23.05.2023

BioCraft: US-Laborfleisch-Tierfutter-Startup holt Wiener Gründerin als Chief Product Officer

BioCraft (ehem. Because Animals) holt Revo Foods-Mitgründerin Theresa Rothenbücher ins Management und baut den F&E-Standort Wien aus.
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Theresa Rothebücher (m.) wird als CPO Teil des BioCraft-Management-Teams rund um Gründerin Shannon Falconer (3. v.l.) | (c) BioCraft
Theresa Rothebücher (m.) wird als CPO Teil des BioCraft-Management-Teams rund um Gründerin Shannon Falconer (3. v.l.) | (c) BioCraft

Was ist die optimale Nahrung für Katzen? Natürlich Mäuse, meint man beim US-Startup BioCraft. Denn schließlich ist die Verdauung der Tiere evolutionär genau darauf ausgerichtet. Aus nahvollziehbaren Gründen kommen die kleinen Nager aber nicht für die konventionelle Katzenfutterproduktion infrage. Das US-Unternehmen macht dennoch Katzenfutter aus Mäusefleisch. Es züchtet dieses nämlich im Bioreaktor.

Tierfutter ohne Tierleid

Bis vor kurzem hieß BioCraft „Because Animals“ – der brutkasten berichtete bereits einmal. Der alte Name sagt bereits einiges aus: Ziel des Unternehmens ist es, Tierfutter herzustellen, das nicht auf der anderen Seite der Nahrungskette Tierleid verursacht. Das 2016 gegründete Startup bot daher auch pflanzenbasierte Tiernahrung an. Diese Produktlinie gab man nun aber auf. Mit dem Rebranding wird der Fokus geschärft: Fortan konzentriert das Startup sich zur Gänze auf Laborfleisch (bzw. in der Unternehmens-Diktion „biocrafted meat“) und will dieses über ein B2B-Modell an Tierfutter-Produzenten verkaufen.

Fleisch aus dem Bioreaktor hat bereits gewohnte Brei-Konsistenz

Im Vergleich zu Startups, die an Laborfleisch für den menschlichen Verzehr arbeiten, hat BioCraft einen Vorteil: Die Konsistenz des Fleischs aus dem Biorektor entspricht bereits in etwa jener des Breis, der für herkömmliches Tierfutter genutzt wird. Aus diesem wird sowohl Dosen- als auch Trockennahrung gemacht. Produzenten könnten also ohne große Umstellung umsteigen, argumentiert man beim Unternehmen. Übrigens will das Startup nicht nur Fleisch von Mäusen, sondern auch von anderen Tieren im Labor kultivieren.

Neue Herstellungsmethode – gewohnte Brei-Konsistenz | (c) BioCraft

Revo Foods-Mitgründerin Theresa Rothenbücher wird CSO bei BioCraft

Mit der Schärfung der Unternehmens-Linie kommt bei BioCraft auch eine Aufwertung des erst kürzlich gestarteten Standorts in Wien, für den eine eigene GmbH gegründet wurde. Hier befindet sich nun die F&E-Abteilung mit mehreren Stammzellen-Forscher:innen. Und zwar unter der Leitung einer bekannten Wiener Gründerin: Theresa Rothenbücher. Sie verließ (laut LinkedIn-Profil) im Februar das Vegan-Lachs-Startup Revo Foods, das sie 2020 mitgegründet hatte und wo sie als Chief Scientific Officer (CSO) fungierte. Bei BioCraft wird die Wissenschaftlerin nun Chief Product Officer (CPO).

Die neue CPO Theresa Rothebücher (l.) mit BioCraft-Gründerin und CEO Shannon Falconer | (c) BioCraft
Die neue CPO Theresa Rothebücher (l.) mit BioCraft-Gründerin und CEO Shannon Falconer | (c) BioCraft

„Mit Theresas Erfahrung im Tissue Engineering und in der Produktentwicklung haben wir unsere Stärken vervielfacht und sind auf dem besten Weg, der führende Anbieter von kultiviertem Fleisch für die Tiernahrungslieferkette zu werden“, kommentiert Shannon Falconer, Gründerin und CEO von BioCraft, in einer Aussendung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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