03.12.2024
KRYPTO

Börse-Stuttgart-Tochter Bison integriert Blockpit für Krypto-Steuer-Reporting

Das Linzer Kryptosteuer-Startup Blockpit startet eine Partnerschaft mit der Börse Stuttgart.
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Blockpit, Börse Stuttgart, Kryptosteuern
(c) Blockpit.io/Bison App - Florian Wimmer von Blockpit und Ulli Spankowski, CEO und Co-Founder von Bison.

Im heurigen Oktober noch gewann Blockpit-Gründer Florian Wimmer den Pitch-Bewerb in Dubai und damit einen Preispool im Wert von rund 100.000 Euro und einen Auftragswert von mehr als einer Million Dirham – rund 250.000 Euro. Nun gab Bison, eine Trading-Plattform für Privatkund:innen der Gruppe Börse Stuttgart, eine neue Partnerschaft mit Blockpit, der Linzer Krypto-Steuer-Reporting-Plattform, bekannt.

Blockpit: Steuer-Transparenz

Die Kooperation zielt darauf ab, Bison-Kund:innen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit zu bieten, ihre Steuerpflichten im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptowährungen zu erfüllen, heißt es.

Denn, mit der zunehmenden Bekannt- und Beliebtheit von Kryptowährungen rückt auch das Thema Steuertransparenz in den Fokus von Anlegern. Der Info-Report von Bison bietet eine detaillierte Darstellung aller Transaktionen inklusive einer unverbindlichen Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste.

Die neue Partnerschaft soll dieses Angebot erweitern und die Erstellung eines rechtssicheren Steuer-Reports ermöglichen. Durch die Integration von Blockpit in die Bison-App bzw. Webanwendung können nun Kund:innen ihre Kryptowährungen steuerlich transparent erfassen und ihr Steuer-Reporting optimieren.

Bison-User:innen sollen zudem von Zeit- und Kostenersparnissen durch einen einfachen Import der Transaktionshistorie zur Erstellung eines automatisierten Steuerberichts sowie besseren Konditionen auf Blockpit-Lizenzen profitieren.

„Mehrwert für 870.000 Kunden“

„Steuern auf Kryptowährungen können komplex sein. Bei Bison setzen wir alles daran, unseren Kunden einfache, sichere und zuverlässige Lösungen zu bieten. Die Partnerschaft mit dem führenden Anbieter im Bereich Krypto-Steuer Blockpit ist daher ein logischer Schritt. Dank der Kooperation schaffen wir echten Mehrwert für rund 870.000 Bison-Kunden, indem wir die steuerlichen Hürden des Krypto-Handels für unsere Kunden deutlich reduzieren“, kommentiert Ulli Spankowski, CEO und Co-Founder von Bison.

Florian Wimmer, CEO von Blockpit, ergänzt: „Wir freuen uns mit Bison als führende Trading Plattform ‚made in Germany‘ einen Partner gewonnen zu haben, der für einfachen, zuverlässigen und sicheren Handel von Kryptoassets steht. Die Kooperation mit Bison ermöglicht es uns, die Erleichterung von Krypto-Steuern einem breiten Publikum zugänglich zu machen.“

Die Blockpit-Integration bei Bison ist ab sofort in der mobilen App und Web-Version mit wenigen Klicks verfügbar.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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