08.06.2021

Das ist die neue Personalchefin von Bitpanda

Das Wiener Fintech erweitert seine Führungsriege um Lindsay Ross, die ab sofort die Rolle des Chief Human Resources Officer (CHRO) übernimmt. Außerdem will Bitpanda neue Standorte in fünf europäischen Großstädten eröffnen.
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Lindsay Ross übernimmt die Position des Chief Human Resources Officer bei Bitpanda
Lindsay Ross ist Chief Human Resources Officer bei Bitpanda | Foto: Bitpanda

Das Wiener Investment-Fintech Bitpanda hat seine Führungsriege erweitert: Lindsay Ross übernimmt ab sofort die Rolle des Chief Human Resources Officer (CHRO). Sie kommt vom niederländischen Unicorn MessageBird und war davor beim ebenfalls niederländischen Zahlungsdienstleister Ayden sowie beim US-Modekonzern Tommy Hilfiger tätig. Insgesamt hat sie über 10 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Personalstrategien.

Bei Bitpanda wird Ross für die Planung und Ausführung zentraler Organisationstätigkeiten zuständig sein. Darüber hinaus übernimmt sie die Verantwortung für alle globalen HR-Aufgaben wie Personalfunktionen, interne Kommunikation und das Management der Büroräumlichkeiten. Bitpanda zählt aktuell über 500 Vollzeitbeschäftigte.

“Wir suchten nach dem richtigen CHRO – einer Person, die an unsere Vision glaubt, Hyperwachstum versteht und über genügend Energie und Einfühlungsvermögen verfügt, um uns langfristig begleiten zu können. Lindsay erfüllt all diese Voraussetzungen und ich bin sehr erfreut, dass sie nun die Rolle unseres Chief Human Resources Officers einnimmt“, kommentierte Bitpanda-Mitgründer und CEO Eric Demuth die Ernennung. Gemeinsam mit Ross werde das Unternehmen weiterhin beweisen, dass die Stärken und Fähigkeiten seines Teams die treibende Kraft hinter dem Erfolg von Bitpanda seien.

„Ich freue mich darauf, zusammen mit Bitpanda zu wachsen und auch, die nächste Phase der globalen Expansion einzuleiten“, sagte Ross. Gemeinsam werde man die „schier unendlichen Möglichkeiten auf dem Weg zur Demokratisierung der Investments“ ergreifen. Teil von Bitpanda und damit der weiteren FinTech-Community zu werden, sei ein bedeutender und spannender Moment.

Neue Bitpanda-Standorte in fünf europäischen Großstädten geplant

Im Zuge der Ernennung kommunizierte Bitpanda außerdem, Technologiezentren und Standorte in fünf europäischen Großstädten zu planen – und zwar in Madrid, Barcelona, London, Paris und Berlin. Im vergangenen Dezember hatte das Unternehmen einen Innovations- und Technologie-Hub in Krakau mit 300 Mitarbeitern eröffnet. 2020 hatte Bitpanda nach Frankreich, Spanien, Italien, Polen sowie in die Türkei expandiert.

In Spanien, Italien und Frankreich startete man, wie berichtet, kürzlich auch mit den ersten drei Kunden der neuen „White Label Solution“. Diese ermöglicht es Fintechs und anderen Finanzinstituten, die technische Infrastruktur von Bitpanda für die eigenen Kunden zu nutzen.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

Im März 2021 hatte Bitpanda eine 170 Mio. US-Dollar schwere Series-B-Runde abgeschlossen und mit einer Bewertung von 1,2 Mrd. Dollar den „Unicorn“-Status erreicht. Anfang Mai wurde diese Runde noch einmal erweitert. Bereits Ende April startete das Unternehmen „Bitpanda Stocks“, seitdem kann auf der Trading-Plattform auch in Aktien und ETFs investiert werden.

Disclaimer: Die Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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