22.09.2016

bold.: Eine neue PC-Generation erobert den Markt

Der Markt für High-End Gaming PC-Systeme wächst. Unter der Marke bold. produziert Damian Izdebski eine neue Generation an Rechnern, die einzigartige Gaming- und Virtual Reality Erlebnisse möglich machen sollen.
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(c) bold.: Bold. will Gaming zum Erlebnis machen.

Wenn heute jemand sagt, er interessiere sich für Computer, dann ist damit nur mehr in den seltensten Fällen die Leidenschaft für das Herumschrauben gemeint. Viel mehr Anklang finden PC-Gaming und eSport. Laut einer Studie zählen in Deutschland zwei von drei Personen im Alter bis zu 50 Jahren Computerspielen zu ihren Hobbys. Die Spielindustrie hat das längst verstanden: Aufgrund der enormen Nachfrage wird in die Produktion von Computerspielen mehr investiert als in die teuersten Blockbuster. Und natürlich sind die Spieler anspruchsvoll: Höchste Auflösung, ruckelfreier Eindruck und maximaler Detailgrad werden gewünscht.

Ein Markt mit Potenzial

Das alles zu gewährleisten, ist für die Hardeware-Erzeuger eine Herausforderung. Während der Markt für herkömmliche PCs seit 2011 konstant sinkt, ist der Absatz von Premium PCs stark gewachsen. Derzeit wird er alleine in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf 500 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Das Business wächst solide und krisenfest.

Damian Izdebski, der Gründer und CEO von techbold technology group hat diesen Trend erkannt. Mit seinem dreißigköpfigen Team produziert er in Wien High-End Gaming PC-Systeme der Marke bold., die einzigartige Gaming- und Virtual Reality Erlebnisse möglich machen sollen.

Redaktionstipps

Das optimale Spielerlebnis zählt

Das Besondere daran: alle bold. PCs werden „ingame“, also in echten Game-Szenen und unter realistischen Spielbedingungen, getestet. Entscheidend für die Qualität des Spielerlebnisses ist die Framerate, also die Anzahl der Bilder, die pro Sekunde berechnet werden. Je höher die Framerate, umso realistischer erscheint das Spiel. Izdebski weiß: „Für die Masse der neuen Kunden zählt ausschließlich das optimale Spielergebnis. Die notwendigen Hardwarekomponenten inklusive ihrer technischen Beschreibung rücken zunehmend in den Hintergrund.“

Die notwendigen Hardwarekomponenten inklusive ihrer technischen Beschreibung rücken zunehmend in den Hintergrund.

Virtual Reality auf dem Vormarsch

Immer wichtiger werden hingegen neue Technologien wie Virtual-Reality-Anwendungen. Studien zufolge werden 2016 die weltweiten Umsätze von VR-Brillen und VR-Software erstmals eine Milliarde Umsatz überschreiten. „Meiner Meinung nach wird Virtual Reality in den nächsten Jahren einen größeren Impact auf das Leben der Menschen haben, als es bei Smartphones der Fall war. Ich glaube, wir sind uns noch gar nicht bewusst, welchen massiven Impact Virtual Reality auf unser Leben haben wird. Damit meine ich nicht nur Gaming oder Unterhaltung, sondern viele andere Industriezweige“, sagt Izdebski. Derzeit schaffe aber nur weniger als ein Prozent aller PCs und Notebooks weltweit die notwendige Rechenleistung, um eine VR-Brille zu betreiben. Eine neue Generation an PCs wäre darum bereit für den Eintritt in den Massenmarkt.

Wir sind uns noch gar nicht bewusst, welchen massiven Impact Virtual Reality auf unser Leben haben wird.

Wer ein hochqualitatives Spielerlebnis haben will, muss freilich auch bereit sein, einen entsprechenden Preis dafür zu zahlen. Ein bold. Rechner kostet 1.699 bis 4.499 Euro.

Schon jetzt haben sich zahlreiche namhafte Investoren an der  techbold technology group beteiligt, darunter Stefan, Kalteis, Michael Altrichter und Hansi Hansmann.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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