05.02.2020

Grünes FMA-Licht für Bitcoin-Automaten in Österreich

Die Kurant GmbH, ein Betreiber von Bitcoin-Automaten in Österreich, hat die Regsitrierung der FMA erhalten und darf ihr Business nun weiter betreiben. Diese Registrierung ist seit 10.1.2020 verpflichtend.
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(c) Kurant - Die Anzahl der Bitcoin-Automaten steigt weltweit - Österreich Top 3 in Europa.

Der österreichische Bitcoin-Automatenbetreiber Kurant hat von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine offizielle Registrierung erhalten und darf daher seine Bitcoin-Automaten weiter in Österreich betreiben. Diese Registrierung ist ab 2020 nötig, das Unternehmen hatte den entsprechenden Antrag bereits im November vergangenen Jahres eingereicht.

FMA-Meldepflicht für Bitcoin-Unternehmen

Seit dem 10.1.2020 müssen sich Dienstleister mit Bezug zu virtuellen Währungen wie Bitcoin und Ether bei der FMA registrieren. Das betrifft alle Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf dem Erwerb, Tausch oder der Sicherung von privaten kryptografischen Schlüsseln oder digitalen Assets basiert.

+++Anti-Geldwäsche: Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche in Kraft+++

Die Meldepflicht fußt auf den neuen Regeln der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AML5) und dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz. Die Richtlinie soll das Vorgehen gegen Geldwäsche erleichtern: Die Registrierung macht es den zuständigen Behörden möglich, die Beaufsichtigung digitaler Transaktionen zu kontrollieren und im Fall eines potenziellen Missbrauchs entsprechend zu reagieren.

Registrierung am Bitcoin-Automaten

Im Zuge der Registrierung musste die Kurant GmbH auch ihre Prozesse adaptieren, damit diese mit den Vorgaben der FMA konform sind. Nach wie vor müssen sich Kunden bei Transaktionen ab einer Höhe von 250 Euro mittels eines gültigen Lichtbildausweises registrieren. Zudem ist die Kurant GmbH nun verpflichtet, Kundenidentitäten zu prüfen und Verstöße den Behörden zu melden.

Das Krypto-Unternehmen selbst betont in einer Presseaussendung, dass man mit der neu gewonnen Rechtssicherheit nun zufrieden sei. „Wir begrüßen diese neuen Richtlinien, weil es in der Vergangenheit unterschiedliche Interpretationen der vorhandenen oder nicht vorhandenen Regularien gegeben hat. Damit ging gleichzeitig auch eine starke Marktverzerrung einher“, sagt Stefan Grill, Geschäftsführer der Kurant GmbH: Man sei „an einer klaren Maßgabe interessiert, um volle KYC-/AML-Compliance und somit auch Chancengleichheit am Markt zu erreichen.“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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