19.12.2024
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Brigitte-Bierlein-Frauenpreis: Anmeldungen offen – Fassl, Mahlodji, Pirker in der Jury

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis werden Frauen unter 35 Jahren für herausragende unternehmerische und innovatorische Leistungen ausgezeichnet. Einreichungen sind ab sofort möglich.
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Brigitte-Bierlein-Frauenpreis
(c) Joey Prink/Marcella Ruiz-Cruz/Christoph Steinbauer - Johanna Pirker, Lisa-Marie Fassl und Ali Mahlodji sitzen in der Jury des Brigitte-Bierlein-Frauenpreis.

Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

„Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft“, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: „Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein“, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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