglichkeit, die Unbeständigkeit, keineswegs immer positiver Natur ist, führt dieser Tage der Ukraine-Krieg schmerzlich vor Augen. Wir haben uns dazu angesehen, wie Technologie dabei von allen Seiten positiv wie negativ eingesetzt wird. Abgerundet wird auch diese Ausgabe des brutkasten-Magazins durch unsere Serie “Erfolgsporträts” und spannende Gastbeiträge zu aktuellen Themen.

Einen neuen Blick auf Beweglichkeit, Schnelligkeit und Unbeständigkeit wünscht euch
eure brutkasten-Redaktion

Die brutkasten-Redaktion von links oben, 1. Reihe: Carolin Rainer, Sara Grasel, Cigdem Elikci, 2. Reihe: Martin Pacher, Dominik Perlaki, Momcilo Nikolic © brutkasten/schauer-burkhart
Die brutkasten-Redaktion von links oben, 1. Reihe: Carolin Rainer, Sara Grasel, Cigdem Elikci, 2. Reihe: Martin Pacher, Dominik Perlaki, Momcilo Nikolic © brutkasten/schauer-burkhart

Aus dem Inhalt der neuen Ausgabe

  • Startup-Faces: Nachhaltigkeit in der Startup-Szene
  • Leitartikel: Frauen sind keine Nische
  • Autonom: Sind wir bald alle nur mehr Beifahrer:innen?
  • Klima: Heimische Startups treiben die Mobilitätswende voran
  • New Work: Wie Urlaub und Arbeit verschmelzen
  • Cover: Was bedeutet der Mobilitätswandel für die Industrie?
  • Wasserstoff: Erste Use Cases in Österreich
  • ÖFB: Mit NFTs zu mehr User Experience
  • Krypto: Wettrennen der Regulatoren
  • Smart City: Wie Green Finance Städte klimaresilient macht
  • Logistik: Wie Startups den Versand beschleunigen
  • Metaverse Mobility: Künstliche Schranken und Exklusivität
  • Energiewende: Warum es dafür die Öffentlichkeit braucht
  • Ukraine: Wie Technologie den Krieg beeinflusst
  • Erfolgsporträts: Sara Mari, Daniel Horak, Katharina Bisset, Beate Rothmund, Lindsay Ross

Komm‘ zu unserem nächsten Meetup zum Thema #mentalhealth

Hard Facts: Veranstaltungsdetails
Datum: 23.06.2022
Location: Tribe.Space
Einlass: ab 17:45 Uhr
Beginn: 18:15 Uhr
Networking, Drinks & Snacks: ab 19:30 Uhr
Anmeldung über myBK
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vor 5 Stunden

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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vor 5 Stunden

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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