25.04.2022

Blockpit: Linzer Krypto-Startup beteiligt Mitarbeiter:innen über Tokens und Phantom Shares

Die Mitarbeiterbeteiligung ist in Österreich eine Herausforderung. Blockpit geht neue Wege über tokenisierte Unternehmensanteile.
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Katja Riel ist Head of HR bei Blockpit © Blockpit
Katja Riel ist Head of HR bei Blockpit © Blockpit

Für Startups ist die Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen bzw. am Unternehmenserfolg ein wichtiges Mittel. In einer frühen Phase können junge Unternehmen oft nicht Gehälter in einer Höhe bezahlen, die für die besten Köpfe an Schlüsselpositionen notwendig wären und auch später fördert eine solche Beteiligung Motivation und unternehmerisches Denken. In Österreich ist sie aber nicht immer leicht umsetzbar und vor allem steuerlich eine Challenge. 

Während die steuerliche Begünstigung der Mitarbeitergewinnbeteiligung, die bei der letzten Steuerreform umgesetzt wurde, für Startups kaum brauchbar ist und die Regierung bei der Umsetzung der speziellen Rechtsform FlexKap nur zögerlich vorgeht, haben einzelne Startups bereits eigene Lösungen für diese Herausforderung gefunden. Das Linzer Krypto-Startup Blockpit etwa setzt auf klassische Phantom Shares und geht gleichzeitig neue Wege einer Beteiligung über tokenisierte Unternehmensanteile.  

Phantom Shares für jede:n neue:n Mitarbeiter:in

“Seit Ende 2021 hat jede:r neue Mitarbeiter:in Phantom Shares im Dienstvertrag”, erklärt Katja Riel, HR-Chefin bei Blockpit, im Gespräch mit dem brutkasten. Die Anzahl der Shares orientiert sich am Beschäftigungsausmaß und der Dauer des Dienstverhältnisses und ist für alle Mitarbeiter:innen gleich. “Das fördert den Gedanken gemeinsam auf etwas hinzuarbeiten und das Unternehmer:innen-Mindset”, sagt Riel. Auf ein Vesting hat das Unternehmen dabei bewusst verzichtet. Sind die Anteile gevestet, profitieren nur Mitarbeiter:innen, die eine gewisse Zeit lang beim Unternehmen bleiben. Ohne Vesting erhalten hingegen auch Blockpit-Mitarbeiter:innen mit kürzerer Firmenzugehörigkeit den vollen Anspruch auf ihre Anteile im Falle eines IPOs oder Exits.

Fast alle Mitarbeiter:innen haben tokenisierte Aktien

Viele Mitarbeiter:innen halten zudem tokenisierte Unternehmensanteile. Diese Möglichkeit eröffnete ein Security Token Offerning, mit dem sich Blockpit 2019 die erste Unternehmensfinanzierung sicherte. Die damals ausgegebenen Genussrechts-Token wurden 2021 bei der Umwandlung der GmbH zur AG in echte tokenisierte Aktien konvertiert – damit ist man EU-weit ein absoluter Vorreiter. Zudem wurde im selben Jahr im Rahmen der Series A Blockpit-Mitarbeiter:innen die Möglichkeit geboten, Token zu den gleichen Konditionen wie Investoren zu erwerben. 

Der BKPT-Token, von dem aktuell insgesamt rund 65.000 Stück existieren, wurde damals auch von fast allen Mitarbeiter:innen erworben, wie Riel erzählt. Mehr als 100 Besitzer:innen des Tokens gibt es seither. Der Token basiert auf dem ERC20 Token-Standard der Polygon Blockchain und entspricht einer stimmrechtslosen Vorzugsaktie der Gesellschaft. 

Aktientoken als Teil der Vergütung denkbar

Bisher kann der Token nicht gehandelt werden und neue Mitarbeiter:innen können auch keine weiteren Token erwerben – das könnte sich aber bald ändern. Blockpit überlegt, die tokenisierten Aktien auf einem Handelsplatz zu listen und Mitarbeiter:innen mit Wallets auszustatten. “Auch Aktientoken als Teil der Vergütung und erfolgsbasierte NFT-Drops wären Überlegungen”, erklärt Riel. Für das Unternehmen hat das nicht nur Vorteile in der Mitarbeiter:innen-Bindung: “Mitarbeiter:innen würden sich dann auch automatisch stärker mit dem Thema auseinandersetzen, um das sich das ganze Unternehmen dreht”. Für die Tokenisierung arbeitet Blockpit mit dem Luxemburger Jungunternehmen Tokeny zusammen, das sich auf die Tokenisierung von Assets spezialisiert hat. 

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Bitpanda.ai - Das Bitpanda-Gründungsteam (v.l.) Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth © Bitpanda
Das Bitpanda-Gründungsteam (v.l.) Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth | © Bitpanda

Schon im Mai verkündete das Wiener Unicorn Bitpanda die Eröffnung eines Standorts in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Darauf folgten Kooperationen mit einer Bank und einem Krypto-Anbieter in der Region. Nun gab der Krypto-Broker den Erhalt einer “grundsätzlichen Genehmigung” durch die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai bekannt.

Von “ausschließlich B2B-Sparte”…

Mit dem Erhalt der Lizenz dürften sich auch die Pläne von Bitpanda – oder deren offizielle Kommunikation – geändert haben. Noch im Mai hieß es gegenüber brutkasten zum Dubai-Standort nämlich noch explizit: “Es geht hier jedoch ausschließlich um eine Präsenz unserer B2B-Sparte Bitpanda Technology Solutions. Wir wollen unsere Infrastruktur Banken und anderen Akteuren der Finanzwirtschaft aus der Region anbieten, da wir in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Nachfrage und Interesse aus der Region erfahren haben. Der Fokus von Bitpanda als Gruppe bleibt jedoch weiterhin auf Europa gerichtet.”

… zu “auch B2C-investoren”

In der heutigen Aussendung zur VARA-Genehmigung liest es sich nun ganz anders. “Nach Erhalt der Betriebslizenz wird Bitpanda sowohl B2B-Kunden als auch B2C-Investoren in den VAE eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen bereitstellen.” Man werde in den Vereinigten Arabischen Emiraten als “Bitpanda Broker MENA DMCC” operieren und “damit erstmals Märkte außerhalb Europas erschließen”.

Bitpanda-Gründer Demuth: Dubai als “strategische Ausgangsbasis für internationale Expansion”

In einem Statement spricht auch Bitpanda-Co-Founder und Co-CEO Eric Demuth die (B2C-)Expansionspläne deutlich an: “In Europa haben wir uns den Ruf als vertrauenswürdigste und am stärksten regulierte Plattform für digitale Vermögenswerte erarbeitet. Jetzt weiten wir dieses bewährte Modell weltweit aus, wobei Dubai und die VAE als strategische Ausgangsbasis für unsere internationale Expansion dienen. Die Möglichkeiten sind immens und wir sind in einer einzigartigen Position, um sie zu nutzen – sowohl als Europas führender Krypto-Broker als auch als Top-Infrastrukturanbieter im Bereich der digitalen Vermögenswerte.”

Betonung der Compliance für Bitpanda auch außerhalb Europas zentral

Auch in den Märkten außerhalb Europas will Bitpanda mit der Betonung der Einhaltung sämtlicher regulatorischer Vorgaben punkten. “Die Tatsache, dass VARA in weniger als acht Monaten eine grundsätzliche Genehmigung erteilt hat, spiegelt die Stärke des fortschrittlichen Regulierungsrahmens von VARA und das unerschütterliche Engagement von Bitpanda für Compliance und Innovation wider”, kommentiert Fabian Reinisch, General Counsel von Bitpanda. “Seit über einem Jahrzehnt zeigen wir, dass ein Compliance-First-Ansatz der einzige Weg zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Wachstum in unserer Branche ist. Jetzt weiten wir diesen Ansatz auf Märkte außerhalb Europas aus”, so Reinisch.

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