21.04.2023

Brilamo: Zauberstab für ungetrübten Alkohol-Genuss

Das Dresdner Startup Brilamo will mit einem Spezial-Stab für Weinglaspolitur brillante Ergebnisse erzeugen. Sowohl Weinglas als auch Polierer:in sollen dabei geschont werden.
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Brilamo, Startup, Die Höhle der Löwen
Gründerin Linda Koller in ihrem Element (c) brilamo

Jede:r Besitzer:in eines Geschirrspülers kennt vermutlich den Moment irgendwo zwischen Frust und Verzweiflung, wenn man das frisch gespülte, noch dampfende Geschirr aus der Maschine nimmt, dieses aber so alles andere als sauber ist. Woraufhin man dem Geschirrspüler nicht selten seine Existenzberechtigung abspricht. Gerade Weingläser sind nach dem Waschgang häufig noch von Schlieren oder anderen Rückständen betroffen. Auch, wenn man sie sachgemäß per Hand wäscht. Trocknen und Polieren ist jedenfalls angesagt, was oft aufwendig und zeitintensiv ist.

Keine Beläge nach dem Gelage

Für solche Leiden des domestischen Lebens hat ein Dresdner Startup nun eine potentielle Lösung. Brilamo soll effizientes, hygienisches Polieren von Weingläsern ermöglichen. Ein Polierstab, der genau auf die Anforderungen von Weingläsern abgestimmt ist, soll Wasserrückstände oder Fingerabdrücke auf der Glasoberfläche mühelos entfernen. Ein spezielles Mikrofasertuch soll die Reinigung noch schneller und effizienter gestalten und dabei Weinliebhaber:innen mehr Zeit für den Genuss verschaffen.

“Ich möchte das Leben von Weinliebhaber:innen im Handumdrehen erleichtern”, so das Ziel der Gründerin Linda Koller. “Mit einem handelsüblichen Geschirrtuch gestaltet sich das Polieren von Weingläsern oft mühsam. Die Gefahr von Beschädigungen oder Glasbruch ist aufgrund der schwierigen Dosierung der Druckkräfte groß”, so Linda.

Spezial-Stab nicht nur für Weingläser

Der Polierstab besteht aus einem Griff mit einem Gummiaufsatz und soll sich durch flexible Lamellen an die unterschiedlichsten Weinglasformen anpassen. Das Tuch soll mit einer weichen und saugstarken Qualität zu einer besonders schonenden Politur beitragen. Dazu legt man das Tuch über die Glasöffnung, führt den Stab in das Glas ein und fängt ihn mit kurzen Bewegungen zu drehen an. Der Stab reguliert den Druck und minimiert dadurch die Bruch- und Verletzungsgefahr.

Doch der Polierstab diskriminiert nicht zwischen Weinliebhaber:innen und anderen Getränken zugewandtem Publikum: Auch Biertulpen können vom Polierstab versorgt werden.

Gründen im Alleingang

Linda Koller entwickelte ihr Produkt im Alleingang. Nach einem Studium der Wirtschaftswissenschaften arbeitete sie in der Automobilbranche. In dieser Zeit kam ihr die Idee, ein Produkt zu entwickeln, das anregende Abende mit Freund:innen bei ein paar Gläsern Wein noch schöner macht, indem man den Reinigungsaufwand in der Küche danach minimieren kann. Es folgten die ersten Skizzen des Brilamo-Polierstabes und schon bald ein paar Prototypen. Um Brilamo auch im Einzelhandel platzieren zu können, sucht Linda nun Unterstützung im Vertrieb und Marketing.


In der 4. Folge von “Die Höhle der Löwen” hofft Linda Koller, die Investor:innen von ihrem Startup überzeugen zu können. Weiters am Montag dabei: Iceblock, Articly, Volummi und Wunschkapsel.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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