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Für Startups ist die Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen bzw. am Unternehmenserfolg ein wichtiges Mittel. In einer frühen Phase können junge Unternehmen oft nicht Gehälter in einer Höhe bezahlen, die für die besten Köpfe an Schlüsselpositionen notwendig wären und auch später fördert eine solche Beteiligung Motivation und unternehmerisches Denken. In Österreich ist sie aber nicht immer leicht umsetzbar und vor allem steuerlich eine Challenge.
Während die steuerliche Begünstigung der Mitarbeitergewinnbeteiligung, die bei der letzten Steuerreform umgesetzt wurde, für Startups kaum brauchbar ist und die Regierung bei der Umsetzung der speziellen Rechtsform FlexKap nur zögerlich vorgeht, haben einzelne Startups bereits eigene Lösungen für diese Herausforderung gefunden. Das Linzer Krypto-Startup Blockpit etwa setzt auf klassische Phantom Shares und geht gleichzeitig neue Wege einer Beteiligung über tokenisierte Unternehmensanteile.
Phantom Shares für jede:n neue:n Mitarbeiter:in
“Seit Ende 2021 hat jede:r neue Mitarbeiter:in Phantom Shares im Dienstvertrag”, erklärt Katja Riel, HR-Chefin bei Blockpit, im Gespräch mit dem brutkasten. Die Anzahl der Shares orientiert sich am Beschäftigungsausmaß und der Dauer des Dienstverhältnisses und ist für alle Mitarbeiter:innen gleich. “Das fördert den Gedanken gemeinsam auf etwas hinzuarbeiten und das Unternehmer:innen-Mindset”, sagt Riel. Auf ein Vesting hat das Unternehmen dabei bewusst verzichtet. Sind die Anteile gevestet, profitieren nur Mitarbeiter:innen, die eine gewisse Zeit lang beim Unternehmen bleiben. Ohne Vesting erhalten hingegen auch Blockpit-Mitarbeiter:innen mit kürzerer Firmenzugehörigkeit den vollen Anspruch auf ihre Anteile im Falle eines IPOs oder Exits.
Fast alle Mitarbeiter:innen haben tokenisierte Aktien
Viele Mitarbeiter:innen halten zudem tokenisierte Unternehmensanteile. Diese Möglichkeit eröffnete ein Security Token Offerning, mit dem sich Blockpit 2019 die erste Unternehmensfinanzierung sicherte. Die damals ausgegebenen Genussrechts-Token wurden 2021 bei der Umwandlung der GmbH zur AG in echte tokenisierte Aktien konvertiert – damit ist man EU-weit ein absoluter Vorreiter. Zudem wurde im selben Jahr im Rahmen der Series A Blockpit-Mitarbeiter:innen die Möglichkeit geboten, Token zu den gleichen Konditionen wie Investoren zu erwerben.
Der BKPT-Token, von dem aktuell insgesamt rund 65.000 Stück existieren, wurde damals auch von fast allen Mitarbeiter:innen erworben, wie Riel erzählt. Mehr als 100 Besitzer:innen des Tokens gibt es seither. Der Token basiert auf dem ERC20 Token-Standard der Polygon Blockchain und entspricht einer stimmrechtslosen Vorzugsaktie der Gesellschaft.
Aktientoken als Teil der Vergütung denkbar
Bisher kann der Token nicht gehandelt werden und neue Mitarbeiter:innen können auch keine weiteren Token erwerben – das könnte sich aber bald ändern. Blockpit überlegt, die tokenisierten Aktien auf einem Handelsplatz zu listen und Mitarbeiter:innen mit Wallets auszustatten. “Auch Aktientoken als Teil der Vergütung und erfolgsbasierte NFT-Drops wären Überlegungen”, erklärt Riel. Für das Unternehmen hat das nicht nur Vorteile in der Mitarbeiter:innen-Bindung: “Mitarbeiter:innen würden sich dann auch automatisch stärker mit dem Thema auseinandersetzen, um das sich das ganze Unternehmen dreht”. Für die Tokenisierung arbeitet Blockpit mit dem Luxemburger Jungunternehmen Tokeny zusammen, das sich auf die Tokenisierung von Assets spezialisiert hat.