28.08.2025
INSOLVENZ

Brainhero: Wiener Startup mit Autismus-App meldet Konkurs an

Das Wiener Startup Brainhero entwickelte eine Autismus-App für Kinder. Rund acht Jahre nach der Gründung muss das Unternehmen nun Insolvenz anmelden.
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Brainhero
(c) Brainhero - Christof Götz, Gründer von Brainhero.

Bestärkt von dem Wunsch, ihrer Tochter die bestmöglichen Chancen und ein weitgehend unbeschwertes Leben zu ermöglichen, machten sich Christof Götz und Christine Hartlieb-Götz 2017 auf die Suche nach professioneller Unterstützung und Therapien für Autismus. Das Ergebnis war die Entwicklung der App Brainhero, die ein spielerisches Neurofeedback-Training für Kinder mit Autismus und ADHS anbietet. Damit soll die Konzentrations- und Entspannungsfähigkeit gezielt gefördert werden (brutkasten berichtete).

Seit Oktober 2022 ist die Therapie in Deutschland und Österreich erhältlich. Brainhero ist als medizinisches Produkt zugelassen. Im selben Jahr wurde das Startup zudem in den European Innovation Council (EIC) Accelerator aufgenommen und mit rund 2,5 Millionen Euro gefördert (brutkasten berichtete).

Eigenantrag

Acht Jahre nach der Gründung ging beim Kreditschutzverband KSV1870 nun ein Insolvenzantrag ein. „Die Brainhero GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde ein Konkursverfahren eröffnet“, heißt es vom Verband. Auf LinkedIn erklärt Götz, dass im Sommer zwei zentrale Finanzierungsquellen weggebrochen seien. „Trotz aller Bemühungen ließ sich keine Alternative sichern. Zeit und Kapital – beides ist uns ausgegangen.“ Über die Höhe der Passiva liegen derzeit keine weiteren Informationen vor.

Auf LinkedIn schreibt Gründer Götz: „Acht Jahre Arbeit, Leidenschaft und Glaube – und heute muss ich Abschied nehmen. Brainhero war mein Herzensprojekt.“ Bei Brainhero habe man „die Wirkung gesehen. Kinder machten Fortschritte, Familien fanden Hoffnung. Das macht mich stolz, auch wenn wir nicht weitermachen können“, heißt es weiter im Posting. „Das Kapitel Brainhero endet hier – doch die Spuren, die es hinterlässt, bleiben“, verabschiedet sich der Gründer. Eine Sanierung sei nicht geplant, bestätigt Götz gegenüber brutkasten.

Beteiligt an Brainhero sind laut Firmenbuch folgende Gesellschafter:innen:

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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