09.03.2021

Investieren in Aktien bei Bitpanda: Das sind die ersten Details

Das Wiener Krypto-Fintech wird zum Neobroker. Ab April wird man auf Bitpanda in (Teil-)Aktien und ETFs investieren können.
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Paul Klanschek, Eric Demuth und Christian Trummer haben ein Unicorn geschaffen
Paul Klanschek, Eric Demuth und Christian Trummer haben ein Unicorn geschaffen | © Bitpanda

Schon länger ist bekannt, dass das in Wien beheimatete Krypto-Fintech Bitpanda plant, neben klassischen Krypto-Assets und Edelmetallen künftig auch das Investieren in Aktien anzubieten. Nun gab das Unternehmen erste Details bekannt: Los gehen soll es mit „Bitpanda Stocks“ schon im April. Investieren kann man provisionsfrei bereits ab 1 Euro – und zwar auch in Teilaktien. Gehandelt werden kann nicht nur zu den klassischen Börsenzeiten, sondern rund um die Uhr.

Startdatum 13. April?

Ein genaues Datum für den Start hat Bitpanda noch nicht genannt. Einen Hinweis darauf könnte allerdings eine Gewinnspiel zum Start der Plattform liefern. Jede Kundin und jeder Kunde bekommt nämlich eine zufällig ausgewählte Teilaktie im Wert von 5 bis 200 Euro geschenkt. Die Zuteilung erfolgt laut den Teilnahmebedingungen ab dem 13. April um 0 Uhr – folglich scheint es wahrscheinlich, dass auch die Plattform zu diesem Zeitpunkt startet. Bitpanda wollte dies auf brutkasten-Anfrage nicht kommentieren.

Ebenfalls noch nicht bekannt ist, mit welchen Finanzprodukten das Investieren in (Teil-)Aktien und ETFs umgesetzt werden soll. „Es findet kein Handel mit Aktien statt, aber es soll den Kunden ermöglicht werden, ab April in Aktien und ETFs schon mit geringen Beträgen zu investieren. Konkret wird dies über ein Finanzinstrument, welches die jeweiligen Aktien/ETFs trackt, ermöglicht“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehemens. Genauere Details könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekanntgegeben werden, aber Bitpanda habe einen Weg gefunden, Kunden mit hoher Sicherheit die finanziellen Rechte von Aktien und ETFs einzuräumen – auch wenn Teilaktien in der Europäischen Union nicht ohne Weiteres möglich seien.

Launch zunächst mit Beta-Auswahl an Aktien und ETFs

„Heute ist ein ganz besonderer Tag für das gesamte Bitpanda-Team“, sagte Michael Pötscher, Chief Marketing Officer (CMO) bei Bitpanda in einer dem brutkasten übermittelten Stellungnahme. Mit dem Schritt werde man zum nun zum „vollumfänglichen Neobroker“. Mit „Bitpanda Stocks“ wolle man das Investieren in Aktien und ETFs für alle zugänglich machen. Über Teilaktien könnten Nutzer „völlig unabhängig von ihrem Budget mit dem Investieren beginnen“ – auch wenn ihr Budget für ein Portfolio mit ganzen Aktien nicht reiche.

Was die angebotenen Assets angeht, soll es zunächst mit einer „Beta-Auswahl“ losgehen, die „einige der weltweit beliebtesten Unternehmen und ETFs“ umfasst. Die genaue Anzahl der anfänglich verfügbaren Titel wollte Bitpanda auf Anfrage noch nicht nennen. Allerdings werde man die Anzahl „der Assets schrittweise in den kommenden Monaten erhöhen und somit die Auswahl immens vergrößern“, erläuterte Pötscher.

Ziel: europaweit führende Trading-Plattform werden

Bitpanda-CEO Eric Demuth hatte, wie berichtet, bei der Bekanntgabe der 52 Mio. US-Dollar schweren Series-A-Runde im vergangenen September bereits angekündigt, dass das Unternehmen eine „völlig neue und innovative Art des Aktienhandels“ plane. „Erklärtes Ziel ist es, die europaweit führende Investment- und Trading-Plattform zu werden – und damit nicht nur erste Anlaufstelle für jene Menschen, die bereits mit dem Thema vertraut sind, sondern für wirklich alle“, führte Demuth damals aus.

Ursprünglich als reiner Krypto-Broker gestartet, bietet Bitpanda bereits seit Mai 2019 auch den Handel mit den Edelmetallen Gold und Silber an. Im Jänner hat Bitpanda in Österreich eine Visa Debit Card auf den Markt gebracht.

Hinweis: Dieser Text wurde mit Details aktualisiert, wie das Investieren in (Teil-)Aktien und ETFs bei Bitpanda umgesetzt werden soll, nachdem das Unternehmen eine Stellungnahme mit weiteren Informationen dazu übermittelt hatte. Darin wurde unter anderem klargestellt, dass Kunden nach dem Produktstart in Aktien investieren werden können, jedoch rechtlich kein Handel mit Aktien stattfinden wird.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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