23.05.2024
MATCH POINT

Bitpanda: Tennis-Star Stanislas Wawrinka wird Markenbotschafter

Nach drei Grand-Slam-Titeln - zwei davon gegen Waterdrop-Investor Novak Djokovic - wird der Schweizer Tennis-Profi Stanislas Wawrinka nun Markenbotschafter von Bitpanda.
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Bitpanda CEO Eric Demuth und Tennis-Profi Stanislas Wawrinka (c)Wikimedia Commons/Carine06/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic

Der in Wien gegründete Krypto-Broker Bitpanda tätigte schon vielerlei Schachzüge im Sport: Kurz nach Jahresbeginn wurde das FinTech Werbepartner des Fußball-Giganten FC Bayern München. Drei Monate später folgte ein halbminütiger Fernsehspot mit Thomas Müller, Jamal Musiala und Konrad Laimer. Konkret schloss der Krypto-Broker eine „strategische Platin Partnerschaft“ mit dem deutschen Rekordmeister ab, wie brutkasten berichtete.

Match Point gegen Djokovic

Nun tätigt Bitpanda einen weiteren Marketing-Schritt: Der Krypto-Broker stellt den Schweizer Tennis-Star Stanislas Wawrinka als neuen Markenbotschafter ein. Über ausreichend Prominenz verfügt der Tennis-Profi allemal: Schließlich siegte er 2015 bei den French Open und 2016 im Rahmen der US Open zweimal gegen Tennis-Ass Novak Djokovic, der bei einem anderen Wiener Scaleup investiert ist: Im Jänner 2023 ist Djokovic mit mehreren Millionen Euro bei Waterdrop eingestiegen.

Zurück zu Wawrinka: Nach einem Sieg bei den Australian Open kletterte der Schweizer auf Platz drei der Weltrangliste im Tennis. Dies passierte allerdings schon im Jänner 2014 – gefolgt von seinen zwei Grand-Slam-Siegen gegen Djokovic in den beiden Folgesaisonen. 2017 legte Wawrinka eine Verletzungspause ein – in Folge einer Knieoperation. Es folgte ein Trainerwechsel, 2018 ein Comeback. Seither wurde es allmählich ruhiger um das Schweizer Tennis-Ass. Erst kürzlich war Wawrinka bei einem ATP Challenger Turnier in Bordeaux im Einsatz. Insgesamt zählt der neue Bitpanda-Amabassador 16 Meistertitel.

Bitpanda-CEO: „Der ideale Partner“

„Ich interessiere mich schon seit einigen Jahren für Kryptotechnologie und investiere einige Zeit außerhalb des Tennisplatzes in das Thema. Durch meine Zusammenarbeit mit Bitpanda kann ich jetzt beide Leidenschaften miteinander verbinden: das Tennis und Kryptowährungen“, sagt Tennis-Profi Wawrinka zu seiner Position.

Nach Angaben des Krypto-Brokers soll die Zusammenarbeit mit Wawrinka „die Konvergenz zwischen der Hingabe, Präzision und Strategie des Tennissports und der dynamischen Welt der Kryptowährungen“ stärken sowie die Positionierung von Bitpanda im Sport weiter ausbauen. Der Schweizer sei der „ideale Markenbotschafter, um die Akzeptanz von Krypto weiter auszubauen.“

Launch-Event heute in Paris

„Bei unseren Partnerschaften in diesem Umfeld geht es immer darum, mit Einzelpersonen und Marken zusammenzuarbeiten, die unsere Werte teilen. Mit 16 gewonnenen Titeln, darunter 3 Grand Slams, ist Stan Wawrinka einer der erfolgreichsten Athleten der Schweiz“, erläutert Bitpanda-CEO und Gründer Eric Demuth. Am heutigen 23. Mai wird ein Launch-Event in Anwesenheit des Tennis-Profis veranstaltet – und zwar im Zuge der French Open, die seit Montag, dem 20. Mai in Paris stattfinden.

Die von Demuth im Jahr 2014 in Wien mitgründete und mittlerweile europaweit tätige Investitionsplattform Bitpanda bietet mittlerweile über 3.000 digitale Vermögenswerte, darunter 400 Krypto-Asstes, Aktien, ETFs sowie Edelmetalle und Rohstoffe.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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