13.06.2023

Borealis-CEO: „Wir würden ein internationales Plastikabkommen sehr begrüßen“

Interview. Borealis-CEO Thomas Gangl erläutert im Gespräch mit dem brutkasten, wie der Kunststoffhersteller den schrittweise Übergang zur Kreislaufwirtschaft schaffen möchte und warum das Unternehmen ein internationales Plastikabkommen begrüßen würde.
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Thomas Gangl
Borealis Chef Thomas Gangl im Linzer Werk | (c) martin pacher / brutkasten

Die OMV-Tochter Borealis zählt weltweit zu den führenden Anbietern von sogenannten Polyolefinlösungen, die im Bereich der Kunststoffproduktion zur Anwendung kommen. Das Unternehmen hat sich den schrittweisen Übergang zur Kreislaufwirtschaft zum Ziel gesetzt – unter anderem soll der Einsatz von Rezyklaten in den nächsten Jahren sukzessive erhöht werden. Welche Herausforderungen sich dadurch ergeben, darüber spricht Thomas Gangl, Borealis-CEO, im Interview mit dem brutkasten. Zudem äußert sich Gangl zum geplanten UN-Plastikabkommen, zu den Fortschritten im Bereich des chemischen Recyclings sowie die mögliche Einführung von Science-Based-Targets.


Welche konkreten Ziele haben Sie sich im Bereich der Kreislaufwirtschaft gesetzt?

Im Bereich der Kreislaufwirtschaft haben wir für eine nachhaltige Produktion Ziele für 2025 und 2030 definiert. Diese umfassen einerseits das Recycling, andererseits den Einsatz von biobasierten Kunststoffen. Bis 2025 möchten wir 600.000 Tonnen zirkuläre Kunststoffe erzeugen. Die Menge soll überwiegend in Europa produziert werden, wobei wir die Produktion auch global ausrollen wollen. Bis 2030 soll die Menge auf 1,8 Millionen Tonnen gesteigert werden. Das ist eine enorme Herausforderung, weil wir uns einerseits teilweise noch in der Technologieentwicklung befinden. Andererseits brauchen natürlich die Kunden, die bereit sind, hier einen Mehrpreis zu zahlen. Uns allen muss bewusst sein, dass die Kosten für Produkte aus der Kreislaufwirtschaft etwas höher sind. Mittelfristig bis langfristig ist die Kreislaufwirtschaft allerdings die einzige Möglichkeit, um überhaupt ein nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen.

Sie sprechen die Bereitschaft der Kunden an, mehr für die Produkte zu bezahlen. Kein leichtes Unterfangen, oder? 

Ich glaube, dass in der Gesellschaft ein starker Trend in diese Richtung geht. Wir haben es beispielsweise bei Bioprodukten und dergleichen gesehen. Zusätzlich ist natürlich die Gesetzgebung gefordert, die passenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Künftig sollte es einfach weniger günstig sein, Material zu deponieren oder zu verbrennen, statt sie dem Kreislauf zurückzuführen. Insbesondere in der EU gibt es eine Gesetzgebung, die das unterstützt. Aber das ist natürlich noch ein Schritt, der zu kurz greift, um das nachhaltig in größerem Stil zu schaffen.

In welchen Bereichen sind die Anforderungen an Kreislaufwirtschaft am höchsten?

Überall dort, wo die Materialanforderungen gering sind, kann man mit einfachem Recycling schon die entsprechenden Produkte herstellen. Je höherwertiger die Anforderungen werden, desto selektiver wird es. Das trifft insbesondere auf Materialien zu, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Im Bereich der Technologieentwicklung gibt es die größten Herausforderungen beim chemischen Recycling. Aber auch im mechanischen Recycling gibt es noch Entwicklungspotential, um die entsprechenden Größenordnungen erzielen zu können. Das umfasst insbesondere die Errichtung von großen Anlagen. 

Wie viel Geld nehmen Sie in die Hand, um die von Ihnen erwähnten Ziele zu erreichen? 

Das lässt sich so nicht einfach beziffern. Wir investieren aber in entsprechende Anlagen und werden auch entsprechende Zukäufe machen. Daher ist es schwierig, eine konkrete Zahl zu nennen, die wir auch nach außen tragen wollen. Es geht hier um sehr relevante Summen. Hier sprechen wir von mehr als zweistelligen Millionenbeträgen.

Beim chemischen Recycling steht oftmals der hohe Energieverbrauch in der Kritik. Welche Herausforderungen ergeben sich in diesem Bereich?

Die Energieintensität macht mir hier keine Sorgen. Eine Herausforderung ist eher die Skalierbarkeit der Anlagen. Die OMV hat hier eine ReOil-Anlage in der Raffinerie Schwechat, die mit Jahresende fertiggestellt werden soll. Zudem sind wir mehrheitlich an einer Anlage in Ostende (Belgien) beteiligt, die bereits fertig steht und produziert. Das heißt, es gibt erste Mengen, die auch sehr stark gefragt sind. Hier haben wir auch Kunden, die sich bereits anstellen. Allerdings sind die entsprechenden Mengen noch nicht verfügbar. Beim chemischen Recycling ist die Skalierung der Anlagen wirklich die Herausforderung, um auch die entsprechenden Mengen produzieren zu können.

Wie hoch ist aktuell der Einsatz von Rezyklaten beim mechanischen Recycling?

Wir  haben mit der neuesten Borstar-Technologie die Möglichkeit geschaffen, dass man bis zu 50 Prozent an Rezyklaten im Verpackungsbereich bei manchen Produkten zumischen kann. Hier haben wir wirklich eine neue Benchmark erreicht, die in der Vergangenheit so nicht möglich war. Allerdings geht es hier in erster Linie nicht unbedingt um die Frage, wie viel man zumischen kann, sondern eher um die Anforderungen der Kunden an die Qualität der Materialien.

Sie haben sich ambitionierte Klimaziele gesetzt. Erwägen Sie eventuell auch die Einführung von Science-Based-Targets?

Wir prüfen die Einführung von Science-Based-Targets. Das ist für uns ein sehr spannendes Thema. Allerdings ist es auch so, dass derzeit noch nicht ganz klar ist, wie eine genaue Ausgestaltung ausschauen kann. Generell gibt es in diesem Bereich gemeinsam mit der gesamten chemischen Industrie intensive Aktivitäten, um das auch zu definieren. Zu den Science-Based-Targets werden wir wahrscheinlich heuer noch eine Entscheidung treffen, wie es hier weitergehen wird.

Auf internationaler Ebene wird aktuell ein Plastikabkommen verhandelt. Wie stehen Sie einem derartigen Abkommen gegenüber? 

Wir unterstützen diese Initiative nicht nur, indem wir sagen “wir finden es gut”, sondern sind auch aktiv dabei. Hier gibt es ganz wesentliche Ziele zu erreichen. Global muss nämlich wirklich dafür gesorgt werden, dass man für die Entsorgung von Kunststoffen eine Lösung findet. Es gibt auch Bereiche, wo es völlig klar ist, dass es zu einer Beschränkung kommen muss. In der EU gibt es beispielsweise das Thema Mikroplastik, das aktuell in Kosmetika-Produkten aktiv zugeführt wird. 

Bei all den Regelungen ist es allerdings wichtig, dass es nicht nur eine österreichische oder europäische Lösung gibt. Wir würden daher ein internationales Abkommen sehr begrüßen. Eine globale Regelung würde auch dazu führen, dass das Thema Kreislaufwirtschaft einen deutlichen Schub bekommt. Es wird dann nicht mehr ausreichen, die Materialien einfach in eine Deponie zu stecken. Die Verpflichtung zur Wiederverwertung, aber auch die Ökologie schon beim Design von Produkten zu berücksichtigen, wird dann auf globaler Ebene stärker zum Tragen kommen.

Zudem müssen wir uns bewusst sein, dass das größte Wachstum im Bereich der Kunststoffindustrie aktuell in Asien stattfindet. Allein das Wachstum in China in den nächsten zehn Jahren wird größer sein, als die gesamte Produktion, die aktuell in Europa erfolgt. 

Auf EU-Ebene hat sich das EU-Parlament für ein verschärftes Lieferkettengesetz ausgesprochen. Der Gesetzesentwurf wird nun in den Trilogverhandlungen weiter verhandelt. Was würden Sie am derzeitigen Entwurf eventuell noch ändern wollen?

Ich glaube, dass es keine Industrie gibt, die hier nicht noch was ändern möchte. Es ist gut, dass es hier klare Richtlinien gibt. Genauso wichtig ist es aber auch, dass sie umsetzbar sind. Wichtig ist, dass man kein System schafft, das schlussendlich eine Verlagerung bewirkt.


Disclaimer: Das Interview entstand im Rahmen einer Pressereise des Fachverbands Chemische Industrie Oberösterreich (FCIÖ). Reisekosten und Unterbringung wurden vom FCIÖ übernommen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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