Bitpanda führt ab 2024 automatisch Krypto-Steuer für Nutzer:innen ab
Das neue Feature von Bitpanda wird für alle User:innen mit Wohnsitz in Österreich eingeführt. Das Unternehmen reagierte damit auf die neue Rechtslage, die einen automatischen Steuerabzug für österreichische Krypto-Dienstleister ab 1. Jänner 2024 vorschreibt.
Muss ich für den Verkauf von Krypto-Assets in diesem Fall Steuern abführen? Und wenn ja, wie viel? Diese Fragen müssen sich Nutzer:innen von Bitpanda, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, ab 1. Jänner 2024 nicht mehr stellen. Denn wie das Wiener Unicorn nun bekanntgab, wird es den Vorgang für seine Kund:innen automatisieren. Die Ende 2021 beschlossene Reform zur Versteuerung von Kryptowährungen schreibt dies österreichischen Krypto-Dienstleistern eben mit 1. Jänner 2024 vor.
Bitpanda wird automatisch anfallende Steuern berechnen, einbehalten und abführen
„Ab diesem Tag [1. Jänner 2024] wird Bitpanda automatisch anfallende Steuern berechnen, einbehalten und schlussendlich abführen“, schreibt das Unternehmen nun in einer Aussendung. Man sei damit die „erste und einzige Krypto-Plattform, die ihren österreichischen Nutzern einen solch vereinfachten und effizienten Prozess anbietet“. Die Nutzer:innen können ab dann bei jeder steuerpflichtigen Transaktion den einbehaltenen und abgeführten Steuerbetrag einsehen. Zum Jahresende bekommen sie einen umfassenden Steuerreport.
Der automatische Steuerabzug bei Bitpanda betrift nur Krypto-Assets. Finanzprodukte, die im Rahmen von Bitpanda Stocks angeboten werden, „werden noch nicht steuereinfach“, wie es von Bitpanda weiter heißt. Bitpanda Stocks ermöglicht über Derivate Investments in Aktien und ETFs.
Reaktion auf neue Kryptosteuervorschriften
Die neuen österreichische Kryptosteuervorschriften traten am 1. März 2022 in Kraft. Neben dem automatisierten Abzug der Kapitalertragssteuer sehen diese einen Steuersatz von 27,5 Prozent für nach dem 1. März 2021 erworbene Kryptobestände vor – analog zum Steuersatz, dem Kapitaleinkünfte aus Aktien und ETFs unterliegen. Dies betrifft alle in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen.
Bitpanda reagiere mit der neuen Regelung auch auf Unsicherheiten seitens der Investor:innen hinsichtlich der Krypto-Steuerberechnung und -berichterstattung, heißt es vom Unternehmen.
Einhaltung der Regularien betont
„Wir wollen unseren Investoren Werkzeuge bereitstellen, die ihnen helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – also auf ihre Investitionen, -strategien und Gewinnmaximierung“, kommentiert Lukas Enzersdorfer-Konrad, Deputy CEO bei Bitpanda. Er betont dabei auch abermals das Ziel des Unternehmens, immer voll im Einklang mit der Regulatorik zu agieren.
Den Beschluss der Krypto-Steuerreform hatte Bitpanda 2021 weitgehend begrüßt. Den verpflichtenden automatisierten Steuerabzug allerdings hatte der damalige Chief Legal Officer des Unternehmens, Oliver Stauber, gegenüber brutkasten als möglichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern bezeichnet – die Regelung könne möglicherweise einen „deutlichen Standortnachteil“ bedeuten, sagte Stauber im November 2021.
Bis 28. Oktober einreichen: Houskapreis 2027 vergibt 760.000 Euro für anwendungsnahe Forschung
Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 läuft: Bis 28. Oktober 2026 können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und KMU ihre Projekte für Österreichs größten privaten Preis für anwendungsnahe Forschung einreichen. Insgesamt werden 760.000 Euro vergeben. In der KMU-Kategorie können Unternehmen mit Innovationen überzeugen, die bereits Umsätze erzielen.
Bis 28. Oktober einreichen: Houskapreis 2027 vergibt 760.000 Euro für anwendungsnahe Forschung
Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 läuft: Bis 28. Oktober 2026 können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und KMU ihre Projekte für Österreichs größten privaten Preis für anwendungsnahe Forschung einreichen. Insgesamt werden 760.000 Euro vergeben. In der KMU-Kategorie können Unternehmen mit Innovationen überzeugen, die bereits Umsätze erzielen.
Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller
Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.
Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.
Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“
Forschungspreis in drei Kategorien
Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.
Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller
Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.
Was KMU wissen müssen
Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.
Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.
Bewertung und Einreichung
Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.
Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller
Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.
Preisgeld und Termine
Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.
Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.
Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.
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