13.06.2022

Bitcoin: 21 wichtige Menschen, die du kennen musst

21 Persönlichkeiten, die die Bitcoin-Welt bewegen und denen man auf Twitter und Co. folgen sollte.
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Bluma Berlin und Niko Jilch moderieren
Bluma Berlin und Niko Jilch moderieren "Late Night Bitcoin" © brutkasten

Sie sind Informatiker:innen, Podcaster:innen, Politiker:innen, Unternehmer:innen und Analyst:innen – und haben eines gemeinsam: Sie sind voll und ganz auf Bitcoin reingekippt. In Late Night Bitcoin stellen Bluma Berlin und Niko Jilch euch die 21 interessantesten Persönlichkeiten rund um Bitcoin vor – aus Deutschland, Österreich, Norwegen, der Schweiz und natürlich Amerika. Denn Bitcoin ist global – und geht uns alle an. Egal ob es um das Geldsystem, die Zahlungsmöglichkeit oder die Philosophie dahinter geht. Die vollständige Liste gibt es hier zum Nachlesen:

Hal Finney – Cypherpunk

Hal Finney ist angeblich der erste Empfänger einer Bitcoin Transaktion – von Satoshi selbst. Er soll mit ihm die erste Testüberweisung durchgeführt haben. Der „zweite Miner der Welt“ war also seit Stunde eins dabei und wird immer wieder verdächtigt, selbst Satoshi zu sein. Er dementierte: Satoshi hat in C++ programmiert und er selbst konnte nur C. Finney verstarb 2014 an der Nervenkrankheit ALS.

Der Gigi

Unter dem Pseudonym „Der Gigi“ firmiert in Österreich ein Szene-bekannter Bitcoin-Maximalist, der sich auch als einschlägiger Buchautor einen Namen gemacht hat. Er ist Podcaster, Interviewgast, Keynote-Speaker, aber niemand weiß, wie er aussieht oder heißt. Auf Konferenzen tritt er mit einem grünen Ganzkörperanzug auf.

Abigail Johnson

Hat Ursprünglich Kunstgeschichte studiert und dann übernahm dann von ihrem Vater die größte Fondsgesellschaft der Welt: Abigail Johnson ist CEO und Chairwomen von Fidelity Investment.
Sie ist eine der mächtigsten und reichsten Frauen der Welt, gibt nicht gerne Interviews und hält ihr Privatleben abgeschirmt. 2018 hat sie Bitcoin bei Fidelity eingeführt, damit sich Großinvestorenan der Kryptowährung nicht den Kopf zerbrechen: „Ich liebe dieses Zeug – Bitcoin, Blockchain-Technologie – und was die Zukunft bringt.“ Im letzten Fidelity Report wurde Bitcoin zum Rohstoff erklärt.

Jack Dorsey

Jack Dorsey ist Founder und ehemaliger CEO von Twitter – 16 Jahre lang war er das, bis er sich neu orientierte. Sein Styling hat sich in den letzten Jahren radikal verändert und das ging Hand in Hand mit seiner Entwicklung zum Bitcoin-Maximalisten. Er hat Twitter verlassen um sich nur noch mit Bitcoin zu beschäftigen. Heute ist er CEO von Block – ein App, die in Twitter integriert ist, um Zahlungen zu tätigen und Tips zu erhalten. Dorsey steht auf Yoga.

Meghan Thee Stallion

Meghan ist Rapperin und IT-Girl-Bitcoinerin. Ihre Devise: BTC is für Hotties. Sie hat über 40 Millionen Follower auf den verschiedensten Plattformen verteilt und die meisten kennen Bitcoin nicht. Ihre Reichweite nutzt sie, um die junge Generation kurz und knackig zum Thema Finanz & BTC aufklären – dafür hat sie auch in zwei Videos mitgewirkt.

Roman Reher

Wer auf YouTube nach Bitcoin sucht und dabei auf deutschen Content besteht, der kommt an Roman nicht vorbei. Unter dem Label Blocktrainer macht er seit Februar 2018 Videos – und hat sich als größter und wichtigster Kanal für Bitcoin etabliert. 130.000 Follower auf Youtube können sich nicht irren, oder? Wohlgemerkt Bitcoin – nicht Krypto – da gibt es unzählige andere Kanäle, die man meistens am Edward Grieg Face erkennen kann.

Roman hat aus dem Blocktrainer längst ein Unternehmen gemacht, mit einigen Mitarbeitern und verschiedenen Kanälen. Auf seiner Website blocktrainer.de findet man stets die neuesten News, auf deutlich besserem Niveau als bei Bild oder Focus – und meist aus der Feder seines Kollegen Rene.

Lina Seiche

Noch eine Deutsche! Lina Seiche ist seit spätestens 2017 fix im Space und hat irgendwann angefangen, die Bitcoin-Welt als Comic zu dokumentieren. Ihr Protagonist ist der Little Hodler – benannt nach diesem berühmten Wort HODL. Das kommt von einem Verschreiber im Bitcoin-Forum. Eigentlich wollte er Hold schreiben, also halten im Sinne von Bitcoin halten.

Der Rest ist Geschichte und der Little Hodler ist nicht nur als Comic ein Erfolg – sondern auch als Plüschtier, das um die Welt geht. Für mich ist die Arbeit von Lina so wichtig, weil sie zeigt: es muss sich nicht immer um Zahlen oder Geld drehen. Bitcoin greift in viele Lebensbereiche und kann auch flauschig daher kommne.

Peter McCormack

Der OG Podcaster. Ein Brite mit Suchtgeschichte und Vergangenheit in der Werbeindustrie. Er hat das Bitcoin-Podcast-Game auf eine ganz neue Ebene gehoben, hat Millionen von Downloads und ballert zwei bis drei Episoden pro Woche raus. Peter hatte schon alle im Podcast. Sogar Nayib Bukele, den Präsidenten von El Salvador.

Peters Trick: Er kann sich gut blöd stellen und in die Rolle der Hörer reinversetzen. Er stellt immer die scheinbar naiven Fragen und deswegen wird es bei ihm selten zu technisch oder ökonomisch. Es gibt noch viele andere Podcast-Helden, etwa Preston Pysh oder Guy Swann – aber Peter steht da irgendwie drüber.

Michael Saylor

Einer, der auch schon bei Peter zu Gast war – und auch sonst auf allen Kanälen zum Thema Bitcoin spricht: Michael Saylor. Zu Deutsch: Michael Seemann. Er ist 2020 aufgeschlagen wie eine Bombe und gehört mit seiner Firma Microstrategy zu den größten Käufern von Bitcoin überhaupt. Saylor hat Milliarden in die digitale Münze gesteckt und die Aktie von Microstrategy ist ein beliebtes indirektes Bitcoin-Investment an der Wall Street.

Saylor ist bekannt für seine Direktheit. Er ist seit Jahrzehnten in der Techindustrie tätig und hat auch den Aufstieg von Smartphones und Apple gut vorhergesehen. Saylor ist kompromisslos. Er nennt Bitcoin den Apex predator der Finanzwelt, also quasi das stärkste Tier im Dschungel und sagt, dass es entweder auf null geht oder auf eine Million – wobei er nicht erwartet, dass es auf null geht, natürlich.

Kjell Inge Rokke

Eines der unbekannteren Gesichter auf dieser Liste. Kjel Inge Rokke ist der reichste Mann Norwegens und der Besitzer von Aker, einem der wichtigsten Energiekonzerne des Landes. Rokke ist ein self made man der als einfacher Fischer angefangen hat. Nach seinem Tod soll der Großteil seines Vermögens gespendet werden und vor allem dem Schutz der Meere zu Gute kommen. Rokke hat sich Bitcoin genau angesehen und ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Technologie die Welt verändern wird – angefangen mit seinem Heimatmarkt, der Energie.

Anders als viele Kritiker sieht er in Bitcoin einen enormen Anreiz zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen und hat mit Seetee eine eigene Firma gegründet, die hier voranschreiten soll – sowie auch in anderen Bitcoin-Bereichen tätig sein wird. Sein Brief an die Aktionäre von Aker liest sich wie ein Liebesbrief an Bitcoin, er ist 23 Seiten lang und absolut faszinierend. Ich finde, wenn jemand wie Rokke auf das Thema aufmerksam wird, dann sollte man zuhören.

Jordan Peterson

Er ist klinischer Psychologe, Autor, Universitätsprofessor und sehr umstritten. Der Kanadier wird von einigen geschätzt und von einigen gehasst. Er hat einen IQ von 150 und Bitcoin blitzschnell verstanden. Seine Erleuchtung hatte er während eines Podcast-Interviews mit Saifedean Ammous („Der Bitcoin Standard“). 2022 war er Speaker auf der größten BTC Konferenz der Welt in Miami.

Niklas Nikolajsen

Der Däne Niklas Nikolajsen gilt als „Bitcoin Dagobert Duck“ der Schweiz. Er hat bereits 2013 mit der Bitcoin Swiss AG einen der bekanntesten Bitcoin-Finanzdienstleister Europas gegründet. Seine ersten 1000 Bitcoin soll er noch um 0,8 Franken pro Stück gekauft haben. Zudem gilt er als Besitzer des größten Goldnuggets, das je gefunden wurde.

Nayib Bukele

Nayib Bukele ist Präsident von El Salvador und das erste Staatsoberhaupt, das Bitcoin als Landeswährung einführte – mit einem eigenen Staatswallet namens Chivo. Neulich hat er 44 Nationen zu sich eingeladen um ihnen Bitcoin und Lightning zu erklären: Die Zentralbanker und Staatsmänner standen Schlange um sich ein D.Wallet installieren zu lassen. Außerdem hat er den Entwurf der Bitcoincity präsentiert – die er jetzt bauen lässt. Dort wird gemint was das Zeug hält und zwar mit grüner Vulkanenergie.

Max & Stacy

Absolute VIPs im Bitcoin-Bereich. Max Keiser ist eigentlich Showmaster und war Stock Broker an der Wall Street. Stacy Herbert war Moderatorin in Hollywood. Die beiden sind verheiratet und haben begonnen, gemeinsam Finanzshows zu machen: Keiser Report und Double Down. Max Kaiser soll schon 1998 eine digitale Währung erfunden haben – mit dem Hollywood Dollar sollte man Schauspieler:innen und Filme wie Aktien handeln können.

Lightrider

Lightrider ist unter anderem deutschsprachiger Youtuber und macht unterhaltsamen Satirecontent zum Thema Krypto. Lightrider kann sowohl mit Soft-, als auch mit Hardware umgehen und baut das Lightning Network aus und entwickelt Fullnodes.

Ijoma Mangold

Den deutschen Feuilletonisten und Literaturkritiker Ijoma Mangold ist eine faszinierende Persönlichkeit. Als Redakteur der „Zeit“ hat er vergangenes Jahr einen bemerkenswerten Text gebracht über Bitcoin: das schlaue Gold. Er sieht in Bitcoin so etwas wie eine rebellische Jugendbewegung, die einst spießige Werte wie Sparen und Eigenverantwortung wieder cool macht – und findet das gut. Im kommenden Jahr erscheint sein Buch, die orange Pille. Orange, weil das die offizielle Bitcoin-Farbe ist. Und Pille, weil wenn man die einmal geschluckt hat, dann kommt man nicht mehr zurück.

Caitlin Long

22 Jahre lang war Caitlin Long an der Wall Street tätig. Eine Veteranin. Sie war bei Morgan Stanley, Credit Suisse und Salomon Brothers. Aber ab 2012 ist sie auf Bitcoin abgefahren. Inzwischen ist sie voll dabei. Long ist die Gründerin und Geschäftsführerin von Custodia Bank, einer amerikanischen Bitcoin-Bank und gehört in den USA zu den prominentesten Fürsprecherinnen von Bitcoin.

Long glaubt, dass auf der Basis von Bitcoin ein besseres und faireres Finanzsystem errichtet werden kann. Long steckt auch tief drinnen im Washington-Game, wo ähnlich wie in Brüssel über die Zukunft von Bitcoin und Krypto-Assets nachgedacht und gestritten wird. Sie beobachtet jedes Detail und versucht, im Sinne von Bitcoin zu lobbyieren.

Senator Cynthia Lummis

Die Republikanerin aus Wyoming gehört zu den größten Bitcoin-Fans überhaupt in der amerikanischen Politik. Sie hat keinerlei Problem damit, sich öffentlich zu Bitcoin zu bekennen und schreibt auf Twitter, dass Bitcoin das härteste Geld ist, das die Welt je gesehen hat.

Jetzt hat sie gemeinsam mit Kirsten Gillibrand, einer Demokratischen Senatorin aus New York, ein neues Gesetz zur Regulierung von Bitcoin, Krypto und Stablecoins vorgelegt. Dem zufolge würde Bitcoin in Zukunft als Rohstoff behandelt werden während alle andern Kryptos (möglicherweise mit Ausnahme von Ethereum) als Finanzinstrumente reguliert würden. Der Ansatz ähnelt etwa den alten Bitcoin-Steuergesetzen in Österreich, wo Bitcoin wie Gold behandelt wurde. Freilich: Ein Gesetzesentwurf heißt noch nicht viel – aber die USA sind Europa weit voraus.

Adam Back

Adam Back wurde bereits im Bitcoin-Whitepaper zitiert. Er ist der Erfinder von proof of work, das via Mining Bitcoin zum Leben erweckt. Er ist auch der einzige aus den frühen Bitcoin-Tagen, der heute noch an vorderster Front am Erfolg von Bitcoin arbeitet. Back gilt als aussichtsreicher Kandidat für Satoshi Nakamoto und ein YouTube-Video hat ihn vor einigen Jahren sogar zu „enttarnen“ versucht. Aber Back streitet das ab und sagt, dass er erst 2013 wirklich ins Bitcoin-Rabbit-Hole gefallen ist. In der Community wird er jedenfalls oft liebevoll Satoshi genannt. Mit seiner Firma Blockstream ist er sehr aktiv dabei, Bitcoin als Basistechnologie für neue Anwendungen einzusetzen. Dazwischen findet man ihn auf Twitter. Jeden Tag.

Lyn Alden

Lyn Alden ist nicht wegzudenken aus dem englischen Podcast-Zirkus. Sie betreibt ihren eigenen Newsletter und analysiert die Lage der Wirtschaftswelt mit großem Scharfsinn und Tiefgang – und zwar alles, von Aktien über Gold, Staatsanleihen, Rohstoffe und natürlich Bitcoin. Lyn erzielt regelmäßig die höchsten Einschaltquoten mit ihren Analysen. Generell ist die Debatte in den USA schon viel weiter, weil die Politik sich der Sache angenommen hat – aber auch, weil die gut ausgebauten Finanzmärkte viel Aufmerksamkeit und Debatte bringen. Viel mehr als in Österreich, wo Geldanlage und Börse nie wirklich ein Thema war. Die gute Nachricht: der deutschsprachige Bitcoin-Space wächst und wächst…

Niko & Bluma

Nikolaus Jilch ist Finanzjournalist und einer der bekanntesten Bitcoin-Erklärer Österreichs. Bluma Berlin ist Original Bitcoin Artist und schon seit 2013 Bitcoinerin. Jilch hat sich nach seiner Zeit als Wirtschafts- und Finanzjournalist bei der Tageszeitung „Die Presse“ und als Ökonom bei dem Think-tank Agenda Austria voll und ganz dem Thema Bitcoin verschrieben. Kolumne beim brutkasten, eigener Podcast und natürlich „Late Night Bitcoin“, die coolste Bitcoin-Show, die er gemeinsam mit Bluma Berlin gestaltet und moderiert.

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03.08.2026

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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