25.01.2024

RLB NÖ-Wien: Von Bitpanda umgesetztes Kryptoangebot geht live

Vergangenen April wurde die geplante Kooperation angekündigt, am heutigen Donnerstag ging nun das von Bitpanda umgesetzte Kryptoangebot der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien live.
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Bitpanda Co-Founder und CEO Eric Demuth mit Michael Höllerer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien
Bitpanda Co-Founder und CEO Eric Demuth mit Michael Höllerer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien | Foto: RLB NÖ-Wien, Roland Rudolph

Diese Ankündigung hat im Vorjahr für Aufsehen gesorgt: Die Raiffeisenlandesbank (RLB) Niederösterreich-Wien gab im April bekannt, gemeinsam mit dem Wiener Investment-Unicorn an einem Krypto-Angebot zu arbeiten (brutkasten berichtete). Kund:innen der Bank sollten so die Möglichkeit bekommen, direkt über die Raiffeisen-eigene „Mein ELBA“-App Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum zu kaufen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde im April 2023 unterzeichnet. Nun ist es Realität: Die Bank teilte am Donnerstag mit, das Angebot nun gestartet zu haben.

Dahinter steckt Bitpanda Technology Solutions. Mit diesem Angebot ermöglicht es das Wiener Investment-Unicorn anderen Unternehmen, das Bitpanda-Produktangebot in die eigene Benutzeroberfläche einzubinden. Dies nutzen bereits mehrere prominente Fintechs wie beispielsweise die von den beiden Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Berliner Neobank N26 oder die französische Finanz-„Superapp“ Lydia.

Mit der RLB Niederösterreich-Wien kommt nun erstmals eine traditionelle Bank dazu. In der „Mein ELBA“-App können Kund:innden der RLB NÖ-Wien nun in Kryptowährungen, aber auch in Edelmetalle und andere von Bitpanda angebotene Assetklassen investieren. Dies Sei „unabhängig von der Höhe des Kapitals, ab bereits einem Euro“ möglich, kündigt die Bank an.

Integration in zehn Monaten erfolgt

RLB-NÖ-Wien Generaldirektor Michael Höllerer und Bitpanda-Technology-Solutions-CEO Lukas Enzersdorfer Konrad
RLB-NÖ-Wien Generaldirektor Michael Höllerer und Bitpanda-Technology-Solutions-CEO Lukas Enzersdorfer Konrad | Foto: RLB NÖ-Wien

„Die Integration in die ‚Mein ELBA‘-App ermöglicht es Kund:innen der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, direkt von ihrem Konto zu investieren. Wir sind stolz darauf, Bitpanda Technology Solutions in unter zehn Monaten integriert und für Kund:innen zugänglich gemacht zu haben“, kommentiert Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda Technology Solutions, den Produktstart.

„Das gemeinsame Angebot mit Bitpanda folgt der weiterhin steigenden Nachfrage nach digitalen Veranlagungslösungen und ist die konsequente Umsetzung unserer Strategie der absoluten Kundenzentrierung“, wird Michael Höllerer, Generaldirektor RLB NÖ-Wien, in einer Aussendung zitiert. Die Bank positioniere sich mit der Kooperation „als Innovationstreiber“. Man würde zudem „ein starkes Zeichen auf dem Finanzmarkt“ setzen.

Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien hat abseits der Kooperation mit Bitpanda noch einen weiteren Anknüpfungspunkt zur Kryptobranche: Sie ist eine der Unterstützerinnen der im vergangenen Sommer gestarteten Stablecoin-Ratingagentur Bluechip (brutkasten berichtete). Diese wird von einem gebürtigen Wiener, Benjamin Levit, geleitet.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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