16.04.2022

Elon Musk hat Tesla nicht gegründet – und die Gründer gingen nicht freiwillig

2003 gründeten Martin Eberhard und Marc Tarpenning Tesla. Ein Jahr später stieg Elon Musk als größter Investor ein. 2007/2008 verließen die Gründer das Unternehmen unfreiwillig. Darüber warum, gibt es widersprüchliche Aussagen.
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Martin Eberhard gründete Tesla und wurde von Elon Musk gegen seinen Willen als CEO abgesetzt
Mertin Eberhard 2006 noch als CEO neben dem Tesla Roadster und Elon Musk 2011 als CEO neben dem Modell S | (c) linkes Bild: Nicki Dugan; (c) rechtes Bild: Maurizio Pesce - beide via Wikimedia Commons

Das Elektroauto scheint derzeit auf einem nicht mehr aufzuhaltenden Siegeszug. Doch noch vor einigen Jahren war das noch den wenigsten Menschen klar. Anfang des 21. Jahrhunderts waren es nur eine handvoll Visionäre, die daran glaubten. zu diesen zählten Martin Eberhard und Marc Tarpenning. Sie hatten im Jahr 2000 einen 187 Millionen US-Dollar Exit mit dem Ebook-Unternehmen NuvoMedia geschafft. In einem Interview mit der Schweizer Handelszeitung vor ein paar Jahren erzählte Eberhard, dass er sich wenig später, nach seiner Scheidung mit einem Sportwagen „trösten“ wollte. Aber weil er vom CO2-Ausstoß gängiger Modelle schockiert gewesen sei, habe er begonnen sich mit Elektroautos zu beschäftigen. 2003 gründeten er und Tarpenning das Unternehmen Tesla Motors.

2004: Elon Musk wird zum Hauptinvestor bei Tesla

Auch Elon Musk beschäftigte sich zu der Zeit schon intensiv mit dem Thema E-Mobilität. Er hatte sich kurz zuvor beim Exit des von ihm mitgegründeten Bezahldienstes Paypal an Ebay rund 165 Millionen US-Dollar geholt. Nun war er gemeinsam mit Geschäftspartner Jeffrey B. Straubel auf der Suche nach einem vielversprechenden E-Auto-Startup, in das er investieren konnte. 2004 wurde er in einem zweieinhalbstündigen Pitch von Eberhard und Tarpenning, die Tesla schon damals als gleichzeitig Auto- und Tech-Unternehmen konzipierten, überzeugt. Eines ihrer wichtigsten Argumente waren gute Beziehungen zum britischen Sportwagenhersteller Lotus, der später die Karosserie für das erste Modell am Markt, den Roadster, lieferte. Musk übernahm den Lead in einer Finanzierungsrunde und zahlte dabei 6,5 von 7,5 Millionen US-Dollar.

2007: Martin Eberhard verliert den CEO-Posten an Musk

Es sollten in den kommenden Jahren mehrere Finanzierungsrunden folgen, in denen Elon Musk immer mehr Geld ins Unternehmen pumpte. Und er baute damit auch seine Macht-Position bei Tesla aus. Noch bis 2007 aber war Eberhard CEO und er „nur“ Vorstandsvorsitzender. Doch nach einer späteren Darstellung von Eberhard hatte Musk schon länger daran gearbeitet, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen. In diesem Jahr war es dann soweit. Im Oktober 2007 verkündete Tesla in einer Aussendung das Eberhard aus der Geschäftsführung ins Advisory Board gewechselt habe. 2008 schieden er und Tarpenning endgültig aus – just in dem Jahr, in dem der erste Roadster auf den Markt kam.

Gegenseitige Vorwürfe

Weder Eberhard noch Musk erzählten die Geschichte, was genau geschehen war, je im Detail – auch mit Bezug auf eine unterschriebene Verschwiegenheitsvereinbarung. Doch Eberhard machte in den Folgejahren deutlich klar, dass es gegen seinen Willen passiert war. Er führte zwischenzeitlich einen Blog, in dem er Elon Musk einen bösartigen Führungsstil vorwarf, den er aber später wieder löschte. Und der Gründer klagte den neuen CEO schon 2009 unter anderem wegen Verleumdung, Rufmord, Vertragsbruch, Verletzung von Sorgfaltspflichten sowie Nichtauszahlung von Anteilen und Gehältern. Doch wenige Monate später ließ er die Klage ohne Angabe von Gründen fallen. Musk lieferte 2020 in einem Tweet nochmal einen kleinen Einblick auf seine Sicht der Dinge, in der ebenfalls klar ist, dass sein Vorgänger unfreiwillig ging: „Als Eberhard Mitte 2007 als Tesla-CEO entlassen wurde, weil er mir und dem Vorstand falsche Informationen geliefert hatte, ging niemand mit ihm. Das sagt alles.“, schrieb er.

Twitter-Übernahme-Versuch weckt Erinnerungen

Ein Grundstein mag 2007 schon gelegt gewesen sein. Doch es sollte noch viele Jahre unter Elon Musks Führung dauern, bis Tesla zu dem Unternehmen wurde, das es heute ist und dessen Performance an der Börse den CEO zum reichsten Menschen der Welt machte. Die Geschichte der Anfangsjahre hinterlässt freilich trotzdem einen fahlen Beigeschmack, der vielen gerade jetzt, bei Musks Twitter-Übernahme-Versuch, wieder ins Gedächtnis kommen dürfte. Eberhard und Tarpenning gründeten übrigens noch einmal – und verkauften ihr nächstes Startup InEVit an den Tesla-Konkurrenten SF Motors, wo Eberhard nach wie vor als Chefentwickler tätig ist.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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