21.01.2021

Bitcoin gegen Ethereum: Der Kampf der Blockchain-Giganten

Wird Bitcoin trotz Riesenvorsprung gegen die ewige Nummer zwei Ethereum verlieren? Und wie realistisch ist der Traum vom Weltcomputer Ethereum? Diesen Fragen geht Robert Schwertner alias Cryptorobby im Gastbeitrag auf den Grund.
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Krypto-Experte Robert Schwertner alias Cryptorobby über Ethereum
Krypto-Experte Robert Schwertner alias Cryptorobby über Ethereum | (c) imh GmbH / Adobe Stock - Grafvision

Bei oberflächlicher Betrachtung ähneln Bitcoin und die zweitwichtigste Blockchain Ethereum einander: Beide basieren auf der Blockchain-Technologie, beide werden von Tradern gehandelt und beide gelten als kryptographisch gut gegen Diebstahl abgesichert. Und auch ein Negativum teilen beide: die zwei Blockchain-Systeme verbrauchen unsagbar viel Energie, mehr als Staaten wie Österreich oder die Schweiz.

Und doch unterscheiden sich beide Konzepte grundlegend. Bitcoin entwickelt sich immer mehr zum „Digitalen Gold“, obwohl es ursprünglich als Zahlungsmittel gedacht war.

Junger Visionär Buterin: Ethereum als „Weltcomputer“

Mit der Ethereum-Blockchain wollte ihr jugendlicher Erfinder Vitalik Buterin weder eine neue Weltwährung konzipieren und Euro und Dollar die Stirn bieten, noch wollte er den Coin als „Store-of-Value“ zur Aufbewahrung von Werten gestalten. Vielmehr schwebte ihm vor, mit Ethereum das Internet zu revolutionieren und einen „Weltcomputer“ zu bauen, den alle Menschen gleichberechtigt nutzen könnten. Früh erkannte er, dass Bitcoin zwar bahnbrechend war durch seine clevere Kombination aus Kryptographie, moderner Spieltheorie und Geldwirtschaft, allerdings sah er, dass die Blockchain-Technologie unendlich viel mehr zu bieten hat, als Coins zu schürfen, zu transferieren und in Blöcken festzuschreiben

Buterin, gerade mal 26 Jahre alt geworden und bereits als neues Steve Jobs oder Mark Zuckerberg gehandelt, baute in den Ethereum-Code die Option ein, Programme auf der Blockchain laufen zu lassen. Diese werden Smart Contracts genannt und sind am ehesten mit Excel-Makros vergleichbar. Diese zunächst banal wirkende Funktion bietet die Chance, ein neues World Wide Web, ein Internet der Werte zu schaffen. Und im Gegensatz zu Bitcoin, dass von seinem Erfinder Satoshi Nakamoto von Anfang an als Währung gedacht war, hatte Buterin, selbst versierter Programmierer, die Idee, die Weiterentwicklung von Ethereum durch eine eigene Währung, den Ether (kurz ETH genannt), zu finanzieren.

Ein Programm wird bezahlt

Sein Business Modell lautete: Ether können dazu verwendet werden, Smart Contracts, kleine Programme, z. B. Additionen, Multiplikationen bis hin zu komplexen Aufträgen, auf der Blockchain laufen zu lassen und dafür zu bezahlen. Vereinfacht gesagt, wird das Computerprogramm, im konkreten Fall die Ethereum-Blockchain, dafür bezahlt, dass man eigene programmierte Codes darauf laufen lässt.

Dieser Ansatz ist revolutionär: während herkömmliche Geschäftsmodelle ausgerichtet sind Personen oder juristische Personen für Leistungen zu bezahlen, wird hier eine ausschließlich im Internet dezentral laufendes Programm durch seine mit ihm verbundene Währung bezahlt. Damit schuf Buterin die Decentralised Autonomous Organization (DAO), wie er ausführlich in seinem Whitepaper von 2014 beschrieb: Eine Organisation, die niemandem gehört, die ausschließlich aus einem Computer-Code besteht und die nützlich ist.

Version 2.0. deutlich energiesparender

Und darin liegt ein entscheidender Unterschied zu Bitcoin:  Ethereum wird weltweit von tausenden Programmierern ständig weiterentwickelt. Im Dezember 2020 wurde ein neues Kapitel dieser Smart-Contract-Blockchain aufgeschlagen: der Wechsel hin zu einer energiesparenderen und wesentlich schnelleren Ethereum Version 2.0. Damit bietet Ethereum für Banken und die Immobilienwirtschaft neue Lösungen an. Transaktionen könnten nun schneller ausgeführt werden und mit bestehenden Systemen wie SWIFT, VISA oder Mastercard mithalten.

Der rasche Umstieg auf weniger Energieverbrauch wird Ethereum auch einen Vorsprung gegenüber Bitcoin sichern. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass nahezu 95 Prozent aller Blockchain-Startups auf Ethereum basieren, die das System für alle mögliche sinnvollen und verrückte Anwendungsfälle verwenden, beispielsweise für Mobilitätsanwendung wie Car Sharing und Bezahllösungen für Elektroautos, Energiehandel, Industrie 4.0, Datenaustausch, für Bankanwendungen, für die Reduzierung von Papierdokumentation bei Lieferketten aber auch für Blockchain-basierte Sammelspiele wie virtuelle Kätzchen, die CryptoKitties.

Während Bitcoin geradezu statisch wirkt und der Wertaufbewahrung dient, bietet Ethereum die Vision zu noch viel weitreichenderen Entwicklungen.

Noch ein weiter Weg mit vielen Hürden

Der Weg von Ethereum zu einer breiteren Anwendung ist trotzdem noch weit. Mit heftigen Rückschlägen ist zu rechnen, beispielsweise mit Datenstau auf der Blockchain wegen Überlastung, mit Hacks und auch mit juristischen Einschränkungen in seiner Verwendung, denn viele Staaten haben die Auflage von Ethereum-basierten Token streng reglementiert oder komplett verboten.

Schwierigkeiten zeigten sich auch in den vergangenen Monaten: Es kam zu langen Verzögerungen bei Transaktionen und zu sehr hohen Gebühren, bei Ethereum „Gas“ genannt. Damit wurden neue Ethereum-Anwendungen, wie die seit letztem Sommer stark gehypten Decentralized Finance (DeFi)-Lösungen, z. B. das Verleihen von Coins, derart teuer, dass diese Business-Modelle nicht mehr funktionierten.

Die Kryptowährung Ether erlebte allerdings einen rasanten Aufschwung: das Transaktionsvolumen von Ethereum stieg in den letzten Tagen parabolisch an, Ethereum  setzt durchschnittlich um drei Milliarden mehr Transaktionen als Bitcoin um, wie Krypto-Researcher Ryan Watkins kürzlich twitterte:

Bei all der Euphorie um Ethereum: Hacks und Totalschaden durch Programmierfehler sind beim Wechsel zum neuen Ethereum 2.0 nicht ausgeschlossen. Schon 2016 wurde Ethereum durch einen digitalen Raubzug fast bankrott: Kriminellen gelang es, die neue Vision eines Ethereum-DAO um 50 Millionen US-Dollar zu erleichtern, einzig ausgelöst durch einen winzigen Programmierfehler.

Auch große heimische Player setzen auf Ethereum

Falls man also überlegt, in die zweitgrößte Kryptowährung zu investieren, muss man sich im Klaren darüber sein, dass diese Blockchain alles andere als ausgereift ist und dass noch ganz böse Überraschungen auftauchen können. Andererseits bietet diese Blockchain Lösungen für die Industrie, für Staaten und für die Finanzwirtschaft. Renommierte österreichische Institutionen erprobten bereits Ethereum-Lösungen:

  • Die Österreichische Kontrollbank testete damit erfolgreich die Vergabe von Staatsanleihen
  • die Österreichische Post schuf damit eine Krypto-Briefmarke, die so erfolgreich war, dass sofort eine Neuauflage digital gedruckt wurde und
  • Wien Energie und der Verbund erarbeiteten damit Energiehandels-Lösungen

Bei so viel Anwendungsorientierung und Innovationsphantasie also kein Wunder, dass kürzlich das drei Jahre zurückliegende All-Time-High der Kryptowährung Ether von 1426 US-Dollar geknackt wurde. Und natürlich ist noch viel Luft nach oben. Doch Anleger sollte sich immer bewusst sein: Es könnte auch alles verloren gehen!


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Interviewpartners wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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