05.08.2019

BlackRock: 90 Mrd. US-Dollar Verlust durch Investments in fossile Energie

Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock soll in den vergangenen zehn Jahren über 90 Milliarden US-Dollar durch Investitionen in fossile Energie verloren haben. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse des US-amerikanischen Think Tank "Institute for Energy Economics and Financial Analysis" (IEEFA).
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BlackRock
(c) fotolia: VanderWolf Images

BlackRock verwaltet ein Vermögen in der Höhe von rund 6,5 Billionen US-Dollar und zählt somit zum größten Vermögensverwalter weltweit. In den Medien wird BlackRock des Öfteren als eine „geheime Weltmacht“ beschrieben. So verwaltet das Unternehmen mehr Geld als der japanische Staat, der mit einem Bruttoinlandsprodukt von rund 4,8 Billionen US-Dollar zur drittgrößten Volkswirtschaft der Welt zählt.

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Beteiligungen von BlackRock

BlackRock ist mit seinen Tochtergesellschaften Großaktionär bei zahlreichen Big Playern der Weltwirtschaft. Zu ihnen zählen beispielsweise McDonald’s, Nestlé oder Finanzunternehmen wie JP Morgan, Bank of America oder die Deutsche Bank. Unter anderem ist BlackRock auch in der Tech-Branche aktiv, so werden Beteilungen an Apple oder dem britischen Payment-Dienstleister TransferWise gehalten.

Im Portfolio befinden sich aber auch zahlreiche Energiekonzerne, wie Exxon Mobil, Shell sowie BP. Eine unlängst erschienene Analyse des US-amerikanischen Think Tanks „Institute for Energy Economics and Financial Analysis“ (IEEFA) ist nun zum Schluss gekommen, dass die Investments in fossile Brennstoffe BlackRock in der Vergangenheit eine schlechtere Performance beschert hätten. Konkret soll das Unternehmen durch Investitionen in Öl, Gas und Kohle in den letzten zehn Jahren rund 90 Milliarden US-Dollar verloren haben.

Kritik des IEEFA

In Anbetracht der 6,5 Billionen US-Dollar an Vermögen, scheint der Verlust von 90 Milliarden US-Dollar – über einen Zeitraum von zehn Jahren – nicht so sehr ins Gewicht zu fallen. Dennoch zeigt sich ein Trend, der für die Zukunft richtungsweisende Impulse im Bereich des Energiesektors haben könnte.

Laut der Analyse des IEEFA wären rund 75 Prozent der 90 Milliarden US-Dollar Verluste auf Investitionen in die vier Unternehmen ExxonMobil, Chevron, Shell und BP zurückzuführen. Zudem kritisieren die Autoren der Analyse, dass nur 0,8 Prozent des gesamten Portfolios in Environment Social Governance (ESG) Fonds investiert wurde. Im Gegensatz zu Mitbewerbern, wie Amundi, Norges Bank, AP4, Storebrand und KLP, seien bislang keine passiven Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes entwickelt worden.

Weiters thematisiert das IEEFA in seiner Analyse, dass im Blackrock-Vorstand bezüglich Investments in erneuerbare Energien ein Interessenskonflikt vorherrschen könnte. Demnach seien sechs von 18 Vorstandsmitglieder vor ihrer Beschäftigung bei BlackRock in Unternehmen als Führungskräfte aktiv gewesen, die eine starke Bindung zur fossilen Brennstoff-Industrie gehabt hätten.

Leadership-Rolle für Energiewende

In einer Aussendung forderte Tim Buckley, Direktor des IEEFA und Co-Autor der Analyse, dass BlackRock künftig verstärkt eine Leadership-Rolle für Investitionen in erneuerbare Energien einnehmen sollte. „Wenn der weltgrößte Investor klar macht, dass sich die Regeln geändert haben, werden andere weltweit bedeutende Investoren folgen“, so Buckley.

In einer Stellungnahme weist BlackRock laut dem Guardian die Kritik des IEEFA zurück. Demnach würde das Unternehmen seinen Kunden auch Produkte mit ESG-Fokus anbieten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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