27.05.2021

Blümel will steuerliche Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen

Ziel der geplanten Maßnahme sei die steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital, um Eigenkapital zu stärken, sagt der Finanzminister.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Die Krise habe zu deutlichen Rückgängen des Eigenkapitals österreichischer Unternehmen geführt. Die Eigenkapitaldecke sei relativ dünn. Dort müsse man ansetzen, meint Finanzminister Gernot Blümel. Heute stellte er eine neue geplante Maßnahme vor, die man „zeitnahe“ umsetzen wolle: Die sogenannte „fiktive Eigenkapitalverzinsung“. So, wie man auch Zinsen auf Fremdkapital steuerlich absetzen kann, könnte man mit dieser auch fiktive Eigenkapitalzinsen bei den Unternehmenssteuern zum Abzug bringen. Erreichen will der Minister mit dem Kunstgriff eine „steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital“.

„Wir müssen Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden. Das Steuerrecht ist dabei ein wichtiger Hebel und gibt uns die notwendigen Mittel in die Hand“, meint Blümel. In seiner Argumentation für die neue Maßnahme stützt er sich auf eine vom Finanzministerium bei Eco Austria in Auftrag gegebene Studie. In dieser wurde die Eigenkapitalsituation in Österreich näher analysiert und volkswirtschaftliche Lösungsvorschläge dazu bewertet. „Im internationalen Vergleich ist der Fremdkapitalanteil österreichischer Unternehmen hoch und liegt im oberen Drittel. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital ist in Österreich rund doppelt so hoch wie etwa in Schweden oder der Schweiz“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin von Eco Austria.

Eco Austria-Studie: Großes Potenzial in Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen

In der Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen sieht sie großes Potenzial: „Das Eigenkapital aller österreichischen Unternehmen würde um bis zu 25 Milliarden Euro steigen“. Kosten würde diese Maßnahme je nach Modell zwischen einer halben und einer Milliarde Euro. Allerdings würde durch diesen positiven Anreiz auch das BIP um bis zu 0,4 Prozent steigen, schätzt Eco Austria. So entstünden langfristig bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Außerdem finanziere sich die Maßnahme durch das zusätzliche Wachstum und höhere Steuereinnahmen zur Hälfte selbst. Das hieße, die tatsächlichen budgetären Kosten wären dadurch stark gedämpft.

Eine erste Reaktion auf den Vorstoß kam von der Wirtschaftskammer, die diesen als „langjährige Forderung“ begrüßt. In ihrer Aussendung dazu fordert die Kammer unter anderem auch die Einführung eines Beteiligungsfreibetrages von mindestens 100.000 Euro, die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 21 Prozent, Verbesserungen beim Gewinnfreibetrag und die „Etablierung von Wagniskapitalfonds nach internationalem Vorbild“. Zudem wünscht sich die WKÖ eine KESt-Freistellung – abhängig von der Behaltefrist – bei langfristigen Investitionen in Unternehmen.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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