21.04.2022

Bitpanda geht mit Krypto-Wertpapieren an die Frankfurter Börse

Das Wiener Krypto-Scaleup Bitpanda erweitert sein Portfolio und bietet nun vier weitere börsengehandelte Schuldverschreibungen (ETNs).
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Bitpanda Betriebsrat Stocks - Bitpanda, Aktien, Ferrari, Tesla, Nintendo
(c) Bitpanda - Die Bitpanda-Founder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth.

Mit seiner jüngsten Produkterweiterung bietet das österreichische Krypto-Scaleup Bitpanda ein weiteres digitales Finanzprodukt für Privatanleger:innen aber auch für institutionelle Investor:innen an. Neben Investments in die Token von Bitcoin, sind von nun an auch Investments in die Token von Solana, Cardano, Ethereum und PolkaDot möglich. Das Unternehmen bietet fortan also insgesamt fünf börsengehandelte Schuldverschreibungen (Exchange Trades Notes – ETNs), die zunächst an der Frankfurter Börse notiert sind.

Investments ohne Krypto-Wallet

Diese sogenannte Bitpanda Crypto Tracker sollen es Privatanleger:innen und institutionellen Investor:innen ermöglichen, hier Investments ohne Krypto-Wallet zu tätigen. Dabei handele es sich um vollständig besicherte börsengehandelte Schuldverschreibungen, die den Preis der entsprechenden Kryptowährung abbilden und in Euro gehandelt werden. „Darüber hinaus gewährleisten Bitpanda Crypto Tracker eine Besicherung mit digitalen Vermögenswerten, die im Namen des Anlegers bei einer regulierten Depotbank aufbewahrt werden“, so das Scaleup. Die Verwaltungsgebühr der neuen Crypto Tracker liege dabei bei 1,49 Prozent p.a.

Konstante Erweiterung des Portfolios

Das 2014 von Paul Klanschek, Eric Demuth und Christian Trummer gegründete FinTech hatte bereits im vergangenen Dezember mit dem Bitpanda Bitcoin ETC eines der ersten Kryptowährung-Schuldverschreibungen eingeführt, die Euro als Produktwährung bieten. Bitpanda wolle stets neue Wege der Portfolio-Diversifikation ermöglichen, erklärt Co-Founder und CEO Eric Demuth.

„Anleger:innen, die den traditionellen Investmentweg wählen, sollten auch in Kryptowährungen investieren können, und zwar einfach, sicher und problemlos über die Kanäle, mit denen sie bereits vertraut sind. Wir werden die Bitpanda Crypto Tracker weiterhin an neuen Börsen notieren und so immer mehr traditionellen Anleger:innen ermöglichen an einer Branche teilzunehmen, die die Zukunft des Finanzwesens prägen wird“, meint Demuth.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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