29.04.2022

Blastar: Das war Elon Musks erste Software mit 12

Im Jahr 1984 schrieb Elon Musk das Video-Spiel Blastar. Und es gelang ihm auch, dieses zu verkaufen - allerdings für einen aus heutiger Sicht bescheidenen Preis.
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Blastar - Elon Musk als Jugendlicher in den 1980'er-Jahren
Elon Musk als Jugendlicher in den 1980'er-Jahren | (c) Familie Musk

Mit einem Raumschiff auf andere Raumschiffe über einem schießen, oder wie es im Original heißt: „Zerstörung eines außerirdischen Frachters, der tödlichen Wasserstoffbomben und ’status beam machines‘ befördert“. Das Videospiel Blastar aus 1984 erinnert stark an den Klassiker Space-Invaders, bloß mit deutlich weniger Dynamik und stark verbesserungswürdigem Gameplay. Wenn man etwa vom unsichtbaren „Status Beam“ erfasst wird, gibt es kein entrinnen mehr. Das macht aber nichts, denn das Spiel hört niemals auf. Aber sei’s drum: Einen großen Wurf kann man im Kontext wohl auch nicht erwarten: Es wurde damals von einem zwölfjährigen Amateur in Südafrika geschrieben. Das Spiel wäre gewiss längst in Vergessenheit geraten, wenn dieser Zwölfjährige nicht Elon Musk – heute reichster Mensch der Welt und Chef von Tesla, SpaceX und The Boring Company sowie Besitzer von Twitter – gewesen wäre.

Die Beschreibung von Blastar ist kurz gehalten | (c) Elon Musk 1984
Die Beschreibung von Blastar ist kurz gehalten | (c) Elon Musk 1984

Elon Musk bekam 500 Dollar für den Quellcode

Dass Blastar überhaupt bekannt ist, ist seiner Erwähnung in einer gut recherchierten Elon Musk-Biographie aus dem Jahr 2015 (Elon Musk: Tesla, SpaceX, and the Quest for a Fantastic Future) zu verdanken. Dort zeigte Autor Ashlee Vance auch eine Seite aus dem Computer-Magazin „PC and Office Technology“, das den Quellcode veröffentlichte nachdem es diesen Musk um 500 Dollar abgekauft hatte. Für den Zwölfjährigen war das eine stolze Summe, so klein sie auch aus heutiger Sicht für ihn wirken mag. Musk hatte bereits mit zehn Jahren aus eigenem Antrieb damit begonnen, Programmieren zu lernen.

Blastar kann man online spielen

Der in der Biographie abgedruckte Quellcode ermöglichte es auch dem damaligen Google-Mitarbeiter Tomas Lloret Llinares, das Spiel zu reproduzieren und online spielbar zu machen. Unter diesem Link kann man sich selbst dem mehr oder weniger vergnüglichen Spielerlebnis hingeben. Fun Fact: Im Jahr 2018 wechselte Lloret Llinares nach einem Zwischenstopp bei Youtube zu SpaceX, wo er auch heute noch als Senior Software Engineer tätig ist. Vielleicht spielte auch diese Geschichte eine Rolle dabei, den Chef zu überzeugen. Musk selbst sagte zu Blastar übrigens 2015 gegenüber einem Journalisten: „Es ist ein triviales Spiel aber besser als Flappy Bird“. (Anm.: Flappy Bird war zum Zeitpunkt des Interviews gerade eines der erfolgreichsten Handy-Spiele am Markt).

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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