18.10.2023

Brunner bei Budgetrede: „Startups sollen in Zukunft ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor bleiben“

Finanzminister Magnus Brunner hielt heute seine zweite Budgetrede vor dem österreichischen Nationalrat. Trotz weltpolitischer Anspannung möchte er die fiskale Zukunft Östereichs optimistisch gestalten und thematisierte dabei auch Startups.
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MiCA - Finanzminister Magnus Brunner bei einer Rede
(c) BKA / Dragan Tatic

350 Seiten Bericht, 90 Minuten Budgetrede, ein Motto: Mit Optimismus in die Zukunft, trotz des Defizits. Mit erwarteten 2,7 Prozent bleibt es aber auch heuer wieder unter der Maastricht-Grenze von drei Prozent. Das geplante Minus beträgt 21 Milliarden Euro – trotzdem spricht sich Brunner klar gegen neue Steuern aus: „Solche zusätzlichen Steuern sanieren kein Budget und schaffen auch keine neuen Arbeitsplätze.“ Stattdessen möchte er langfristig denken, und in die Zukunft investieren – ein wiederkehrendes Thema der heutigen Budgetrede.

Um den Wohlstand des Landes auf Dauer zu sichern sei es notwendig, die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu erhöhen, aber gleichzeitig auch nachhaltiger zu agieren – das soll unter anderem im neu eingerichteten Climate Hub passieren. Brunner bezeichnet das diesjährige Budget mehrmals als „ökosoziales Budget“ – eine ökologische Transformation Österreichs bedeute wirtschaftliche und persönliche Lebensqualität.

Positiv in die Zukunft durch Steuersenkung und FlexKap

Aber zum Eingemachten: Für die Sektion Wirtschaft stehen unter anderem zusätzliche 2,4 Milliarden Euro im Vergleich zum letzten Finanzrahmen zur Verfügung. Unternehmer sollen 2024 beispielsweise von einer weiteren Senkung der Körperschaftssteuer auf 23 Prozent profitieren. Brunner nennt auch eine nicht konkretisierte Entlastung für Jungunternehmer. Startups sollen in Zukunft ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor bleiben – hier soll, wie bereits bekannt, die FlexKap eine große Rolle spielen. Innovation und unternehmerische Freiheit sieht er als zentrales Gut, um eine positive Zukunft für kommende Generationen zu sichern.

Staat kein Profiteur der hohen Inflation

Brunner betont in seiner Rede mehrmals die bereits umgesetzte Abschaffung der kalten Progression. 2024 würden Östereicher:innen 3,6 Milliarden Euro Steuerausgaben im Vergleich zum Vorjahr sparen. „Der Staat ist kein Profiteur der hohen Inflation“, so der Finanzminister. Die Anhebung der steuerfreien Einkommensgrenze auf 12.816 Euro bezeichnet er als „Akt der Fairness“. Gleichzeitig hebt er hervor, dass durch die steuerliche Entlastung von Überstunden der Leistungsbegriff positiver besetzt werden muss: „Wir unterstützen jene, die mehr leisten wollen.“

Zukunftssorgen verstehe er angesichts der vielerlei angespannten Weltsituation – trotzdem pocht er auf Optimismus: „Man sollte lieber zuversichtlich, und als aktiver Gestalter am Wandel teilnehmen, statt angstvoll hineinzugehen.“ Auch die Industrie erlebe derzeit einen großen Wandel. Unternehmen stehen vor vielen Herausforderungen – die laut Brunner aber auch als Chancen wahrgenommen werden können. Er streicht hier die notwendige Förderung der Innovation hervor. Die Umsetzung vom European Chips Act etwa wurde mit 400 Millionen Euro budgetiert. Weitere 2,8 Milliarden Euro dafür sind bis 2031 noch möglich. Gesamt werden 3 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandort Österreich bereitgestellt.

16 Milliarden Euro für Universitäten

Für Österreichs Universitäten werden zwischen 2025 und 2027 16 Milliarden Euro bereitgestellt. Brunner sieht in diesen Investitionen kurzfristige Budgeteinbrüche – mittel- und langfristig seien sie aber notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Schon jetzt hat Österreich eine Forschungsquote von 3,2 Prozent des BIP – und steht damit in der EU auf Platz drei. Innovation soll in so in der Zukunft einen höheren Stellenwert bekommen, und schließt sich so der Grundidee des Budgets 2024 an: Über 20 Milliarden Euro seien „Zukunftsausgaben“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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