06.11.2024
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Bitcoin-Rekordhoch nach US-Wahl: Das sagt die Krypto-Szene

Bitcoin hat nach der US-Wahl sein bisheriges Rekordhoch geknackt und ist erstmals über die 75.000-Dollar-Marke gestiegen. Wie geht es jetzt weiter? Wir haben Stimmen aus der österreichischen Krypto-Szene.
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Florian Wimmer (Blockpit), Eric Demuth (Bitpanda) und Ed Prinz (DLT Austria)
Florian Wimmer (Blockpit), Eric Demuth (Bitpanda) und Ed Prinz (DLT Austria) | Fotos: brutkasten, Bitpanda und DLT Austria, Montage: brutkasten

Dass der Ausgang der US-Wahl sich auch am Kryptomarkt niederschlagen würde, hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet. Am Mittwoch in den frühen Morgenstunden ging es dann aber sehr schnell: Nachdem sich der Sieg von Donald Trump abzeichnete, stieg Bitcoin erstmals in seiner Geschichte über die Marke von 75.000 US-Dollar (brutkasten berichtete). Die Branche erhofft sich von Trump einen Kurswechsel in der bisher restriktiven Kryptopolitik der US-Regierung.

Bitpanda-CEO Demuth erwartet offeneren Krypto-Regulierungsansatz

„Natürlich hat der Ausgang der US-Wahl einen erheblichen Einfluss auf das Erreichen des All-Time-Highs gehabt“, kommentiert Bitpanda-CEO Eric Demuth. Die kommende Trump-Regierung werde „wahrscheinlich einen offeneren und liberaleren Regulierungsansatz umsetzen als der Rahmen, den eine demokratische Regierung möglicherweise geschaffen hätte.“ Neben der US-Wahl habe auch die anhaltende Adaption von Kryptowährungen sowohl unter Privatanleger:innen als auch unter institutionellen Investoren das Rekordhoch ermöglicht.

Blockpit-CEO Wimmer: „Definitiv ein sehr, sehr gutes Signal für den Kryptomarkt“

Auch Florian Wimmer, Co-Founder und CEO von Blockpit, sagt: „Der Trump-Sieg war ganz klar ausschlaggebend, dass wir diesen kurzen Pump bei Bitcoin erreicht haben in der Früh“. Nachdem sich der Sieg abzeichnet habe, sei zusätzlich darauf spekuliert worden, dass es aufwärts gehe: „Das ist ein bisschen eine Self-fulfilling prophecy“. Einen starken Kursanstieg etwa in Richtung der 100.000-Dollar-Marke erwartet Wimmer in den nächsten Tagen zwar nicht, „aber es ist definitiv ein sehr, sehr gutes Signal für den Kryptomarkt“, wie der Blockpit-Co-Founder gegenüber brutkasten sagt.

Trump selbst und andere republikanische Politiker hätten einige Versprechen an die Szene gemacht, führt Wimmer weiter aus. Hier müsse man abwarten, was nun wirklich umgesetzt werde. „Aber es ist ein gutes Zeichen für die Kryptoszene“, sagt der Gründer.

Für die nächsten Monate erwartet Wimmer grundsätzlich eine positive Marktentwicklung: „Einfach, weil Trump Präsident ist und er eher für die Wirtschaft steht. Der Kryptomarkt ist noch immer sehr stark aus den USA getrieben“. Krypto hätte sich aber grundsätzlich unter beiden Kandidaten positiv entwickelt, sagt Wimmer weiter. Bei Trump gebe es aber wohl kurzfristig einen stärkeren Effekt.

DLT-Austria-Vorsitzender Prinz rechnet mit kryptofreundlicher Haltung von US-Regierung

Ed Prinz, Vorsitzender des Vereins DLT Austria (Distributed Ledger Technologies), erwartet, dass die Aussicht auf eine kryptofreundliche Haltung der nächsten US-Regierung auch das Interesse von institutionellen Investoren stärken könnte. Und möglicherweise sogar von anderen Staaten: „Der Gedanke, dass die USA eine nationale Bitcoin-Reserve aufbauen könnten, verstärkt die Erwartung, dass andere Länder bald folgen könnten“, kommentiert Prinz auf brutkasten-Anfrage. Dies könnte eine „FOMO auf nationaler Ebene“ auslösen. Trump hatte im Wahlkampf angekündigt, als Präsident eine “strategische Bitcoin-Reserve” anlegen zu wollen. Ob und in welcher Form dies umgesetzt wird, ist offen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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