30.06.2021

Bitcoin: Daten zeigen schwächere Nachfrage von institutionellen Investoren

Der Einstieg von institutionellen Investoren gilt als einer der wichtigsten Treiber hinter dem starken Kursanstieg bei Bitcoin seit dem vergangenen Jahr. Einem neuen Report zufolge hat sich die Nachfrage von Großanlegern zuletzt abgeschwächt.
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Bitcoin
Foto: © Adobe Stock

Es gab wohl kaum eine Begründung, die so häufig für den jüngsten Bitcoin-Bullenmarkt herangezogen wurde, wie der Einstieg von institutionellen Investoren in den Kryptomarkt. Das gestiegene Interesse von Großanlegern wie Fonds oder Vermögensverwaltern an Krypto-Assets sahen viele als den bestimmenden Kurstreiber – auch wenn oft unklar blieb, wieviel davon tatsächlich eine bereits höhere Nachfrage ausmachte und wieviel davon eher von der Hoffnung getrieben war, den Einstieg der Großanleger vorwegzunehmen.

Daten aus einem neuen Report des Blockchain-Analyse-Unternehmens Glassnode deuten nun darauf hin, dass sich die institutionelle Nachfrage in den vergangenen Monaten abgeschwächt hat – teilweise schon vor der scharfen Korrektur im Mai. Glassnode bezieht sich dabei vor allem auf die Entwicklung des Grayscale Bitcoin Trust (GBTC), der Investments in Bitcoin ermöglicht – ohne dass man direkt in die Kryptowährung investieren muss. Für institutionelle Investoren ist dies attraktiv, da sie häufig Vorgaben haben, die Direktinvestments beispielsweise gar nicht erlauben. Auch müssen sie sich so nicht um die Verwahrung der Coins kümmern.

Aufgrund der starken Nachfrage wurde der GBTC 2020 und Anfang 2021 mit einem Aufschlag gegenüber dem Nettowert der gehaltenen Assets gehandelt – Investoren zahlten also mehr, als die im Trust gehaltenen Bitcoin wert waren. Das folgt durchaus einer Logik: Den Aufpreis nehmen die Investoren in Kauf, weil sie über den GBTC vergleichsweise unkompliziert in Bitcoin investieren können – und ihnen das eben auch etwas wert ist.

Investoren zahlen keinen Aufschlag mehr für Bitcoin-Trust GBTC

Seit Mitte Februar begann sich die Situation aber zu ändern, wie die Glassnode-Daten zeigen: Der Aufschlag verschwand, stattdessen wurde der GBTC mit einem Abschlag gegenüber dem Wert der gehaltenen Bitcoin gehandelt. War er zunächst noch vergleichsweise gering, weitete sich der Abschlag bis Mitte Mai bis auf über 20 Prozent aus. Die GBTC-Investoren wollten den starken Preisanstieg bei Bitcoin also offenbar nicht ganz mitmachen.

Nach der folgenden scharfen Korrektur des Bitcoin-Preises reduzierte sich der Abschlag wieder etwas und schwankte in der Vorwoche zwischen knapp 5 und etwas über 14 Prozent. Nach Angaben von Glassnode hält der Trust übrigens aktuell über 651.000 Bitcoin – fast dreieinhalb Prozent aller sich im Umlauf befindlichen Bitcoin.

Grafik: © Glassnode

Für weitere Einblicke in die institutionelle Nachfrage beleuchtet Glassnode in dem Report zwei in Kanada erhältliche Bitcoin-ETFs, den Purpose Bitcoin ETF sowie den 3iQ Digital Asset Management QBTC ETF. Kombiniert seien aus den beiden Fonds über 8.000 Bitcoin mehr abgezogen worden als hineingesteckt worden sind. Auf Anfrage von Decrypt erklärte 3iQ-CEO Fred Pye allerdings, dass dies kein Grund zur Sorge sei. Vielmehr hätten erfolgreiche Investoren ihre Gewinne mitgenommen. “Die Nachfrage verlangsamt sich überhaupt nicht”, sagte er weiter. Seine Unternehmen habe alleine in den vergangenen zwei Wochen hunderte mögliche Klienten getroffen.

Institutionelle Nachfrage “etwas schwach”

Neben dem GBTC und den ETF-Daten betrachten die Glassnode-Analysten in ihrem Report auch noch Zahlen von Coinbase. Die Kryptobörse ist einer der bevorzugten Handelsplätze von institutionellen Investoren in den USA. Ab Dezember 2020 habe die Börse anhaltende Kapital-Abflüsse verzeichnet. Solche gelten als positiv für Bitcoin: Coins werden üblicherweise an die Börse verschoben, um sie zu verkaufen. Bewegt man sie dagegen von der Börse weg in eigene Wallets, dürfte man zumindest vorerst keine Absichten haben zu verkaufen. Allerdings: Seit der starken Korrektur am Kryptomarkt habe sich die Balance aus Ab- und Zuflüssen bei Coinbase deutlich abgeflacht, schreiben die Autoren des Glassnode-Reports.

Kombiniert ergeben die drei Datenquellen ein Bild, aus dem die Analysten eine eher zurückhaltende Schlussfolgerung ziehen: Die institutionelle Nachfrage scheine “etwas schwach” zu bleiben, heißt es im Report abschließend.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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