16.04.2020

Bitcoin nach dem Corona-Crash: Schnellere Erholung als der Aktienmarkt

Bitcoin und der Aktienmarkt (S&P 500) verzeichneten Mitte März einen starken Wertverfall. Dies ist auf die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus zurückzuführen. Die Daten deuten darauf hin, dass der Hebelhandel und die deutlich höheren Hebel im Krypto-Markt die Abwärtsbewegung immens verstärkten. Im Gegensatz zum Aktienmarkt konnte sich Bitcoin (und der Kryptomarkt) aber bereits deutlich erholen.
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8 Probleme von Bitcoin
(c) fotolia.com - AA+W

Bitcoin und andere Krypto-Assets verzeichneten am 12. März einen Wertverlust von rund 50%. Der größte Ein-Tages-Rückgang seit 2013. Dieser Rückgang ging mit einem Abschwung der Finanzmärkte einher. S&P 500 und DOW Jones verloren fast 10% an Wert. Dies stellt den höchsten Ein-Tages-Rückgang seit dem Crash am Schwarzen Montag 1987 dar. Der Kryptomarkt konnte seitdem allerdings starkes Wachstum verzeichnen.

Hebelhandel beschleunigte Absturz

Doch wie kam es überhaupt zu diesem raschen Absturz? Asset Manager hielten Hebel Positionen, welche durch den schnellen Kursfall geschlossen wurden und den Absturz verstärken. In traditionellen Märkten ist die Höhe des Hebels auf 2-3x begrenzt. Im Gegensatz dazu gibt es im Krypto Markt Börsen, die einen Hebel von 100x+ bieten. Wir schlussfolgern, dass Hebel Positionen am 12. März die Kryptomärkte signifikant beeinflussten. Wir prognostizieren, dass sich diese Dynamik mit zunehmender Marktreife sowie Regulierung stetig verbessern wird.

Abschwung im Krypto-Markt historisch gesehen weniger relevant

Aus unserer Analyse der historische Volatilität von BTC und S&P 500 ging hervor, dass die letzten BTC Bewegungen weniger relevant waren. Wird die historische Volatilität analysiert, sind -7,6% Kursverfall des S&P 500 am 9. März, mit -41% bei BTC gleichzusetzten. Bitcoin verzeichnete jedoch lediglich -5%.

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Dies stützt die These, dass BTC nicht mit dem Aktienmarkt korreliert (weder positiv noch negativ). Die Volatilität des S&P 500 befindet sich auf einem 5-Jahres-Hoch und dennoch deutlich unter der von Bitcoin.

Korrelation weiterhin insignifikant

Wir verglichen BTC und den S&P 500 (roter Graph) und erkannten eine erhöhte Korrelation während dem Absturz im März. Diese hat sich wieder relativiert und es kann über den Gesamtzeitraum (im Graphen 1 Jahr) keine Korrelation festgestellt werden.

Eine klare positive Preiskorrelation besteht hingegen zwischen dem DAX und dem S&P 500 (grüner Graph). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich der Kryptomarkt unabhängig vom Aktienmarkt entwickelt.

Krypto Plattformen verzeichnen Nutzerwachstum und erhöhte Aktivität

Krypto-Börsen vermelden indes stark erhöhte Nutzeraktivität, Registrierungen sowie Cash Inflow. Coinbase, einer der größten Retail Handelsplattformen, verzeichnete nach dem Absturz am 12. März eine Verfünffachung der Einzahlungen in Höhe von 1.3 Mrd $. Darüber hinaus eine Versechsfachung des Handelsvolumen (relativ zum Durchschnitt der letzten 12 Monaten).

+++Umsätze bei Bitpanda trotz Bitcoin-Absturz auf dem Höchststand+++

Auch andere Börsen wie Kraken, Okex, Bitfinex, Paxful, Luna sowie die österreichische Börse Bitpanda und die deutsche Börse Bison meldeten stark erhöhte Zahlen.

Bitcoin wird zum High Performer und für Investoren immer attraktiver

Bitcoin war einer der Top Performer 2019, mit einer Jahres- performance von über 87%. Im Vergleich, verzeichnete der S&P 500 lediglich eine Performance von rund 29%. Die fehlende Korrelation zum Aktienmarkt sowie die herausragende Performance zeichnen das Asset aus.

Dies spiegelt das konstant steigende Interesse an Bitcoin als Anlageinstrument wider. Grayscale, einer der bekanntesten Bitcoin Trusts, verzeichnet stetiges Wachstum mit aktuell rund 2 Mrd USD AUM. Bitcoin gehört mit Apple und Testla zu den beliebtesten Assets von Millennials, die bis 2029 über den Großteil des verfügbaren Einkommens weltweit verfügen.


Über die Autoren

Dieser Artikel wurde von den Gründern des Wiener Startups Coinpanion verfasst: Alexander Valtingojer (CEO), Matthias Zandanel (CTO), Aaron Penn (Lead Developer) und Saad J. Wohlgenannt (CMO). Coinpanion ist der erste AI-optimierte Vermögensmanager für Krypto-Assets wie Bitcoin und Ethereum und ermöglicht es ohne Vorkenntnisse durch diesen neuen Markt zu profitieren.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Assets dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Bitcoin nach dem Corona-Crash: Schnellere Erholung als der Aktienmarkt

  • Bitcoin und andere Krypto-Assets verzeichneten am 12. März einen Wertverlust von rund 50%.
  • Asset Manager hielten Hebel Positionen, welche durch den schnellen Kursfall geschlossen wurden und den Absturz verstärken.
  • Der Bitcoin-Kurs hat sich jedoch schneller erholt als die Aktienmärkte.
  • Eine Analyse zeigt, dass es keine Korrelation zwischen Aktienmärkten und Bitcoin-Kurs gibt.

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