06.12.2019

Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein: „Diversität ist eine Bereicherung“

Ein Abend im Zeichen der Diversität: Beim Brain&Champagne-Event von Accenture und Avanade sprach Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein über die Vorteile diverser Teams, Frauenquoten und darüber, welche Reformen in Österreich noch nötig wären.
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Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein
Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein (re.) zu Gast bei Brain & Champagne. (c) Wenzel/BKA

„Diversität ist für uns als Unternehmen ein großes Anliegen“, sagt Michael Zettel, Country Managing Director Österreich von Accenture, im Rahmen der Brain & Champagne-Eventreihe, welche von Accenture gemeinsam mit Avanade veranstaltet wird. Diversity ist dabei kein reiner Selbstzweck, wie Zettel erläutert: „Denn diverse Teams bringen bessere Ergebnisse, und die Arbeit in diversen Teams macht mehr Spaß.“

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Ende November widmeten Accenture und Avanade einen ganzen Abend dem Thema Diversity – Stargast war dabei Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, die sich den Fragen von Michael Zettel und Christiane Noll, Country Managerin Avanade Österreich, stellte und Erfahrungen aus ihrer Zeit im Kanzleramt teilte.

VfGH als „Hüter der Diversität“

Der Konnex zwischen Bierlein und dem Thema Diversität ist allein deshalb naheliegend, weil der VfGH durch sein Urteil zur Ehe für alle laut Noll quasi als „Hüter und Enabler der Diversität“ gilt – Bierlein war Vizepräsidentin des VfGH, als das Urteil gesprochen wurde, laut dem ein Bescheid gegen gleichgeschlechtliche Ehen verfassungswidrig ist.

Generell, so erzählt Bierlein, interessiert sie sich für Menschen, spricht gerne mit ihnen. Auch Kunst ist eine Leidenschaft für sie – wiewohl sie in den vergangenen Monaten wenig Zeit hatte, Vernissagen zu besuchen. Von ihrer jetzigen Rolle sagt Bierlein, dass es „nie Teil meiner Lebensplanung war, Bundeskanzlerin zu werden“, zugleich erwähnt sie aber auch die Vorteile der aktuellen Expertenregierung: „Wir haben den Vorteil, dass wir keine Parteipolitik machen. Mit Vizekanzler Jabloner kann ich gut zusammenarbeiten, wir kennen uns noch aus dem Studium“, sagt Bierlein.

Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein: Diversität als Bereicherung

Und auch mit der Diversität klappt es im aktuellen Kabinett gut: 50 Prozent der Ministerposten sind von Frauen besetzt. „Ich halte Verschiedenheit in jeder Hinsicht für eine Bereicherung“, sagt Bierlein.

Braucht es daher in der Wirtschaft auch Frauenquoten, um diese Verschiedenheit zu forcieren? Bierlein hat ihre Meinung diesbezüglich im Lauf der Zeit geändert, wie sie erläutert: Anfangs habe sie geglaubt, dass es keine Quote braucht und dass Qualität sich durchsetzt – nun merke sie aber, dass diese Entwicklungen langsamer voranschreiten als erwartet. „Vielleicht braucht es also doch eine Quote“, sagt Bierlein: „Zugleich sollten Frauen jedoch nicht darauf reduziert werden.“

Vorfreude auf mehr Freizeit

Vor dem versammelten Brain & Champagne-Publikum erläuterte Bierlein auch, wie ihr Einzug ins Kanzleramt stattfand. Bundespräsident van der Bellen habe sie zu einem Gespräch eingeladen und sie gebeten, Bundeskanzlerin zu werden. „Das kann ich nicht“, war Bierleins Antwort gewesen – worauf van der Bellen antwortete, dies sei „die typische Antwort einer Frau“. „Darauf antwortete ich: ‚Nein, ein Mann würden genauso reagieren‘“, erzählt Bierlein und erntet dafür zustimmendes Gelächter vom Publikum. Schließlich habe sie sich aber entschieden, die Aufgabe anzunehmen – auch, weil sie diese Funktion als potenzielles Role Model gegenüber allen anderen Frauen unmöglich ablehnen konnte.

Hätte ihre Regierung nun noch mehr Zeit, dann würde sie Reformen im Bereich der Bildung, aber auch bei der Justiz – und hier vor allem beim Personal – angehen. Auch merkt Bierlein an, dass es in Österreich seit den 1990er-Jahren keine tiefgreifenden Verbesserungen bei Österreichs Verteidigungspolitik gegeben habe. Zudem stellt der demographische Wandel das Sozialsystem vor Herausforderungen – hier seien ebenfalls Reformen nötig.

Abschließend möchte ein Teilnehmer des Events wissen, welche weiteren Ziele  Bierlein verfolgt, wenn ihre Regierung von der neuen Koalition abgelöst wird. „Ich würde sagen, dass ich meinen Zenith erreicht, wenn nicht sogar überschritten habe“, sagt die Bundeskanzlerin, und lacht: Beruflich verfolge sie nun keine weiteren Ziele, sondern freue sich darauf, sich wieder „den schönen Dingen des Lebens zu widmen.“

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Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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