18.06.2017

„Brain Hacking“: Technologien, die ins Gehirn des Menschen dringen

Es mag wie der Stoff für Science-Fiction-Blockbusters klingen und ist doch bereits Realität: Technologie, die dort ansetzt, wo das menschliche Gehirn seine Grenzen erreicht. Sie soll den Menschen vielleicht stärker, oder sogar intelligenter machen. Allerdings: Fehlerlos ist sie nicht. Haben wir den Computervirus bald im Kopf?
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Musk, Sanders, Twitter, Corona,
(c) flickr/OnInnovation - Tesla-Chef Elon Musk musste sich nach einer Äußerung zu einem US-Hilfspaket von Senator Bernie Sanders Kritik auf Twitter gefallen lassen.

Die Verschmelzung von Mensch und Maschine fasziniert und schreckt ab zugleich. Im Silicon Valley, das gerne als Vorreiter genannt wird, wenn es um neue Technologien geht, wird das Thema schon seit längerem als „Next Big Thing“ bezeichnet. Spätestens im März, als sich Tesla-und SpaceX-Gründer Elon Musk an einem Startup in diesem Bereich beteiligte, wurde einigen Tech-Insidern die Augen geöffnet.

Halb Mensch, halb Maschine

Neuralink arbeitet an „Brain-Computer interfaces“ (BCIs, dt. Gehirn-Computer-Schnittstelle)- salopp ausgedrückt soll das menschliche Gehirn ein Computer werden. Damit arbeitet Musk quasi daran, dass der Mensch in der Zukunft noch Arbeit findet. Sollten Künstliche Intelligenzen und Roboter tatsächlich den Mensch in der Arbeitswelt ersetzen, könnte der Mensch dank Neuralink mithalten. (Zur Erinnerung, Musk warnte bereits zusammen mit anderen Tech-Größen und Stephen Hawkings vor der Übermacht Künstlicher Intelligenzen). Viel weiß man über die neue Firma noch nicht. Laut diversen Medienberichten gilt aber ein Eintrag als Firma in der Medizinforschung in Kalifornien als bestätigt. Die Technologie soll etwa Menschen mit Hirnschäden helfen.

Objekte fliegen lassen

Ein weiteres Startup, das ebenfalls den Medizinsektor mitbedient, ist „Emotiv“. Als Kind hat es wohl jeder ausprobiert, oder zumindest davon geträumt: Das Bewegen von Objekten allein mit den Gedanken. Das Startup mit Firmensitz in San Francisco entwickelt ein Headset, welches das menschliche Gehirn konzentrierte Gedanken zu verbundenen Geräten senden lässt. Denkt der User „Flieg!“ (oder ähnliches), könnte der Spielzeug-Helikopter der Kinder plötzlich von alleine los starten. Nicht nur im Medizinbereich, sondern auch etwa in der Gaming Branche soll das Gerät zum Einsatz kommen, das es bereits in die Läden geschafft hat.

Die Schattenseiten der Super-Power

(c) Eines der Produkte von Emotiv

Ein aktueller Artikel im MIT Technology-Magazin weist auch auf die Schattenseiten einer jeden Technologie hin. Schädliche Software könnte nämlich Passwörter oder persönliche Daten, wahrscheinlich sogar ganze Erlebnisse, rauben. Der Feind säße dann im eigenen Kopf.

Der Artikel verweist auf Nitesh Saxena, Außerordentliche Professorin an der Alabama Universität, die darauf aufmerksam macht, dass etwa „The Epoc+“, eines der Headsets von Emotiv, ein besseres Sicherheitssysteme benötigt. Alleine durch die Beobachtung der Gehirnströme, konnten etwa PINs oder Passwörter einer bestimmten Person herausgefunden werden.

Software lernt Gehirn-Muster

Die Studie an der Saxena arbeitete, ging dabei von der Fragestellung auf, ob die Bankdaten eines Nutzers ausgelesen werden können, wenn er nach dem Spielen mit dem Gerät darauf vergisst, es abzunehmen. Zunächst sollten die Teilnehmer zufällige PINs und Passwörter eingeben. Dadurch lernte die Software die Verbindung zwischen dem Tippen und den Gehirnströmen. Schon bereits nach 200 eingegeben Zeichen, konnte die Software Schlüsse auf die nachfolgenden Zeichen ziehen. Und Saxena ist nicht alleine- andere Universitäten wollen im Rahmen von Studien ebenfalls Sicherheitslücken gefunden haben.

Mentale Privatsphäre

Entwarnung gibt es (einstweilen) irgendwie trotzdem: Ganze Gedankenströme können die Geräte noch nicht auslesen und dem Hacker zur Verfügung stellen. Bei einer eingehenden Recherche stößt man allerdings immer wieder auf eine Forderung im Rahmen der Diskussion. Demnach sollen Stimmen laut werden, die das „Recht auf mentale Privatsphäre“ fordern.

Weiterführende Links: MIT Technology Review, EmotivFoto von Elon Musk von OpenInnovation

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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