06.12.2023

Bitpanda führt ab 2024 automatisch Krypto-Steuer für Nutzer:innen ab

Das neue Feature von Bitpanda wird für alle User:innen mit Wohnsitz in Österreich eingeführt. Das Unternehmen reagierte damit auf die neue Rechtslage, die einen automatischen Steuerabzug für österreichische Krypto-Dienstleister ab 1. Jänner 2024 vorschreibt.
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crypto Bitpanda
Symbolbild | (c) Adobe Stock

Muss ich für den Verkauf von Krypto-Assets in diesem Fall Steuern abführen? Und wenn ja, wie viel? Diese Fragen müssen sich Nutzer:innen von Bitpanda, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, ab 1. Jänner 2024 nicht mehr stellen. Denn wie das Wiener Unicorn nun bekanntgab, wird es den Vorgang für seine Kund:innen automatisieren. Die Ende 2021 beschlossene Reform zur Versteuerung von Kryptowährungen schreibt dies österreichischen Krypto-Dienstleistern eben mit 1. Jänner 2024 vor.

Bitpanda wird automatisch anfallende Steuern berechnen, einbehalten und abführen

„Ab diesem Tag [1. Jänner 2024] wird Bitpanda automatisch anfallende Steuern berechnen, einbehalten und schlussendlich abführen“, schreibt das Unternehmen nun in einer Aussendung. Man sei damit die „erste und einzige Krypto-Plattform, die ihren österreichischen Nutzern einen solch vereinfachten und effizienten Prozess anbietet“. Die Nutzer:innen können ab dann bei jeder steuerpflichtigen Transaktion den einbehaltenen und abgeführten Steuerbetrag einsehen. Zum Jahresende bekommen sie einen umfassenden Steuerreport.

Der automatische Steuerabzug bei Bitpanda betrift nur Krypto-Assets. Finanzprodukte, die im Rahmen von Bitpanda Stocks angeboten werden, „werden noch nicht steuereinfach“, wie es von Bitpanda weiter heißt. Bitpanda Stocks ermöglicht über Derivate Investments in Aktien und ETFs.

Reaktion auf neue Kryptosteuervorschriften

Die neuen österreichische Kryptosteuervorschriften traten am 1. März 2022 in Kraft. Neben dem automatisierten Abzug der Kapitalertragssteuer sehen diese einen Steuersatz von 27,5 Prozent für nach dem 1. März 2021 erworbene Kryptobestände vor – analog zum Steuersatz, dem Kapitaleinkünfte aus Aktien und ETFs unterliegen. Dies betrifft alle in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen.

Bitpanda reagiere mit der neuen Regelung auch auf Unsicherheiten seitens der Investor:innen hinsichtlich der Krypto-Steuerberechnung und -berichterstattung, heißt es vom Unternehmen.

Einhaltung der Regularien betont

„Wir wollen unseren Investoren Werkzeuge bereitstellen, die ihnen helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – also auf ihre Investitionen, -strategien und Gewinnmaximierung“, kommentiert Lukas Enzersdorfer-Konrad, Deputy CEO bei Bitpanda. Er betont dabei auch abermals das Ziel des Unternehmens, immer voll im Einklang mit der Regulatorik zu agieren.

Den Beschluss der Krypto-Steuerreform hatte Bitpanda 2021 weitgehend begrüßt. Den verpflichtenden automatisierten Steuerabzug allerdings hatte der damalige Chief Legal Officer des Unternehmens, Oliver Stauber, gegenüber brutkasten als möglichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern bezeichnet – die Regelung könne möglicherweise einen „deutlichen Standortnachteil“ bedeuten, sagte Stauber im November 2021.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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