18.01.2022

BiteLabs: Startup macht aus Jennifer Lawrence und Kanye West Labor-Salami

"BiteLabs produziert handwerklich hergestellte Salami aus Fleisch, das im Labor aus prominenten Gewebeproben gezüchtet wird", heißt es auf der Website des Unternehmens.
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BiteLab, Jennifer Lawrence, Kanye West, James Franco, ellen
(c) Gage Skidmore - Das Lab-Fleisch-Startup BiteLab möchte eine JLaw-Wurst erzeugen.

„Esst Celebrity Fleisch“ – so lautet der Aufruf, den BiteLabs auf seiner Homepage propagiert. Das Startup wurde 2014 gegründet und wirbt für „handwerklich hergestellte Salamis aus Fleisch, das im Labor aus Gewebeproben von Prominenten gezüchtet werden soll“.

Das Unternehmen sagt, dass es Myoblastenzellen von Prominenten durch eine Biopsie gewinnen kann und sie in Bioreaktoren zu Fleisch züchten möchte – alles in der Tradition der italienischen Pökelkunst zu feiner Charcuterie gewürzt: zu etwa 30 Prozent aus Prominentenfleisch und zu 40 Prozent aus im Labor gezüchtetem Tierfleisch. Der Rest soll aus Fetten und Gewürzen bestehen.

Deshalb rief BiteLabs dazu auf, sich per Twitter direkt an die „big four“ zu wenden und Jennifer Lawrence, James Franco, Kanye West und Ellen DeGeneres dazu zu bringen, Gewebeproben zu spenden.

Celebrity Consumption mit BiteLabs

„Wir alle wünschen uns, unseren Lieblingsprominenten näher zu sein, und jetzt können wir sie alle in natura erleben“, so das Unternehmen. „Die Celebrity-Fleischproduktion benötigt weniger als ein Prozent der Fläche, die für die traditionelle Landwirtschaft benötigt wird. Derzeit werden 70 Prozent des weltweiten Ackerlandes (fast 30 Prozent der gesamten Erdoberfläche) für die Tierhaltung genutzt. Die heutige Fleischproduktion ist schlichtweg unhaltbar: Wenn keine radikalen Änderungen vorgenommen werden, wird der Fleischpreis irgendwann außer Kontrolle geraten. Fleisch aus dem Labor ist die Zukunft“, argumentiert das Startup seine Idee.

Unklar bleibt, ob es sich bei dieser Aktion um ein Satireprojekt handelt, dass eigentlich nur auf den hohen Fleischkonsum aufmerksam machen möchte. Allerdings deuten alte Interviews im Vice-Magazin und Slate an, dass es BiteLabs ernst meint.

Gewebe trudelten bereits ein

„Um Celebrity Meat zu entwickeln, arbeiten wir mit einer Gruppe von Bioingenieuren und Lebensmitteldesignern zusammen, von denen die meisten aufgrund der kontroversen Natur des Produkts anonym bleiben möchten“, meinte eine Person, die sich in einem Mailverkehr mit Slate als Kevin von BiteLabs bezeichnete.

„Wir haben einige Antworten von Leuten bekommen, die uns Biopsien angeboten haben, aber noch niemanden auf dem Niveau unserer ‚Big 4‘. Die meisten Reaktionen waren sehr positiv, aber natürlich sind einige Leute mit der Idee von BiteLabs etwas unzufrieden – wir denken, das ist nur zu erwarten, wenn es darum geht, die Grenzen von Technik und Gesellschaft zu verschieben“, so Kevin damals.

Rezepte gibt es schon

Heute hat die Aktion unter dem Hashtag #EatCelebrityMeat neuen Aufschwung bekommen und neben den vier gefeatureten Promis auch andere wie etwa William Shatner und Noel Gallagher von Oasis als Salamiziel auserkoren.

Rezepte stehen auch längst bereit, sobald die Stars sich willig zeigen, ihre Zellen zu züchten und in massenproduzierte Würste zu verwandeln, heißt es:

„Die JLaw-Salami wird durch eine Mischung aus Kaninchen und Schweinefleisch ergänzt“, so BiteLab. „Sie ist grob gemahlen und rustikal, mit Honignoten verfeinert und mit Orangenschale und Ingwer gewürzt. Immer wieder überraschend und sorgt für Unterhaltung. Ungarische Paprika und Worcestershire hingegen verleihen Kanye eine unterschwellige Rauchnote, gewürzt mit einem Hauch von Jalapeno. Ein Fleisch, das sich am besten mit Bourbon kombinieren lässt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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