04.05.2023

Bodenschutz: Die NGO AllRise reicht Klage gegen die Republik Österreich ein

Wegen unzulänglichem Bodenschutz verklagt die NGO AllRise die Republik Österreich und die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich.
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Pressekonferenz Bodenschutz
Foto: Ulrich Formann

Die NGO AllRise reichte heute eine Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich vor dem Verfassungsgerichtshof ein. Auch die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich werden verklagt. Der Grund dafür: Die Politik verstoße durch unzulänglichen Bodenschutz gegen unionsrechtliche Vorgaben.

“Seit Jahrzehnten verabsäumt es die österreichische Politik, heimische Böden zu schützen und damit das Klima, die heimische Lebensmittelproduktion sowie die Biodiversität. Mehrmals wurde die Republik bereits von der Europäischen Kommission auf fehlende Maßnahmen hingewiesen – bisher ohne Erfolg. Daher beschreiten wir nun den Rechtsweg und klagen”, sagt Johannes Wesemann, Initiator und Gründer von AllRise.

Jeden Tag werden in Österreich Flächen in der Größe von rund 16 Fußballfeldern verbaut. Fast ein Fünftel der bewohnbaren oder landwirtschaftlich geeigneten Fläche ist damit bereits versiegelt. Dabei hat sich Österreich vor ungefähr 20 Jahren das Ziel gesetzt, den täglichen Bodenverbrauch auf 2,5 Hektar zu begrenzen. Niederösterreich und Oberösterreich verbrauchen aktuell jeweils 2,5 bzw. 2,2 Hektar Boden pro Tag. Deshalb werden auch speziell diese Bundesländer von AllRise verklagt.

Die Bedeutung der Böden

“Erde ist nicht ein Haufen Dreck, sondern ein Ökosystem voller Leben. Die reichhaltige Biodiversität des Bodens ist für uns überlebenswichtig”, schilderte die emeritierte Klimawissenschafterin Helga Kromp-Kolb.

Die Wissenschafterin betonte, dass die Rolle der Böden oft übersehen würde. So seien Böden nicht nur eine wichtige Grundlage, auf der unsere Nahrung wächst, sondern auch ein Speicher von Wasser und Kohlenstoff und kühlender Faktor im Klimawandel.

Die nachträgliche Entsiegelung von Böden löse das Problem des Bodenverlustes nicht. Denn Boden braucht extrem lange bis er sich erholt hat. Außerdem verstärke der Bodenverbrauch auch die Klimakrise. Mit Bodenverbrauch geht in Summe immer ein erhöhter Ressourcenverbrauch einher, erklärt die Wissenschafterin. Jede gebaute Straße fördere mehr Autofahrten und damit oft eine Zunahme des CO2-Ausstosses.

Die Gründe für die Klagen

Die Klage stützt sich insbesondere auf die fehlende Umsetzung diverser EU-Richtlinien. Das sind beispielsweise die Wasserrahmenrichtlinie, die Nitratrichtlinie oder die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie. Begründet wird diese Klage mit dem individuellen Schaden, der für die Kläger:innen finanziell, aber gesundheitlich entsteht.

“Die Nicht-Umsetzung der genannten Richtlinien sowie die fehlende Abstimmung auf Bundesebene führte und führt zu immer neuen Genehmigungen und Bauvorhaben und überbordendem Bodenverbrauch”, schildert der Anwalt Wolfram Proksch, der die Klage gemeinsam mit seiner Kollegin Theresa Stachowitz formulierte.

Es gäbe eine Reihe von aktuellen Beispielen, die nicht genehmigungsfähig wären, würden sich Bund und Länder an die EU-Vorgaben halten. Der aktuelle Bodenverbrauch sei ein systemisches Versagen. Ein Problem sei in diesem Zusammenhang auch die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Aktuell wird ein neuer Finanzausgleich verhandelt, der im Herbst 2024 wirksam werden soll. Dieser regelt die finanzielle Beziehung zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden. Die EU-Kommission wies bereits darauf hin, dass hier ein einheitlicher Ansatz fehlt. “Wie schon in den Jahrzehnten zuvor wird dabei bei der Verteilung der Gelder ein Schlüssel verwendet, der die Ansiedlung in Ländern und Gemeinden belohnt und somit auch den Bodenverbrauch fördert”, so Wesemann.

Wie es weiter geht

Die NGO AllRise wurde gegründet, um Klimaschutzklagen einzubringen und den Kampf gegen die Klimakrise in die Gerichtshöfe zu bringen. “Es haben sich Menschen aus ganz Österreich bei uns gemeldet, die von neuen Bauprojekten betroffen sind, deren Mehrwert für die Region mehr als umstritten ist. Wir sind auch mit zahlreichen Bürgerinitiativen in Kontakt, um Synergien zu nutzen und gemeinsam für den Schutz der Böden in Österreich einzustehen”, so Wesemann.

Weitere Klagen könnten also folgen. Denn laut Johannes Wesemann, Initiator und Gründer von AllRise, setze die Politik im Kampf gegen die Klimakrise zu oft auf Freiwilligkeit und nicht fertig entwickelte Technologien.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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