29.04.2015

Bluesource aus Hagenberg nimmt Kurs auf Silicon Valley: 5 Mio User bis 2016

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© Bluesource CEO Wolfgang Stockner

Was haben Billa oder BIPA mit der Österreichischen Apothekerkammer gemeinsam? Bluesource! Einerseits ermöglicht es der App-Hersteller mit einer eigenen App Kundenkarten mobil abzuspeichern und im Einkaufsladen abzurufen, andererseits entwickelte er die bekannte Apotheken-App.

Bis vor kurzem war der App-Hersteller Bluesource – Mobile Solutions mit seiner Kundenkarten-Applikation für Smartphones in erster Linie auf die Märkte in Österreich und Deutschland fokussiert. Nun nimmt das Unternehmen über ein eigenes Office im Silicon Valley auch den amerikanischen Markt ins Visier. Denn es gelang den Unternehmensgründern und FH-Hagenberg-Absolventen, Wolfgang Stockner und Roland Sprengseis, eine breite Finanzierung aufzustellen. Neben dem AWS Gründerfonds konnten sie Geld über den Oberösterreichischen Hightech-Fonds lukrieren, die sich mit je 15 Prozent am Unternehmen beteiligten.

Mit den Investments wird die internationale Expansion vorangetrieben. Im Zentrum steht die App Mobile Pocket, mit der Kundenkarten, Coupons und Gutscheine auf ein Smartphone gespeichert werden, was das Ende der Kartenflut in der Geldbörse einläuten könnte. Mobile-Pocket ist derzeit die einzige Kundenkarten-App, die bei der Handelsgruppe Rewe (Billa, Merkur, Bipa) – abgesehen von deren eigenen Handelsmarken-Apps – akzeptiert wird.
„Unsere Kunden sind Handelsunternehmen, die Kundenbindungsprogramme betreiben. Wir öffnen uns auch gegenüber Mobilfunkanbietern“, sagt CEO Wolfgang Stockner. So wurde die Vodafone-Gruppe gewonnen. Wer in Deutschland, Spanien, den Niederlanden und in Italien ein Vodafone-Handy kauft, erhält Mobile-Pocket vorab installiert.

Seit heuer betreibt Bluesource ein Büro im Silicon Valley (US-Bundesstaat Kalifornien). Stockner: „So ist es leichter, Technologiepartnerschaften mit den Großen wie Google, Apple und Facebook zu pflegen.“ Zudem verzeichne die für User kostenlose mobile App in den USA besonders viele Downloads. Auch wenn Bluesource derzeit keinen Vertrag mit einem US-Handelsunternehmen habe, könne die App verwendet werden. „Wir bemühen uns in weiterer Folge, mit Händlern ins Geschäft zu kommen, die dann erst die App sinnvoll zur Kundenbindung einsetzen können“, sagt Stockner.

Zwischenzeitlich ist Mobile-Pocket weltweit frei geschaltet, in zwölf Sprachen verfügbar und in 21 Ländern mit Kundenkartenprogrammen ausgerollt. Bis Ende 2015 könnten laut Stocker mehr als fünf Millionen User erreicht werden. Bluesource selbst sieht sich als Software-Entwicklungshaus, das sich stark dem mobilen Trend verschreibt und auch im Projektgeschäft tätig ist. 2014 setzten 31 Mitarbeiter, die zum Großteil im Softwarepark Hagenberg tätig sind, mehr als 1,3 Millionen Euro um.

Quelle: Wirtschaftsblatt

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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