20.02.2024

Exit: Deutscher HR-Softwareriese kauft Wiener Startup Bonrepublic

Das Wiener Startup Bonrepbulic hat eine HR-Plattform entwickelt, die Unternehmen im Mitarbeiter-Engagement unterstützt. Nun wurde das Unternehmen vom deutschen Softwarehersteller HRworks übernommen. Jakob Feigl, Gründer und CEO von Bonrepbulic, hat uns mehr zu den Hintergründen erzählt.
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Jakob Feigl, Gründer und CEO von Bonrepbulic | (c) Bonrepublic

Mit Hilfe der HR-Plattform des 2020 gegründeten Wiener Startups Bonrepublic lassen sich die besten Mitarbeiter:innen identifizieren und halten – so zumindest das Versprechen des Startup. Konkret ermöglicht das Unternehmen, individualisierte Leistungsbeurteilungen zu erstellen, verknüpft Feedback mit Kompetenzprofilen und bietet eine „Identifikation von Kompetenzlücken“ auf Mitarbeiter:innen-, Team- und Unternehmensebene.

Zudem hat Bonrepublic einen Marktplatz geschaffen, der Benefits und Weiterentwicklungskurse integriert und Unternehmen befähigt, diese an Anerkennungen, erreichte Ziele und Feedbackanalysen zu verknüpfen.

Wachstum und prominente Investoren

Mittlerweile zählt das Unternehmen rund 100 B2B-Kund:innen – darunter bekannte Unternehmen aus Österreich wie die Styria Media Group, Planradar oder waterdrop. „Zuletzt sind wir um 100 Prozent gewachsen und konnten unseren Kundenstamm ausbauen“, so Jakob Feigl, Gründer und CEO von Bonrepbulic.

Erst Anfang Feber 2022 gab das 2020 gegründete Startup den Abschluss einen Finanzierungsrunde in Höhe von 750.000 Euro bekannt. Als Investoren beteiligten sich damals unter anderem die GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller (brutkasten berichtete).

Bonrepublic wird von HRworks gekauft

Rund zwei Jahre nach der Finanzierungsrunde folgt nun der Exit für Bonrepbulic. Wie das Unternehmen am Dienstag bekannt gab, kauft HRworks aus Deutschland das Unternehmen. Zum Kaufpreis wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart. Dazu heißt es von Feigl lediglich: „Beide Seiten sind sehr happy mit dem Ausgang“ Und er merkt an: „Wir waren zuvor eher auf eine Partnerschaft aus, haben aber früh gesehen, dass wir einen ähnlichen Kundenstamm haben und unsere Produkte sich gut ergänzen.

Mit rund 2.700 Kunden zählt HRworks zu den führenden deutschen Software-Anbietern für Human Resources (HR). Das Unternehmen gilt in seiner Branche als Urgestein und bietet seit 25 Jahren Funktionen der Personalverwaltung in Kombination mit der digitalen Reisekostenabrechnung in der Cloud. „Während sich HRworks auf Personalverwaltung fokussiert, ergänzen wir sehr gut mit unseren Funktionen für Personalentwicklung“, so Feigl.

Marke soll erhalten bleiben

Die Marke und das Team von Bonrepublic soll auch künftig erhalten bleiben. Jakob Feigl bleibt demnach auch Geschäftsführer. Die HRworks-Gruppe besteht aus den Unternehmen HRworks, DriversCheck (Köln) und Bonrepublic (Wien) mit zusammen knapp 200 Beschäftigten.

„Das Thema Mitarbeiterbindung und Organisationsentwicklung wird nicht zuletzt durch den wachsenden Fachkräftemangel immer wichtiger“, so Markus Schunk, CEO von HRworks. „Auch für unsere Kunden gewinnt dieser Bereich zunehmend an Bedeutung. HRworks ist stolz darauf, dass wir unsere ganzheitliche Personalsoftware, um die wegweisenden Funktionen der Personalentwicklung von Bonrepublic erweitern können“, so Schunk weiter.


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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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