17.03.2020

Stillstand in der Coronakrise: Wenn der Börse die Sicherung rausfliegt

Stürzt der Markt zu schnell ab, wird der Handel automatisch eingestellt. Diese Sicherungen wurden nach dem “Schwarzen Montag” 1987 eingeführt - und seit Beginn der Coronakrise schon dreimal ausgelöst.
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Coronakrise führt zum Crash
(c) Georg Schober / Adobe Stock / interstid

Plötzlich ist es leise. Niemand kauft, niemand verkauft. Die Kurse stehen, bewegen sich nicht mehr. Das haben wir in den vergangenen Tagen öfters gesehen. Denn wenn es an den Börsen allzu rasch bergab geht, drücken die Computer automatisch die Stop-Taste. Es haut der Börse die Sicherung raus.

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„Volatilitätsunterbrechung“ heißt das auf Deutsch. „Circuit breaker“ auf Englisch. Es ist ein Sicherheits-Feature, das eine komplette Panik verhindern soll. Der englischsprachige Begriff ist wie so oft selbsterklärend: Ein „circuit breaker“ sitzt auch im Strom-Sicherungskasten jedes Haushalts. In Österreich sagt man umgangssprachlich FI-Schalter dazu. Es ist die Sicherung, die rausfliegt, um Schlimmes zu verhindern.

Alles geht gerade rasend schnell

Volatilität, das sind die Zuckungen und extremen Ausschläge der Märkte. Das, was Anleger in den besten Zeiten verzückt (wenn es raufgeht) – und in den schlechten Zeiten verschreckt. So wie jetzt.

Alles geht gerade rasend schnell. Vor allem bergab. Die Angst vor dem Coronavirus hat den ärgsten Börsecrash seit Jahren ausgelöst. Die Notenbanken und Staaten versuchen gegenzusteuern, scheitern aber bisher kläglich. Am Montag haben die US-Börsen ihren schlimmsten Tag seit 33 Jahren erlebt – der Dow Jones stürzte 12,9 Prozent ab. Dramatischer war der Einbruch nur am 19. Oktober 1987, dem „Black Monday“. Damals gab es keine automatischen Marktunterbrechungen, der Markt befand sich in freiem Fall.

In der Coronakrise wurde der Handel schon dreimal angehalten

Der Börsehandel wurde am Montag gleich zu Beginn für 15 Minuten ausgesetzt. Denn die so genannten Futures, die schon vor Börsenöffnung gehandelt werden, waren bereits vor dem eigentlichen Handelsstart an der Wall Street mehr als sieben Prozent abgestürzt. Dadurch wurde ein sogenannter „Level 1 circuit breaker“ aktiviert. Bei einem Minus von 13 Prozent folgt „Level 2“, der Handel wird wieder für 15 Minuten ausgesetzt. Einem solchen Szenario sind wir am Montag nur knapp entgangen. Fällt der Preis weiter und erreicht ein Minus von 20 Prozent, wird der Handelstag beendet. Diese Regeln gelten für den Gesamtmarkt und auch für einzelne Titel. Bei Einzelaktien wird der Handel sogar ausgesetzt, wenn sie zu stark steigen.

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Am 27. Oktober 1997, also ziemlich genau zehn Jahre nach dem „Black Monday“, geschah es zum ersten Mal, dass der US-Markt für den gesamten Tag geschlossen wurde, nachdem der Dow Jones um 550 Punkte gefallen war. Seit Beginn der Coronakrise flogen die Sicherungen dreimal raus: Am 9., 12. und 16. März. Es ging aber nie tiefer als „Level 1“.

Beim “Flash Crash” wurde das System überwältigt

Unter Händlern und Experten ist aber umstritten, ob die Handelsunterbrechungen den gewünschten Effekt haben. Die Nachrichten von stillstehenden Märkten sorgen ja nicht gerade für Beruhigung. Selbst Unbeteiligte fragen sich dann, was an den Börsen gerade schief läuft. Eingeführt wurden die Sicherungsmaßnahmen nach jenem schicksalshaften „Black Monday“ 1987, als der berühmte Dow Jones an einem Tag um 22,6 Prozent nach unten ging.

Am 6. Mai 2010 wurde das System überwältigt – und danach überarbeitet. Beim so genannten “Flash Crash” sackte der Dow Jones in weniger als zehn Minuten um fast 1000 Punkte (mehr als 9 Prozent) ab. Die Sicherungen flogen nicht raus, alles ging viel zu schnell.

Dreimal stand der Handel tagelang still: 1917, 1933 und 2001

Ähnliche Systeme wie die US-Börsen haben inzwischen auch viele andere Handelsplätze eingeführt. In absoluten Extremfällen kann der Handel sogar über mehrere Tage komplett eingestellt werden.

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In der langen Geschichte der amerikanischen Aktienmärkte ist das aber erst drei mal geschehen: Am Anfang des 1. Weltkriegs, während der großen Depression 1933 und nach den Anschlägen des 11. September 2001. Damals wurde die Börsen weltweit aus Angst vor weiterem Terror evakuiert. Die New York Stock Exchange bliebt fast eine Woche lang geschlossen.


Über den Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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AI Summaries

Stillstand in der Coronakrise: Wenn der Börse die Sicherung rausfliegt

  • Volatilität, das sind die Zuckungen und extremen Ausschläge der Märkte. Das, was Anleger in den besten Zeiten verzückt (wenn es raufgeht) – und in den schlechten Zeiten verschreckt. So wie jetzt.
  • Am Montag haben die US-Börsen ihren schlimmsten Tag seit 33 Jahren erlebt – der Dow Jones stürzte 12,9 Prozent ab.
  • Dramatischer war der Einbruch nur am 19. Oktober 1987, dem „Black Monday“. Damals gab es keine automatischen Marktunterbrechungen, der Markt befand sich in freiem Fall.
  • Seit Beginn der Coronakrise wurde der Handel drei Mal ausgesetzt: Am 9., 12. und 16. März.

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