02.04.2021

Bitcoin verbieten? Das wird schwer. Teil 2: Bitcoin ist (vielleicht) freie Meinungsäußerung

Wenn Bitcoin aus Text besteht, ist es dann durch die US-Verfassung geschützt? Teil 2 unserer Mini-Serie zur Debatte um ein Bitcoin-Verbot, wie es Hedgefonds-Manager Ray Dalio erwartet.
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Niko Jilch: Replik auf Ray Dalios Aussagen zu einem Bitcoin-Verbot
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Adobe Stock - Alexey Novikov

Bitcoin ist eine Reise. 95 Prozent der Menschen haben sie noch nicht angetreten. Sollte es so weitergehen wie bisher, werden sie das aber noch tun. 100 Prozent der Menschen haben diese Reise noch nicht abgeschlossen. Es ist schlicht und einfach unklar, wohin sie führt. Es gibt Vorstellungen, Ideen, Utopien und Dystopien. Es gibt ökonomische Theorien, manche passend, manche nicht, aber keine kann sagen, was niemand wissen kann: Wohin Bitcoin uns wirklich führt.

Viele verweigern sich auch, diese Frage zu stellen. Sie ziehen sich in Bastionen zurück und reden über den Energieverbrauch oder die Tatsache, dass Staaten und Regierungen Bitcoin niemals „erlauben“ werden. Dass ein Verbot kommt und das wars dann. Das ist auch die Theorie von Hedgefonds-Legende Ray Dalio, der auch unter Bitcoinern sehr beliebt ist.

Wie alle anderen bin auch ich nicht in der Lage, zu sagen, wo Bitcoin uns hinbringt. Auch ich bin ein Reisender. Aber ich sehe aus dem Zugfenster viele Gründe, die gegen ein Verbot sprechen. Einige wurden in Teil eins dieser kleinen Serie genannt.

Heute will ich ein besonders faszinierendes Argument gegen ein Bitcoin-Verbot beleuchten. Einer der ersten, der es formuliert hat, war der Blogger Beautyon – und zwar in seinem Artikel „Why America Can’t Regulate Bitcoin“ aus dem März 2018.

„Es ist alles Text, zu jeder Zeit.“

Sein Argument ist simpel, elegant und durchschlagend: Bitcoin ist Text. Alle Abläufe innerhalb des Bitcoin-Systems geschehen auf der Basis von textbasierten Nachrichten. „Die Nachrichten, die zwischen den Knoten des Bitcoin-Netzwerks verschickt werden, sind für den Menschen lesbar, man kann sie ausdrucken“, schreibt Beautyon. „Zu keinem Zeitpunkt ist eine Bitcoin-Transaktion nicht Text. Es ist alles Text, zu jeder Zeit.“

Die Implikationen dieser Feststellung sind weitreichend. Denn Text ist in den Vereinigten Staaten von Amerika geschützt – durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung. Dieser wurde geschaffen, um Redefreiheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit zu schützen. Wörtlich heißt es: „Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das eine Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder deren freie Ausübung beschränkt, oder eines, das Rede- und Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und an die Regierung eine Petition zur Abstellung von Missständen zu richten, einschränkt.“

Experten und Juristen widersprechen der Verfassungs-These

Nun muss man sagen, dass diese Interpretation umstritten ist. Es ist ein Gedanke, ein Ansatz. Blogger Beautyon argumentiert, dass jede Regulierung von Bitcoin vor Gericht nicht standhalten würden, weil die Richter an die Verfassung gebunden sind. Er nennt in seinem Artikel verschiedene Beispiele aus der Vergangenheit, die seine Sicht unterstützen. Aber andere Juristen und Experten widersprechen ihm und sehen in der Tatsache, das Bitcoin in Essenz aus Text besteht, keine Hürde.

Sollte es je zu einem derartigen Showdown zwischen Bitcoins-Fans und seinen Gegnern kommen, müsste ultimativ der Supreme Court entscheiden. Für sich genommen ist all das vielleicht noch kein starkes Argument gegen ein Verbot von Bitcoin. Aber es ist eben nur ein Argument. Die Spieltheorie von Bitcoin, die Früheinsteiger belohnt, ist vielleicht das stärkste. Beautyon argumentiert auch, dass die USA einen enormen Vorteil hätten, Bitcoin durch die Verfassung zu schützen – weil sie sich ins Zentrum der globalen Bitcoin-Wirtschaft stellen würden. Ein Weg, den sie ohnehin schon eingeschlagen haben dürften. Denn Amerika ist schon heute die Heimat von Technologie, Kapitalmarkt und Geld – da wäre das nur ein logischer Schritt.

Mehr dazu in Teil drei unserer Mini-Serie zur Möglichkeit eines Bitcoin-Verbots.


Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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