02.04.2021

Bitcoin verbieten? Das wird schwer. Teil 2: Bitcoin ist (vielleicht) freie Meinungsäußerung

Wenn Bitcoin aus Text besteht, ist es dann durch die US-Verfassung geschützt? Teil 2 unserer Mini-Serie zur Debatte um ein Bitcoin-Verbot, wie es Hedgefonds-Manager Ray Dalio erwartet.
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Niko Jilch: Replik auf Ray Dalios Aussagen zu einem Bitcoin-Verbot
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Adobe Stock - Alexey Novikov

Bitcoin ist eine Reise. 95 Prozent der Menschen haben sie noch nicht angetreten. Sollte es so weitergehen wie bisher, werden sie das aber noch tun. 100 Prozent der Menschen haben diese Reise noch nicht abgeschlossen. Es ist schlicht und einfach unklar, wohin sie führt. Es gibt Vorstellungen, Ideen, Utopien und Dystopien. Es gibt ökonomische Theorien, manche passend, manche nicht, aber keine kann sagen, was niemand wissen kann: Wohin Bitcoin uns wirklich führt.

Viele verweigern sich auch, diese Frage zu stellen. Sie ziehen sich in Bastionen zurück und reden über den Energieverbrauch oder die Tatsache, dass Staaten und Regierungen Bitcoin niemals „erlauben“ werden. Dass ein Verbot kommt und das wars dann. Das ist auch die Theorie von Hedgefonds-Legende Ray Dalio, der auch unter Bitcoinern sehr beliebt ist.

Wie alle anderen bin auch ich nicht in der Lage, zu sagen, wo Bitcoin uns hinbringt. Auch ich bin ein Reisender. Aber ich sehe aus dem Zugfenster viele Gründe, die gegen ein Verbot sprechen. Einige wurden in Teil eins dieser kleinen Serie genannt.

Heute will ich ein besonders faszinierendes Argument gegen ein Bitcoin-Verbot beleuchten. Einer der ersten, der es formuliert hat, war der Blogger Beautyon – und zwar in seinem Artikel „Why America Can’t Regulate Bitcoin“ aus dem März 2018.

„Es ist alles Text, zu jeder Zeit.“

Sein Argument ist simpel, elegant und durchschlagend: Bitcoin ist Text. Alle Abläufe innerhalb des Bitcoin-Systems geschehen auf der Basis von textbasierten Nachrichten. „Die Nachrichten, die zwischen den Knoten des Bitcoin-Netzwerks verschickt werden, sind für den Menschen lesbar, man kann sie ausdrucken“, schreibt Beautyon. „Zu keinem Zeitpunkt ist eine Bitcoin-Transaktion nicht Text. Es ist alles Text, zu jeder Zeit.“

Die Implikationen dieser Feststellung sind weitreichend. Denn Text ist in den Vereinigten Staaten von Amerika geschützt – durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung. Dieser wurde geschaffen, um Redefreiheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit zu schützen. Wörtlich heißt es: „Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das eine Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder deren freie Ausübung beschränkt, oder eines, das Rede- und Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und an die Regierung eine Petition zur Abstellung von Missständen zu richten, einschränkt.“

Experten und Juristen widersprechen der Verfassungs-These

Nun muss man sagen, dass diese Interpretation umstritten ist. Es ist ein Gedanke, ein Ansatz. Blogger Beautyon argumentiert, dass jede Regulierung von Bitcoin vor Gericht nicht standhalten würden, weil die Richter an die Verfassung gebunden sind. Er nennt in seinem Artikel verschiedene Beispiele aus der Vergangenheit, die seine Sicht unterstützen. Aber andere Juristen und Experten widersprechen ihm und sehen in der Tatsache, das Bitcoin in Essenz aus Text besteht, keine Hürde.

Sollte es je zu einem derartigen Showdown zwischen Bitcoins-Fans und seinen Gegnern kommen, müsste ultimativ der Supreme Court entscheiden. Für sich genommen ist all das vielleicht noch kein starkes Argument gegen ein Verbot von Bitcoin. Aber es ist eben nur ein Argument. Die Spieltheorie von Bitcoin, die Früheinsteiger belohnt, ist vielleicht das stärkste. Beautyon argumentiert auch, dass die USA einen enormen Vorteil hätten, Bitcoin durch die Verfassung zu schützen – weil sie sich ins Zentrum der globalen Bitcoin-Wirtschaft stellen würden. Ein Weg, den sie ohnehin schon eingeschlagen haben dürften. Denn Amerika ist schon heute die Heimat von Technologie, Kapitalmarkt und Geld – da wäre das nur ein logischer Schritt.

Mehr dazu in Teil drei unserer Mini-Serie zur Möglichkeit eines Bitcoin-Verbots.


Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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(v.l.) Antonia Riva-Frizberg, Theresa Kohl, Johanna Marie Reinedahl und Sara Kapeller sind für den Bierlein-Preis 2026 nominiert.

Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis geht 2026 in die zweite Runde. Er zeichnet Frauen unter 35 für unternehmerische oder innovative Leistungen mit Österreichbezug aus. Aus rund 100 Bewerbungen haben das Wirtschaftsministerium (BMWET) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) 35 junge Frauen in die Shortlist aufgenommen, darunter Gründerinnen, Forscherinnen und Führungskräfte.

Die Preisträgerinnen werden mit je 5.000 Euro in drei Kategorien prämiert: „Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge“, „Forschung, Innovation & Transfer“ sowie mit dem „Maria-Rauch-Kallat-Ehrenpreis für gesellschaftlichen Impact & Role Model“. Beim Ehrenpreis kommt zusätzlich ein Mentoring-Platz im „WoMentoring“-Programm des club alpha hinzu.

Unter den Nominierten sind auch mehrere Startup-Gründerinnen:

Antonia Riva-Frizberg (Lumetry): Lungenmonitoring für zu Hause

Riva-Frizberg gründete im März 2022 gemeinsam mit Christian Neubauer das Grazer Medtech Lumetry Diagnostics. Das Startup entwickelt Geräte, mit denen Patient:innen mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma ihre Lungenvitalität zu Hause messen können. Langfristig will man auch Menschen mit Lungenentzündungen oder Long Covid helfen. 2023 sammelte das Team ein sechsstelliges Investment „weit über eine halbe Million“ ein. Prototypen gibt es bereits, gelauncht soll das Produkt laut Website noch 2026 werden.

Vor der Gründung war Riva-Frizberg unter anderem bei der Innovations-Beratung Pioneers als auch beim Zyklustracker-Startup breathe ilo beschäftigt, das 2023 Konkurs anmeldete.

Das Produkt soll noch 2026 gelauncht werden. © Lumetry

Theresa Kohl (DiLT Analytics): Energie sparen mit Gebäude-Software

Kohl ist Mitgründerin und CEO von DiLT Analytics, einem 2021 gegründeten Spin-off der TU Graz. Die Software soll Ineffizienzen in Gebäuden sowie in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen erkennen und den Energieverbrauch senken. Aktuell entwickelt das Team sein neues Produkt „FaciliMind“, eine KI-basierte Softwareplattform zur datenbasierten Optimierung von Energieeffizienz und Betriebskosten in Gebäuden. Das System benötigt laut eigenen Angaben keine neuen Sensoren, sondern dockt an bestehende Leitsysteme an und deckt dort Fehlsteuerungen auf.

Unterstützt wurde das Startup unter anderem durch FFG-Förderungen und konnte bereits Pilotprojekte mit Partnern wie der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) umsetzen. Vor der Gründung war Kohl unter anderem bei AEE – Institut für Nachhaltige Technologien und als Projekt- und Innovationsmanagerin bei der Energie Agentur Steiermark tätig.

Johanna Marie Reinedahl (WeGait): Exoskelett für die Reha

Reinedahl ist Gründerin und Geschäftsführerin der WeGait FlexCo. Das Robotik-Startup entwickelt ein Exoskelett für die Gangrehabilitation nach Schlaganfall oder Rückenmarksverletzung, das Abläufe in Rehazentren effizienter machen soll. Unter dem ehemaligen Namen Nexo Skeleton wurde das Startup als eine der ersten beiden Beteiligungen von WU Ignite Ventures aufgenommen.

Im Juli 2026 benannte man sich in WeGait um. Reinedahl war vor der Gründung außerdem ein Jahr als Venture Capital Investment Analyst bei Arax Capital Partners tätig.

Sara Kapeller (twistor): Schneeräumung per System

Kapeller gründete 2025 die twistor GmbH im Vorarlberger Bludenz. Den Anstoß dazu gab eine persönliche Erfahrung: Eine tonnenschwere Dachlawine ging direkt von dem Haus ihres Großvaters ab. Daraufhin entwickelte sie ein automatisiertes Schneeräumungssystem für Gebäude und Photovoltaikanlagen, das laut Unternehmensangaben seit 2024 patentiert ist.

Die Lösung richtet sich vor allem an Eigentümer:innen von PV-Anlagen in schneereichen Regionen. Der doppelte Vorteil: Die kontrollierte Räumung beugt nicht nur gefährlichen Personen- und Sachschäden vor, sondern sichert auch in den Wintermonaten den Stromertrag der Solarmodule. Das System ist nach Firmenangaben bereits serienreif und unter anderem auf dem Dach der Aletsch Arena auf der Schweizer Riederalp im Einsatz.

Der twistor befreit Dächer und PV-Anlagen von Schneemassen. © twistor

Die Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

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