09.10.2017

Neue Förderung für Blockchain-Innovationen

Für die Forschung an und die Entwicklung von Innovationen mit Blockchain-Technologie sind nun Förderungen möglich. Insgesamt stehen für den Bereich Smart und Digital Services bei der FFG 8 Millionen Euro zur Verfügung.
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Seit Oktober 2017 wird im Rahmen der Smart and Digital Services Initiative der neue, zusätzliche Schwerpunkt Blockchain gesetzt. Die Forschung an und die Entwicklung von Dienstleistungsinnovationen mit Blockchain-Verfahren ist – unabhängig von Themenfeldern – im Rahmen der Initiative förderbar. Ermöglicht wird dies im Rahmen der Smart and Digital Services – Initiative (SDS-I), einer Initiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) zur Förderung von Service-Projekten mit F&E-Charakter mit zusätzlichen Budgetmitteln, und wird von der FFG abgewickelt.

+++ Wirtschaftsministerium: „9 Punkte Plan” für die Blockchain +++

Förderstelle richtet sich auch gezielt an Startups

Ausschlaggebend für die Förderwürdigkeit eines Projekts ist der Forschungscharakter (technologisch oder auch nicht-technologisch), der von der FFG beurteilt wird. Zielgruppe der Initiative sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen und Startups. Zudem können rund um den weiteren Schwerpunkt Industrie 4.0 sowohl produzierende Betriebe, als auch Dienstleister (Logistikbetriebe, Software-Entwicklungshäuser, Recyclingunternehmen, Ingenieurbüros etc.) einreichen, welche im Kontext Industrie 4.0 innovative Services mit F&E-Charakter entwickeln.

Redaktionstipps

Schwerpunkt Blockchain

Das „World Economic Forum“ prognostizierte, dass bereits im Jahr 2025 insgesamt zehn Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts mit Hilfe von Blockchain entstehen wird. Die Blockchain-Technologie nimmt derzeit schon Einfluss auf zukunftsweisende Entwicklungen in der Finanz- und Versicherungswelt, in der Verwaltung und im Energiebereich. Das zur Basis liegende Verfahren ermöglicht es, in allen Anwendungsbereichen sicher und transparent Daten zu verwalten und Werte auszutauschen – dezentral und ohne „Mittelsmänner“. Die Förderung der FFG erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen (für Startup-Unternehmen mit Aufstockung auf 70 Prozent mit Darlehen). Die Einreichung ist laufend und bis 31.Dezember 2018 möglich.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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