22.02.2022

Bitpanda übernimmt Trustology und führt Bitpanda Custody ein

Das Wiener Fintech-Unternehmen Bitpanda verkündet mit Trustology seine erste Akquisition und launcht damit einhergehend Bitpanda Custody, was eine digitale Vermögensverwahrung ermöglichen soll.
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Bitpanda Betriebsrat Stocks - Bitpanda, Aktien, Ferrari, Tesla, Nintendo
(c) Bitpanda - Die Bitpanda-Founder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth.

Beim Fintech-Unternehmen Bitpanda handelt es sich bekanntlich um Österreichs erstes Unicorn, das sich nach wie vor auf Wachstumskurs befindet. Nun gab das Krypto-Scaleup seine erste Akquisition bekannt – Bitpanda übernimmt das Fintech-Unternehmen Trustology. Die Firma mit Sitz in London ist einer der ersten FCA-registrierten (Financial Conduct Authority) Kryptoasset-Dienstleister und bietet Krypto- und DeFi-Custody-Wallets für institutionelle Kund:innen an. In Folge der Akquisition heißt es fortan „Bitpanda Custody“. Hiermit eröffne sich für Bitpanda die Möglichkeit, Verwahrungsdienstleistungen sowohl für Kund:innen innerhalb der Europäischen Union, als auch für jene im Vereinigten Königreich bereit zu stellen. Bitpanda verfolge damit weiterhin das Ziel, einer der international größten digitalen Vermögensverwahrer zu werden.

„Bitpanda-Turbo-Knopf“ wurde gedrückt

Trustology-Gründer Alex Batlin freut sich darüber, den „Bitpanda-Turbo-Knopf“ drücken zu dürfen. „Egal ob für Dienstleister, die unsere skalierbare, White-Label-Hochleistungs-Wallet-Automatisierungsplattform nutzen, institutionelle DeFi-Investoren, die maßgeschneiderten Integrationen nutzen, um auf DApps oder bahnbrechende Funktionen wie DeFi Firewall und Transaktions-Dekodierung zuzugreifen, oder Token-Emittenten, die Barrieren für den Kauf beseitigen möchte – all jene Kunden erhalten eine breitere Unterstützung für Kryptoassets, einen höheren Versicherungsschutz, eine SOC-2-Zertifizierung sowie ein Preismodell, das die Konkurrenz schlägt“, erklärt Batlin.

Auch Bitpanda freut sich über den Zuwachs in der Bitpanda-Gruppe. Co-Founder und CEO Eric Demuth betont dabei die Überzeugung des Unternehmens, dass das Finanzsystem durch digitale Vermögenswerte und Blockchain-Technologie grundlegend verändert werde und alle Menschen auf der Welt infolgedessen selbst die Macht haben würden, über ihre finanzielle Zukunft zu bestimmen. „Bitpanda Custody bringt uns dem Aufbau einer führenden, umfänglich, vollständig regulierten und sicheren digitalen Investmentplattform einen großen Schritt näher. Wir können nun Privatkunden eine erstklassige Verwahrungssicherheit auf institutionellem Niveau bieten, institutionelle Kunden werden von innovativen Vermögensverwahrungslösungen profitieren, um nicht nur die Herausforderungen zu meistern, denen sie heute gegenüberstehen, sondern auch um in den kommenden Jahren erfolgreich zu sein,“ meint Demuth.

„Großer Schritt für Bitpanda Pro“

Mit Bitpanda Custody wird das Unternehmen nicht nur seine Lizenzen erweitern, sondern auch das Dienstleistungsangebot für Partner und Kund:innen weiter ausbauen – der erste Schritt zur Einführung eines Prime-Brokerage-Angebots unter Bitpanda Pro sei damit geschafft. Des weiteren erklärt Bitpanda, dass sie sich zu einem disruptiven Gebührenmodell verpflichten würden. Die Verwahrungskosten für Kund:innen, die aktiv an dessen Exchange und dem bald startenden OTC-Desk handeln, sollen damit auf Null gesenkt werden.

Bitpanda Pro CEO Joshua Barraclough erkennt hier einen großen Schritt – sowohl für das Unternehmen, als auch speziell für Bitpanda Pro. Bitpanda Custody erklärt Barraclough dabei als Teil der Unternehmensstrategie, den Kund:innen ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen anzubieten. „Wir können nun eine FCA-registrierte, institutionelle Custody-Lösung mit einem führenden Handelsplatz kombinieren. In jüngster Zeit haben wir viel in die Modernisierung von Bitpanda Pro sowie in den Ausbau unserer Liquiditätspartnerschaften investiert, sodass wir mit den größten Börsen konkurrieren können. Jetzt wollen wir unsere Präsenz massiv ausbauen und viel mehr Kunden zu unseren Handelsplätzen bringen“, so der Bitpanda Pro CEO. Dabei sei besonders wichtig, dass sie sich vom klassischen Preismodell für verwahrte Vermögenswerte distanzieren würden um letztendlich im Sinne ihrer Kund:innen zu handeln.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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