14.07.2021

Branson und sein Flug ins All bloß ein „Rich Man’s Race“?

Nicht Elon Musk und auch nicht Jeff Bezos haben es geschafft, sondern Richard Branson war der erste dieser Dreier-Riege, der ins All geflogen ist. Während ein Teil der Welt mit dem Milliardär mitjubelt, werfen Experten der Raumfahrt einen nüchternen Blick darauf und finden auch kritische Untertöne dabei.
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(c) ESA - War der Flug von Richard Branson der Startschuss für den Weltraum-Tourismus?

Der britische Unternehmer Richard Branson flog am Sonntag medienwirksam in der VSS Unity ins All – exakt 80 Kilometer hoch, was der NASA-Definition nach den Beginn des Weltraums darstellt. Nach wenigen Minuten trat das Raumschiff zurück in die Erdatmosphäre ein und landete auf dem kommerziellen Weltraumbahnhof „Spaceport America“. Danach sprach der Milliardär von einer neu beginnenden Ära: „Wir stehen an der Spitze einer neuen Industrie, die entschlossen ist, Pionierarbeit für Raumfahrzeuge des einundzwanzigsten Jahrhunderts zu leisten, die den Weltraum für alle öffnen – und die Welt zum Guten verändern wird“, sagte er in einem Statement.

Martin Mössler, Managing Director Science Park Graz und General Manager ESA BIC Austria, Frank Salzgeber, Head of Innovation der ESA und Julian Rothenbuchner, Co-Founder & Technical Manager bei Tumbleweed verwenden nach diesem Ereignis nicht derart heroische Worte wie der gebürtige Londoner, ordnen diese Aktion realistisch und teilweise kritisch ein, sehen aber auch großes Potential bezüglich Datensammlung und der „Earth Near Economy“.

„Wichtiger Mosaikstein“, aber…

„Insgesamt war der Flug von Richard Branson wirklich ein schöner Schritt für Menschen, die sich beruflich oder emotional mit Raumfahrt beschäftigen. Der Flug stellt einen wichtigen Mosaikstein für die Exploration und den Entdeckergeist der Menschheit dar, weil wir damit die Trägheit und Schwerkraft-Bezogenheit unseres Planeten wieder ein Stück hinter uns lassen“, meint Mössler. Damit öffnet der Weltraum-Experte eine Ebene der Branson-Aktion, die vielleicht noch als die „unschuldigste“ gesehen werden kann. Der Traum der menschlichen Existenz im All ohne Agenda und Profitorientierung.

(c) Christian Jungwirth – Martin Mössler: „Bransons Flug war auch ein großes Marketing-Manöver.“

Allerdings habe es sich laut Mössler natürlich auch um ein großes Marketing-Manöver gehandelt, das deutlich mache, wie sich Raumfahrt für eine kommerzielle Marke wie Virgin wirtschaftlich rechnet. „Zugleich hat es aber auch gezeigt, wie komplex Raumfahrt ist, denn mit 17 Jahren Vorbereitungszeit hat nicht einmal Richard Branson selbst gerechnet“, sagt er.

Womit aber zu rechnen war, ist die eine Frage, die sich aktuell wie ein kleiner Virus um den Globus ausbreitet und lautet: Wann ist der Weltraum für Touristen bereit?

„Tourismus ist nur ein Element der ‚Earth Near Economy‘, sagt Frank Salzgeber dazu. „Ob Rakete, Hotel, Verpflegung, Telekommunikation oder auch nur ein Aufzug auf dem Mond, dort wo gearbeitet wird und wo man einen weiteren Schritt geht, will man auch hin.“ Der ESA-Innovation-Chef sieht vor allem in diesen Bereichen großes Potential für Startups; diejenigen, die für eine kurze Zeit die Schwerkraft der Erde verlassen möchten, vertröstet er auf die nächsten Jahre.

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(c) ESA – Frank Salzgeber erwartet einen Preisabsenkung für All-Flüge in den nächsten Jahren.

Jahre bis zur „Ersten Klasse“

„Die jetzt aufgerufenen 250.000 US-Dollar sind sehr viel Geld. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass in ein paar Jahren der Trip ins All auch zum Preis eines ‚First Class‘-Tickets zu haben ist. Allerdings hoffe ich, dass das alles mit grünem Wasserstoff ermöglicht wird, denn wir wollen die Umwelt nicht weiter belasten“, sagt er.

Auch Julian Rothenbuchner sieht im Weltraum einen aufkommenden Markt, besonders abseits des Weltraumtourismus: „Hier bieten sich einzigartige Chancen, wertvolle Daten zu sammeln und zu verarbeiten, neue Möglichkeiten zu erschließen und eine ganz neue Industrie aufzubauen. Weltraumtourismus ist somit sicherlich eine hochspannende Geschäftschance, nicht nur für die Flüge selbst, sondern auch für ’supporting industries'“, so der Tumbleweed-Co-Founder. „Es gibt allerdings auch ein riesiges Portfolio an anderen Chancen, wo die Entwicklungszeit bis zur Marktreife deutlich kürzer ist, als die 17 Jahre, die Branson gebraucht hat.“

(c) Tumbleweed – Julian Rothenbuchner: „Der Flug ist eine Chance für die Wissenschaft.“

Der junge Gründer vergleicht in diesem Sinne die Reise der „Virgin Galactic“ in den Weltraum mit einem Flug in den Urlaub: „Der ganze Spaß dauert insgesamt nur einige wenige Stunden, und man ist bis zu vier Minuten schwerelos. Um das All wirklich länger zu genießen, muss man derzeit noch deutlich mehr bezahlen. Die NASA etwa braucht heutzutage noch bis zu 80 Millionen Euro pro Astronaut im Weltall.“

Mössler indes ist trotz der aktuell hohen Kosten und dem Umstand, dass sich nur reiche Personen das All-Erlebnis gönnen können, davon überzeugt, dass „Space-Tourism“ für alle zugänglich wird. Fest stehe, dass die Preise aufgrund konkurrierender Anbieter fallen werden.

„Die Frage allerdings wird sein, ob wir, nachdem bereits 50.000 Menschen in den Weltraum geflogen sind, noch immer so ein großes Interesse an den drei bis vier Minuten Schwerelosigkeit haben werden. Schwerelosigkeit lässt sich auch im Wasser simulieren. Wir sollten Schwerelosigkeit nicht nur auf unseren Körper beziehen, da es sich dabei auch um einen Geisteszustand handeln kann. Micro Gravity ist ein Geisteszustand, wo wir die gedachten Grenzen des Machbaren versuchen zu verschieben. Dabei handelt es sich um eine rein gedankliche Angelegenheit und braucht keine technische Hinterlegung. Die wahren Schwerelosigkeitszustände resultieren aus der Umsetzung unserer Träume, Ziele und Visionen und brauchen keinen Raumfahrtanbieter“, so sein Einwurf, den aber sein Kollege Salzgeber mit der Arbeit der US-Space-Firma Axiom Space ausführt und in eine Richtung bringt, von der viele Erdbewohner träumen.

„Habitable Moduls“

Der Fokus von Axiom auf die Raumfahrt geht über den Flug von Passagieren hinaus. Das Unternehmen arbeitet an bewohnbaren Modulen, die sowohl an die ISS angeschlossen, als auch im Orbit eigenständig betrieben werden können. „Jeder baut Raketen, aber niemand hat ein Ziel gebaut, zu dem man fliegen kann“, erzählte CO-Founder Kam Ghaffarian vor wenigen Monaten der Plattform CNBC. „Viele Unternehmen bauen Fahrten ins All, aber wohin sollen sie gehen, vor allem, wenn die Internationale Raumstation in Rente geht?“

Branson öffnete Chance für Wissenschaft

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Bransons Flug natürlich eine signifikante technische Errungenschaft darstellt, wie auch Rothenbuchner betont, allerdings sei die Komplexität des Unterfangens deutlich geringer als orbitale Raumfahrt, wie sie etwa „SpaceX“ betreibe. „Daher bedeutet dieses Event vor allem einen Schritt vorwärts für den Weltraumtourismus. Allerdings gibt es auch Chancen für die Wissenschaft: vielen Experimenten reichen ein paar Minuten Schwerelosigkeit, und jetzt haben Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen die Chance, bei den Experimenten physisch dabei zu sein“, sagt er.

Mössler verortet das Projekt des britischen Milliardärs als eine „Branding-Maschinerie“, die aber in der Raumfahrt nicht gänzlich neu ist. Er nennt General Motors als Beispiel, die einst Astronauten mit Chevrolet Corvettes ausgestattet haben. „Allerdings waren diese Marketing- und Merchandise-Aspekte eher Sekundär-Themen. Heutzutage ist hingegen das ganze System eine Marketing-Aktion. Die Operation an sich tritt dabei tendenziell ein Stück in den Hintergrund. Es geht vielmehr um den Financier, der hinter der Aktion steht. Weltraumtouristen und kommerzielle Flüge hat es nämlich bereits in der Vergangenheit (Russland) gegeben. Insofern fällt es mir schwer, aus den drei oder vier Minuten Schwerelosigkeit eine Revolution abzuleiten“, so der ESA-Manager.

Die mächtigen Männer

„Natürlich handelt es sich beim Flug von Richard Branson auch um ein ‚Rich Man’s Race‘ (Anm.: Kampf gegen Jeff Bezos, der mit seinem Space-Unternehmen Blue Origin am 20. Juli selbst ins All fliegt), da der Start sehr kurzfristig vorverlegt wurde. Es ist eine minutenlange ‚Low-Earth-Orbit‘-Mission und natürlich ist diese nicht zu vergleichen mit den großen Raumfahrt-Missionen. Im Vergleich dazu, Chris Hadfield (Anm.: ehemaliger kanadischer Astronaut) war beispielsweise 166 Tage im All. Hier kommt eine ganz andere Logistik und Astronauten-Qualifikation zu tragen, die nur wenig mit jener von ‚Virgin Galactic‘ zu tun hat. Der Flug hat aber dennoch gezeigt, wie relevant er für Marketing-Operationen ist und für Männer, die zeigen wollen, wie mächtig sie sind.“

Bemerkenswert: Bisher haben, wie „The Verge“ berichtet über 600 Passagiere ein Ticket bei Branson gebucht, darunter Celebrities wie Justin Bieber und Leonardo DiCaprio. Auch SpaceX-Gründer Elon Musk habe, dem Wall Street Journal nach, bereits ein Ticket erworben.

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Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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