14.01.2026
IPO

Bloomberg-Bericht: Bitpanda plant Börsengang im ersten Halbjahr 2026

Die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtet, dass Bitpanda noch im ersten Halbjahr 2026 einen Gang an die Frankfurter Börse plant. Das Wiener Krypto-Unicorn bestätigte dies nicht.
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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Geht Bitpanda an die Börse? Eine Frage, die in der österreichischen Startup-Szene seit Jahren immer wieder diskutiert wird. Hinweise auf mögliche Pläne gab es auch schon im Oktober 2024, als die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg unter Verweis auf Insider berichtete, dass Bitpanda unterschiedliche Optionen prüfe – und darunter eben auch einen Börsengang. Als möglicher Handelsplatz wurde damals in dem Bericht Frankfurt genannt. Nun werden diese Gerüchte weiter befeuert.

Bitpanda-IPO in Frankfurt?

Erneut schreibt Bloomberg, dass das Wiener Unicorn einen Börsengang in Deutschland vorbereitet. Wie die Nachrichtenagentur unter Berufung auf mit der Sache vertrauten Personen berichtet, könnte das Unternehmen bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 an die Frankfurter Börse gehen.

Ein Bitpanda-Sprecher sagte gegenüber Bloomberg, dass ein Börsengang eine Option sei, das Unternehmen weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wollte er sich laut der Finanznachrichtenagentur aber nicht äußern. brutkasten hat Bitpanda ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten und wird diese gegebenfalls im Artikel ergänzen.

Angestrebte Bewertung laut Bloomberg bei vier bis fünf Milliarden Euro

Die angestrebte Bewertung liege demnach zwischen vier und fünf Milliarden Euro. Für die Vorbereitung des IPOs habe Bitpanda unter anderem Goldman Sachs, Citigroup und die Deutsche Bank mandatiert, wobei Details zu Zeitpunkt und Bewertung noch nicht final seien.

Zuvor hatte Bitpanda laut Bloomberg auch einen Börsengang in London geprüft, diesen jedoch wegen der geringen Liquidität an der London Stock Exchange verworfen. Co-Founder Eric Demuth hatte bereits erklärt, dass für einen IPO nur New York oder Frankfurt infrage kämen.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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