17.03.2020

Stillstand in der Coronakrise: Wenn der Börse die Sicherung rausfliegt

Stürzt der Markt zu schnell ab, wird der Handel automatisch eingestellt. Diese Sicherungen wurden nach dem “Schwarzen Montag” 1987 eingeführt - und seit Beginn der Coronakrise schon dreimal ausgelöst.
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Coronakrise führt zum Crash
(c) Georg Schober / Adobe Stock / interstid

Plötzlich ist es leise. Niemand kauft, niemand verkauft. Die Kurse stehen, bewegen sich nicht mehr. Das haben wir in den vergangenen Tagen öfters gesehen. Denn wenn es an den Börsen allzu rasch bergab geht, drücken die Computer automatisch die Stop-Taste. Es haut der Börse die Sicherung raus.

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„Volatilitätsunterbrechung“ heißt das auf Deutsch. „Circuit breaker“ auf Englisch. Es ist ein Sicherheits-Feature, das eine komplette Panik verhindern soll. Der englischsprachige Begriff ist wie so oft selbsterklärend: Ein „circuit breaker“ sitzt auch im Strom-Sicherungskasten jedes Haushalts. In Österreich sagt man umgangssprachlich FI-Schalter dazu. Es ist die Sicherung, die rausfliegt, um Schlimmes zu verhindern.

Alles geht gerade rasend schnell

Volatilität, das sind die Zuckungen und extremen Ausschläge der Märkte. Das, was Anleger in den besten Zeiten verzückt (wenn es raufgeht) – und in den schlechten Zeiten verschreckt. So wie jetzt.

Alles geht gerade rasend schnell. Vor allem bergab. Die Angst vor dem Coronavirus hat den ärgsten Börsecrash seit Jahren ausgelöst. Die Notenbanken und Staaten versuchen gegenzusteuern, scheitern aber bisher kläglich. Am Montag haben die US-Börsen ihren schlimmsten Tag seit 33 Jahren erlebt – der Dow Jones stürzte 12,9 Prozent ab. Dramatischer war der Einbruch nur am 19. Oktober 1987, dem „Black Monday“. Damals gab es keine automatischen Marktunterbrechungen, der Markt befand sich in freiem Fall.

In der Coronakrise wurde der Handel schon dreimal angehalten

Der Börsehandel wurde am Montag gleich zu Beginn für 15 Minuten ausgesetzt. Denn die so genannten Futures, die schon vor Börsenöffnung gehandelt werden, waren bereits vor dem eigentlichen Handelsstart an der Wall Street mehr als sieben Prozent abgestürzt. Dadurch wurde ein sogenannter „Level 1 circuit breaker“ aktiviert. Bei einem Minus von 13 Prozent folgt „Level 2“, der Handel wird wieder für 15 Minuten ausgesetzt. Einem solchen Szenario sind wir am Montag nur knapp entgangen. Fällt der Preis weiter und erreicht ein Minus von 20 Prozent, wird der Handelstag beendet. Diese Regeln gelten für den Gesamtmarkt und auch für einzelne Titel. Bei Einzelaktien wird der Handel sogar ausgesetzt, wenn sie zu stark steigen.

+++Der Coronavirus am Finanzmarkt: Der Schwarze Schwan ist gelandet+++

Am 27. Oktober 1997, also ziemlich genau zehn Jahre nach dem „Black Monday“, geschah es zum ersten Mal, dass der US-Markt für den gesamten Tag geschlossen wurde, nachdem der Dow Jones um 550 Punkte gefallen war. Seit Beginn der Coronakrise flogen die Sicherungen dreimal raus: Am 9., 12. und 16. März. Es ging aber nie tiefer als „Level 1“.

Beim “Flash Crash” wurde das System überwältigt

Unter Händlern und Experten ist aber umstritten, ob die Handelsunterbrechungen den gewünschten Effekt haben. Die Nachrichten von stillstehenden Märkten sorgen ja nicht gerade für Beruhigung. Selbst Unbeteiligte fragen sich dann, was an den Börsen gerade schief läuft. Eingeführt wurden die Sicherungsmaßnahmen nach jenem schicksalshaften „Black Monday“ 1987, als der berühmte Dow Jones an einem Tag um 22,6 Prozent nach unten ging.

Am 6. Mai 2010 wurde das System überwältigt – und danach überarbeitet. Beim so genannten “Flash Crash” sackte der Dow Jones in weniger als zehn Minuten um fast 1000 Punkte (mehr als 9 Prozent) ab. Die Sicherungen flogen nicht raus, alles ging viel zu schnell.

Dreimal stand der Handel tagelang still: 1917, 1933 und 2001

Ähnliche Systeme wie die US-Börsen haben inzwischen auch viele andere Handelsplätze eingeführt. In absoluten Extremfällen kann der Handel sogar über mehrere Tage komplett eingestellt werden.

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In der langen Geschichte der amerikanischen Aktienmärkte ist das aber erst drei mal geschehen: Am Anfang des 1. Weltkriegs, während der großen Depression 1933 und nach den Anschlägen des 11. September 2001. Damals wurde die Börsen weltweit aus Angst vor weiterem Terror evakuiert. Die New York Stock Exchange bliebt fast eine Woche lang geschlossen.


Über den Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Stillstand in der Coronakrise: Wenn der Börse die Sicherung rausfliegt

  • Volatilität, das sind die Zuckungen und extremen Ausschläge der Märkte. Das, was Anleger in den besten Zeiten verzückt (wenn es raufgeht) – und in den schlechten Zeiten verschreckt. So wie jetzt.
  • Am Montag haben die US-Börsen ihren schlimmsten Tag seit 33 Jahren erlebt – der Dow Jones stürzte 12,9 Prozent ab.
  • Dramatischer war der Einbruch nur am 19. Oktober 1987, dem „Black Monday“. Damals gab es keine automatischen Marktunterbrechungen, der Markt befand sich in freiem Fall.
  • Seit Beginn der Coronakrise wurde der Handel drei Mal ausgesetzt: Am 9., 12. und 16. März.

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