02.04.2021

Bitcoin verbieten? Das wird schwer. Teil 2: Bitcoin ist (vielleicht) freie Meinungsäußerung

Wenn Bitcoin aus Text besteht, ist es dann durch die US-Verfassung geschützt? Teil 2 unserer Mini-Serie zur Debatte um ein Bitcoin-Verbot, wie es Hedgefonds-Manager Ray Dalio erwartet.
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Niko Jilch: Replik auf Ray Dalios Aussagen zu einem Bitcoin-Verbot
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Adobe Stock - Alexey Novikov

Bitcoin ist eine Reise. 95 Prozent der Menschen haben sie noch nicht angetreten. Sollte es so weitergehen wie bisher, werden sie das aber noch tun. 100 Prozent der Menschen haben diese Reise noch nicht abgeschlossen. Es ist schlicht und einfach unklar, wohin sie führt. Es gibt Vorstellungen, Ideen, Utopien und Dystopien. Es gibt ökonomische Theorien, manche passend, manche nicht, aber keine kann sagen, was niemand wissen kann: Wohin Bitcoin uns wirklich führt.

Viele verweigern sich auch, diese Frage zu stellen. Sie ziehen sich in Bastionen zurück und reden über den Energieverbrauch oder die Tatsache, dass Staaten und Regierungen Bitcoin niemals „erlauben“ werden. Dass ein Verbot kommt und das wars dann. Das ist auch die Theorie von Hedgefonds-Legende Ray Dalio, der auch unter Bitcoinern sehr beliebt ist.

Wie alle anderen bin auch ich nicht in der Lage, zu sagen, wo Bitcoin uns hinbringt. Auch ich bin ein Reisender. Aber ich sehe aus dem Zugfenster viele Gründe, die gegen ein Verbot sprechen. Einige wurden in Teil eins dieser kleinen Serie genannt.

Heute will ich ein besonders faszinierendes Argument gegen ein Bitcoin-Verbot beleuchten. Einer der ersten, der es formuliert hat, war der Blogger Beautyon – und zwar in seinem Artikel „Why America Can’t Regulate Bitcoin“ aus dem März 2018.

„Es ist alles Text, zu jeder Zeit.“

Sein Argument ist simpel, elegant und durchschlagend: Bitcoin ist Text. Alle Abläufe innerhalb des Bitcoin-Systems geschehen auf der Basis von textbasierten Nachrichten. „Die Nachrichten, die zwischen den Knoten des Bitcoin-Netzwerks verschickt werden, sind für den Menschen lesbar, man kann sie ausdrucken“, schreibt Beautyon. „Zu keinem Zeitpunkt ist eine Bitcoin-Transaktion nicht Text. Es ist alles Text, zu jeder Zeit.“

Die Implikationen dieser Feststellung sind weitreichend. Denn Text ist in den Vereinigten Staaten von Amerika geschützt – durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung. Dieser wurde geschaffen, um Redefreiheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit zu schützen. Wörtlich heißt es: „Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das eine Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder deren freie Ausübung beschränkt, oder eines, das Rede- und Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und an die Regierung eine Petition zur Abstellung von Missständen zu richten, einschränkt.“

Experten und Juristen widersprechen der Verfassungs-These

Nun muss man sagen, dass diese Interpretation umstritten ist. Es ist ein Gedanke, ein Ansatz. Blogger Beautyon argumentiert, dass jede Regulierung von Bitcoin vor Gericht nicht standhalten würden, weil die Richter an die Verfassung gebunden sind. Er nennt in seinem Artikel verschiedene Beispiele aus der Vergangenheit, die seine Sicht unterstützen. Aber andere Juristen und Experten widersprechen ihm und sehen in der Tatsache, das Bitcoin in Essenz aus Text besteht, keine Hürde.

Sollte es je zu einem derartigen Showdown zwischen Bitcoins-Fans und seinen Gegnern kommen, müsste ultimativ der Supreme Court entscheiden. Für sich genommen ist all das vielleicht noch kein starkes Argument gegen ein Verbot von Bitcoin. Aber es ist eben nur ein Argument. Die Spieltheorie von Bitcoin, die Früheinsteiger belohnt, ist vielleicht das stärkste. Beautyon argumentiert auch, dass die USA einen enormen Vorteil hätten, Bitcoin durch die Verfassung zu schützen – weil sie sich ins Zentrum der globalen Bitcoin-Wirtschaft stellen würden. Ein Weg, den sie ohnehin schon eingeschlagen haben dürften. Denn Amerika ist schon heute die Heimat von Technologie, Kapitalmarkt und Geld – da wäre das nur ein logischer Schritt.

Mehr dazu in Teil drei unserer Mini-Serie zur Möglichkeit eines Bitcoin-Verbots.


Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Mit Ignite Ventures ist die WU eine von fünf Hochschulen, die im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative eigene Beteiligungsstrukturen aufgebaut haben. | (c) BOAnet_LC

Österreichs Hochschulen sollen als Quelle neuer Unternehmen an Schlagkraft gewinnen. Im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative unterstützt das Austria Wirtschaftsservice (aws) dafür ausgewählte Hochschulen mit einer Anschubförderung von insgesamt 1,5 Millionen Euro beim Auf- und Ausbau professioneller Ausgründungs- und Beteiligungsstrukturen, die internationalen Standards entsprechen.

Finanziert wird die Förderung aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Fonds Zukunft Österreich), die Projektlaufzeit beträgt rund drei Jahre. Ziel ist es, akademische Spin-offs frühzeitig auf Gründungs- und Skalierungstauglichkeit vorzubereiten und damit jene strukturelle Lücke zu schließen, die Österreich im internationalen Vergleich seit Jahren aufweist.

Was die einzelnen Häuser vorweisen

Die BOKU University begleitet mit der hundertprozentigen Tochter Connective Base GmbH Spin-offs und Startups aus dem universitären Umfeld vom ersten Prototyp bis zum Exit. Im ersten Jahr wurden gemeinsam mit internationalen Expert:innen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für einen professionellen und raschen Ausgründungs- und Investmentprozess geschaffen. Erste Beteiligungen und Spin-offs befinden sich laut Aussendung bereits in Umsetzung.

An der JKU wurde im September 2025 die JKU Technology Transfer GmbH (TTG) gegründet. Als Teil des House of Research and Innovation (HoRI) entwickelt sie Schutzrechts- und Verwertungsstrategien, initiiert Kooperationen mit Unternehmen und begleitet Forschende auf dem Weg zum Spin-off.

Das 2024 gegründete MedLifeLab der Medizinischen Universität Innsbruck begleitet Wissenschaftler:innen und Gründer:innen in den Bereichen Life Sciences, MedTech und BioTech von der Idee bis zur marktreifen Lösung, von Technologietransfer und IP-Management bis zu Unternehmensgründung und Finanzierung. Über Bildungsangebote und Community Building soll ein Ökosystem entstehen, das Tirol regional und international vernetzt.

Die TU Wien hat mit NOCTUA Science Ventures gemeinsam mit Speedinvest einen eigenen Spin-off-VC-Fonds aufgebaut. Er soll mehr als 40 österreichische Spin-offs finanzieren und bis Ende 2026 ein Zielvolumen von bis zu 25 Mio. Euro erreichen. Bis dato wurden über 200 österreichische Spin-offs gesichtet und evaluiert. Über die technischen Hochschulen der TU Austria als Gesellschafter und Partner soll eine tiefe Verankerung in den Universitäten sichergestellt werden.

WU Ignite Ventures setzt bereits am sogenannten „Ignite Moment“ an. Gründer:innen erhalten bis zu 50.000 Euro Pre-Seed-Kapital in zwei Tranchen über ein gründerfreundliches SAFE-Instrument, dazu Zugang zum WU-Netzwerk und eine Alumni-Co-Investment-Plattform. Drei Investments wurden bereits getätigt, zudem startete gemeinsam mit VC-Partnern ein VC Analyst Program für WU-Studierende.

Tipp der Redaktion

brutkasten hat sich dem Thema akademische Ausgründungen im vergangenen Jahr in der Serie From Science to Business gewidmet und dabei beleuchtet, wie aus Forschung heraus Unternehmen entstehen und welche Strukturen es dafür braucht.

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