17.03.2020

Stillstand in der Coronakrise: Wenn der Börse die Sicherung rausfliegt

Stürzt der Markt zu schnell ab, wird der Handel automatisch eingestellt. Diese Sicherungen wurden nach dem “Schwarzen Montag” 1987 eingeführt - und seit Beginn der Coronakrise schon dreimal ausgelöst.
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Coronakrise führt zum Crash
(c) Georg Schober / Adobe Stock / interstid

Plötzlich ist es leise. Niemand kauft, niemand verkauft. Die Kurse stehen, bewegen sich nicht mehr. Das haben wir in den vergangenen Tagen öfters gesehen. Denn wenn es an den Börsen allzu rasch bergab geht, drücken die Computer automatisch die Stop-Taste. Es haut der Börse die Sicherung raus.

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„Volatilitätsunterbrechung“ heißt das auf Deutsch. „Circuit breaker“ auf Englisch. Es ist ein Sicherheits-Feature, das eine komplette Panik verhindern soll. Der englischsprachige Begriff ist wie so oft selbsterklärend: Ein „circuit breaker“ sitzt auch im Strom-Sicherungskasten jedes Haushalts. In Österreich sagt man umgangssprachlich FI-Schalter dazu. Es ist die Sicherung, die rausfliegt, um Schlimmes zu verhindern.

Alles geht gerade rasend schnell

Volatilität, das sind die Zuckungen und extremen Ausschläge der Märkte. Das, was Anleger in den besten Zeiten verzückt (wenn es raufgeht) – und in den schlechten Zeiten verschreckt. So wie jetzt.

Alles geht gerade rasend schnell. Vor allem bergab. Die Angst vor dem Coronavirus hat den ärgsten Börsecrash seit Jahren ausgelöst. Die Notenbanken und Staaten versuchen gegenzusteuern, scheitern aber bisher kläglich. Am Montag haben die US-Börsen ihren schlimmsten Tag seit 33 Jahren erlebt – der Dow Jones stürzte 12,9 Prozent ab. Dramatischer war der Einbruch nur am 19. Oktober 1987, dem „Black Monday“. Damals gab es keine automatischen Marktunterbrechungen, der Markt befand sich in freiem Fall.

In der Coronakrise wurde der Handel schon dreimal angehalten

Der Börsehandel wurde am Montag gleich zu Beginn für 15 Minuten ausgesetzt. Denn die so genannten Futures, die schon vor Börsenöffnung gehandelt werden, waren bereits vor dem eigentlichen Handelsstart an der Wall Street mehr als sieben Prozent abgestürzt. Dadurch wurde ein sogenannter „Level 1 circuit breaker“ aktiviert. Bei einem Minus von 13 Prozent folgt „Level 2“, der Handel wird wieder für 15 Minuten ausgesetzt. Einem solchen Szenario sind wir am Montag nur knapp entgangen. Fällt der Preis weiter und erreicht ein Minus von 20 Prozent, wird der Handelstag beendet. Diese Regeln gelten für den Gesamtmarkt und auch für einzelne Titel. Bei Einzelaktien wird der Handel sogar ausgesetzt, wenn sie zu stark steigen.

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Am 27. Oktober 1997, also ziemlich genau zehn Jahre nach dem „Black Monday“, geschah es zum ersten Mal, dass der US-Markt für den gesamten Tag geschlossen wurde, nachdem der Dow Jones um 550 Punkte gefallen war. Seit Beginn der Coronakrise flogen die Sicherungen dreimal raus: Am 9., 12. und 16. März. Es ging aber nie tiefer als „Level 1“.

Beim “Flash Crash” wurde das System überwältigt

Unter Händlern und Experten ist aber umstritten, ob die Handelsunterbrechungen den gewünschten Effekt haben. Die Nachrichten von stillstehenden Märkten sorgen ja nicht gerade für Beruhigung. Selbst Unbeteiligte fragen sich dann, was an den Börsen gerade schief läuft. Eingeführt wurden die Sicherungsmaßnahmen nach jenem schicksalshaften „Black Monday“ 1987, als der berühmte Dow Jones an einem Tag um 22,6 Prozent nach unten ging.

Am 6. Mai 2010 wurde das System überwältigt – und danach überarbeitet. Beim so genannten “Flash Crash” sackte der Dow Jones in weniger als zehn Minuten um fast 1000 Punkte (mehr als 9 Prozent) ab. Die Sicherungen flogen nicht raus, alles ging viel zu schnell.

Dreimal stand der Handel tagelang still: 1917, 1933 und 2001

Ähnliche Systeme wie die US-Börsen haben inzwischen auch viele andere Handelsplätze eingeführt. In absoluten Extremfällen kann der Handel sogar über mehrere Tage komplett eingestellt werden.

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In der langen Geschichte der amerikanischen Aktienmärkte ist das aber erst drei mal geschehen: Am Anfang des 1. Weltkriegs, während der großen Depression 1933 und nach den Anschlägen des 11. September 2001. Damals wurde die Börsen weltweit aus Angst vor weiterem Terror evakuiert. Die New York Stock Exchange bliebt fast eine Woche lang geschlossen.


Über den Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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AI Summaries

Stillstand in der Coronakrise: Wenn der Börse die Sicherung rausfliegt

  • Volatilität, das sind die Zuckungen und extremen Ausschläge der Märkte. Das, was Anleger in den besten Zeiten verzückt (wenn es raufgeht) – und in den schlechten Zeiten verschreckt. So wie jetzt.
  • Am Montag haben die US-Börsen ihren schlimmsten Tag seit 33 Jahren erlebt – der Dow Jones stürzte 12,9 Prozent ab.
  • Dramatischer war der Einbruch nur am 19. Oktober 1987, dem „Black Monday“. Damals gab es keine automatischen Marktunterbrechungen, der Markt befand sich in freiem Fall.
  • Seit Beginn der Coronakrise wurde der Handel drei Mal ausgesetzt: Am 9., 12. und 16. März.

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