06.12.2023

Bitpanda führt ab 2024 automatisch Krypto-Steuer für Nutzer:innen ab

Das neue Feature von Bitpanda wird für alle User:innen mit Wohnsitz in Österreich eingeführt. Das Unternehmen reagierte damit auf die neue Rechtslage, die einen automatischen Steuerabzug für österreichische Krypto-Dienstleister ab 1. Jänner 2024 vorschreibt.
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crypto Bitpanda
Symbolbild | (c) Adobe Stock

Muss ich für den Verkauf von Krypto-Assets in diesem Fall Steuern abführen? Und wenn ja, wie viel? Diese Fragen müssen sich Nutzer:innen von Bitpanda, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, ab 1. Jänner 2024 nicht mehr stellen. Denn wie das Wiener Unicorn nun bekanntgab, wird es den Vorgang für seine Kund:innen automatisieren. Die Ende 2021 beschlossene Reform zur Versteuerung von Kryptowährungen schreibt dies österreichischen Krypto-Dienstleistern eben mit 1. Jänner 2024 vor.

Bitpanda wird automatisch anfallende Steuern berechnen, einbehalten und abführen

„Ab diesem Tag [1. Jänner 2024] wird Bitpanda automatisch anfallende Steuern berechnen, einbehalten und schlussendlich abführen“, schreibt das Unternehmen nun in einer Aussendung. Man sei damit die „erste und einzige Krypto-Plattform, die ihren österreichischen Nutzern einen solch vereinfachten und effizienten Prozess anbietet“. Die Nutzer:innen können ab dann bei jeder steuerpflichtigen Transaktion den einbehaltenen und abgeführten Steuerbetrag einsehen. Zum Jahresende bekommen sie einen umfassenden Steuerreport.

Der automatische Steuerabzug bei Bitpanda betrift nur Krypto-Assets. Finanzprodukte, die im Rahmen von Bitpanda Stocks angeboten werden, „werden noch nicht steuereinfach“, wie es von Bitpanda weiter heißt. Bitpanda Stocks ermöglicht über Derivate Investments in Aktien und ETFs.

Reaktion auf neue Kryptosteuervorschriften

Die neuen österreichische Kryptosteuervorschriften traten am 1. März 2022 in Kraft. Neben dem automatisierten Abzug der Kapitalertragssteuer sehen diese einen Steuersatz von 27,5 Prozent für nach dem 1. März 2021 erworbene Kryptobestände vor – analog zum Steuersatz, dem Kapitaleinkünfte aus Aktien und ETFs unterliegen. Dies betrifft alle in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen.

Bitpanda reagiere mit der neuen Regelung auch auf Unsicherheiten seitens der Investor:innen hinsichtlich der Krypto-Steuerberechnung und -berichterstattung, heißt es vom Unternehmen.

Einhaltung der Regularien betont

„Wir wollen unseren Investoren Werkzeuge bereitstellen, die ihnen helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – also auf ihre Investitionen, -strategien und Gewinnmaximierung“, kommentiert Lukas Enzersdorfer-Konrad, Deputy CEO bei Bitpanda. Er betont dabei auch abermals das Ziel des Unternehmens, immer voll im Einklang mit der Regulatorik zu agieren.

Den Beschluss der Krypto-Steuerreform hatte Bitpanda 2021 weitgehend begrüßt. Den verpflichtenden automatisierten Steuerabzug allerdings hatte der damalige Chief Legal Officer des Unternehmens, Oliver Stauber, gegenüber brutkasten als möglichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern bezeichnet – die Regelung könne möglicherweise einen „deutlichen Standortnachteil“ bedeuten, sagte Stauber im November 2021.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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