28.08.2024
INVESTMENT

Biolyz: Tullner Startup für Speichel-Analytik im Sport erhält Millioneninvestment

Bioanalytik wird im Leistungssport immer attraktiver: Nicht nur, um die Performance zu steigern, sondern auch, um das Berufsleben im Sport zu verlängern. Dieses Potenzial nutzt das Tullner Startup Biolyz - und vermeldet ein frisches Millioneninvestment.
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Das Biolyz Team (c) Biolyz LinkedIn

Wenn junge Startups groß werden und Finanzierungsrunden abschließen, kommen Anfragen von Presse und Öffentlichkeit oft unvorhergesehen schnell. Besonders rasant trifft es in letzter Zeit sogenannte SportTechs, die sich der Verbesserung sportlicher Leistung mittels AI, Technik oder Biomarkern verschieben haben – darunter das Team des Wiener KI-Fußball-Analyse-Startups zone14.ai, das erst im Mai ein Investment und eine FFG-Förderung kommunizierte.

Ähnliche Schlagzeilen schreibt man im Sport- und BioTech-Sektor nun auch in Tulln: Das Startup Biolyz rund um Co-Founder und CEO Marlon Millard vermeldet nämlich ein Investment „in signifikanter siebenstelliger Höhe“.

Sportler-Speichel verhilft zur Leistungssteigerung

Mit Biolyz, einem Jungunternehmen für Speicheldiagnostik, will Millard ein fortschrittliches Ökosystem für Leistungsdiagnostik mittels Speichelanalyse aufbauen.

Gegründet wurde das BioTech schon im Jahr 2021 in Tulln. Mittlerweile hat sich das Startup auf von Machine-Learning gestützte Analysen von nicht-invasiv messbaren Biomarkern spezialisiert. Das soll vor allem Leistungssportler:innen zu besserer Performance und einem längeren Berufsleben im Sport verhelfen.

Die Methodik dient in erster Linie der Leistungsdiagnostik im Sport: Dank Biolyz will man Performance analysieren und sportliche Leistungen steigern, um Verletzungsrisiken zu minimieren und Erholung zu optimieren, heißt es. Analysiert wird dabei der Speichel von Sportler:innen.

Biolyz App kostenlos downloadbar

Der Biolyz Tracker ist mittlerweile in den App-Stores von Apple und Google Play erhältlich. Wie das Unternehmen selbst schreibt, bestrebt es, „das fortschrittlichste, nicht-invasive Bioanalytik-Ökosystem zu schaffen, um die Entwicklung von Sportlern zu beschleunigen“.

Wie Gründer Millard im Gespräch mit brutkasten verrät, will man nun die „Plattform weiter entwickeln“ und seine Position am Markt stärken. Schließlich sei man das „weltweit erste Unternehmen, das sich auf Data-Science-gestützte Analysen von Speichelbiomarkern“ zur Optimierung von sportlicher Leistung konzentriert.

Verletzungen reduzieren und Berufsleben im Sport verlängern

Damit will Biolyz biochemische Signale „eines jeden Menschen“ nutzen, um „individuell zugeschnittene, datengestützte Handlungsempfehlungen zu geben“, schreibt das Startup in seiner App-Beschreibung. Und weiter: „Um die Leistung und die Erholung zu verbessern, Verletzungen zu reduzieren und Berufsleben im Sport zu verlängern“.

Weitere Fördermittel von FFG und REACT-EU-Programm

Das frische Millioneninvestment – im Lead war ein nicht namentlich genannter Business Angel – ist nicht der einzige finanzielle Zuschuss, über den das Tullner Startup zu berichten hat.

Biolyz erhielt bereits Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des REACT-EU-Programms. Unterstützt wurde damit „die Beschaffung und Installation einer hochmodernen Hochdurchsatz-Infrastruktur“ für die Proteomik-Massenspektrometrie, um präziser und effizienter arbeiten zu können.

Außerdem unterstützte die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) das Startup bereits vor vier Monaten mit dem „Austrian Life Science Grant“. Damals in Form einer „beträchtlichen sechsstelligen Summe“, wie das Startup auf LinkedIn verkündete. Damit soll Biolyz „zu den ersten Empfängern dieser Förderung für unsere Arbeit im Bereich der KI-gesteuerten nicht-invasiven Bioanalytik für Sportler“ geworden sein.

ISO-Sicherheitszertifikat „hebt uns in der Branche ab“

Erst vor zwei Wochen berichtete das Startup außerdem vom Erhalt der ISO 27001 Zertifizierung auf der Business-Plattform LinkedIn. Damit wird sichergestellt, einem „wirksamen Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)“ zu entsprechen. Biolyz selbst äußerst sich außerdem wie folgt zur Zertifizierung: „Als ein Unternehmen, dem sensible Daten anvertraut werden, wissen wir, wie wichtig es ist, die höchsten Sicherheitsstandards einzuhalten. Dieser Meilenstein hebt uns in der Branche weiter ab und zeigt unser Engagement für hervorragende Leistungen.“ Weitere ISO-Zertifizierungen stünden in Ausarbeitung, meint das Startup auf LinkedIn.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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