25.04.2022

Blockpit: Linzer Krypto-Startup beteiligt Mitarbeiter:innen über Tokens und Phantom Shares

Die Mitarbeiterbeteiligung ist in Österreich eine Herausforderung. Blockpit geht neue Wege über tokenisierte Unternehmensanteile.
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Katja Riel ist Head of HR bei Blockpit © Blockpit
Katja Riel ist Head of HR bei Blockpit © Blockpit

Für Startups ist die Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen bzw. am Unternehmenserfolg ein wichtiges Mittel. In einer frühen Phase können junge Unternehmen oft nicht Gehälter in einer Höhe bezahlen, die für die besten Köpfe an Schlüsselpositionen notwendig wären und auch später fördert eine solche Beteiligung Motivation und unternehmerisches Denken. In Österreich ist sie aber nicht immer leicht umsetzbar und vor allem steuerlich eine Challenge. 

Während die steuerliche Begünstigung der Mitarbeitergewinnbeteiligung, die bei der letzten Steuerreform umgesetzt wurde, für Startups kaum brauchbar ist und die Regierung bei der Umsetzung der speziellen Rechtsform FlexKap nur zögerlich vorgeht, haben einzelne Startups bereits eigene Lösungen für diese Herausforderung gefunden. Das Linzer Krypto-Startup Blockpit etwa setzt auf klassische Phantom Shares und geht gleichzeitig neue Wege einer Beteiligung über tokenisierte Unternehmensanteile.  

Phantom Shares für jede:n neue:n Mitarbeiter:in

“Seit Ende 2021 hat jede:r neue Mitarbeiter:in Phantom Shares im Dienstvertrag”, erklärt Katja Riel, HR-Chefin bei Blockpit, im Gespräch mit dem brutkasten. Die Anzahl der Shares orientiert sich am Beschäftigungsausmaß und der Dauer des Dienstverhältnisses und ist für alle Mitarbeiter:innen gleich. “Das fördert den Gedanken gemeinsam auf etwas hinzuarbeiten und das Unternehmer:innen-Mindset”, sagt Riel. Auf ein Vesting hat das Unternehmen dabei bewusst verzichtet. Sind die Anteile gevestet, profitieren nur Mitarbeiter:innen, die eine gewisse Zeit lang beim Unternehmen bleiben. Ohne Vesting erhalten hingegen auch Blockpit-Mitarbeiter:innen mit kürzerer Firmenzugehörigkeit den vollen Anspruch auf ihre Anteile im Falle eines IPOs oder Exits.

Fast alle Mitarbeiter:innen haben tokenisierte Aktien

Viele Mitarbeiter:innen halten zudem tokenisierte Unternehmensanteile. Diese Möglichkeit eröffnete ein Security Token Offerning, mit dem sich Blockpit 2019 die erste Unternehmensfinanzierung sicherte. Die damals ausgegebenen Genussrechts-Token wurden 2021 bei der Umwandlung der GmbH zur AG in echte tokenisierte Aktien konvertiert – damit ist man EU-weit ein absoluter Vorreiter. Zudem wurde im selben Jahr im Rahmen der Series A Blockpit-Mitarbeiter:innen die Möglichkeit geboten, Token zu den gleichen Konditionen wie Investoren zu erwerben. 

Der BKPT-Token, von dem aktuell insgesamt rund 65.000 Stück existieren, wurde damals auch von fast allen Mitarbeiter:innen erworben, wie Riel erzählt. Mehr als 100 Besitzer:innen des Tokens gibt es seither. Der Token basiert auf dem ERC20 Token-Standard der Polygon Blockchain und entspricht einer stimmrechtslosen Vorzugsaktie der Gesellschaft. 

Aktientoken als Teil der Vergütung denkbar

Bisher kann der Token nicht gehandelt werden und neue Mitarbeiter:innen können auch keine weiteren Token erwerben – das könnte sich aber bald ändern. Blockpit überlegt, die tokenisierten Aktien auf einem Handelsplatz zu listen und Mitarbeiter:innen mit Wallets auszustatten. “Auch Aktientoken als Teil der Vergütung und erfolgsbasierte NFT-Drops wären Überlegungen”, erklärt Riel. Für das Unternehmen hat das nicht nur Vorteile in der Mitarbeiter:innen-Bindung: “Mitarbeiter:innen würden sich dann auch automatisch stärker mit dem Thema auseinandersetzen, um das sich das ganze Unternehmen dreht”. Für die Tokenisierung arbeitet Blockpit mit dem Luxemburger Jungunternehmen Tokeny zusammen, das sich auf die Tokenisierung von Assets spezialisiert hat. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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